Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigungspflicht von Magenspiegelung ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bei Betreuten demenzerkranktem Mann soll im Krhs aufgr. akuter Brechanfälle eine Magenspiegelung durchgeführt werden. Der beahndelnde Arzt bitte ich als ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
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Bei Betreuten demenzerkranktem Mann soll im Krhs aufgr. akuter Brechanfälle eine Magenspiegelung durchgeführt werden. Der beahndelnde Arzt bitte ich als Betreuer mit Aufgabengebiet u.a. Gesundheitsbetr. um die Unterschrift dazu. Brauch ich dafür die gerichtliche Genehmigung ?
Gruss RAMO |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Hallo,
also da eine Magenspiegelung nicht gerade zu den gefährlichen Eingriffen zu rechnen sondern eine Diagnoseuntersuchung ist würde ich keinen Genehmigungsbedarf sehen. Gruß, Andreas
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Ramo
Erst mal sehe ich das wie agw. Wenn mich ein Arzt so was fragt und es ist erst mal eine harmlose Geschichte (aber auch sonst), dann frage ich zurück, ob denn mit Komplikationen zu rechnen ist, die in der Person des Betreuten liegen und über das sonst übliche Maß hinausgehen. Also z.B. wenn er Bluter ist, oder eine Untersuchung oder OP einen besonders empflindlichen Bereich des Betreuten betreffen. Wenn ja, dann würde ich auch bei eigentlich harmlosen Sachen eine Genehmigung einholen. Ansonsten ist die Frage recht gut, um den behandelnden Arzt zum Nachdenken und Informationen rausgeben anzuregen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
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Hallo Ramo,
Meiner Erfahrung nach, brauchst Du keine Genehmigung. Bei meiner demenzkranken Betreuten musste ein Blasendauerkatheder (Cystofix) gelegt werden. Ich war unsicher und habe mich bei Gericht informiert. Mir wurde mitgeteilt, dass ich keine Genehmigung brauchte. Auch als die Darmspiegelung gemacht werden musste, habe ich keine Genehmigung gebraucht. LG Draconis |
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
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moin,
vor dem Eingriff, lasse ich mir die "medizinische Notwendigkeit" schriftlich vom behandelnden Arzt bestätigen. Bei einer Klientin war danach die Magenspiegelung nicht mehr notwendig. Gruß, thomzim |
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#6 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
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Hallo Ramo
meinem Dafürhalten besteht bei diesem Eingriff keine Genehmigungspflicht; ich würde das AG aber informieren (zur kenntnisnahme... usw.) |
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo,
ich gehe mal davon aus, daß das Risiko des § 1904 BGB bei der Durchführung eines Eingriffs beim Arzt und nicht beim Betreuer liegt. Der Arzt macht sich bei der Magenspiegelung der Körperverletzung strafbar, wenn keine Einwilligung des Patienten vorliegt. Patient kann nicht einwilligen, Betreuer willigt ein, wurde aber nicht über die begründete Gefahr aufgeklärt , daß der Klient sterben kann > also ist die Einwilligung des Betreuers unwirksam. Wenn der Betreuer keine Aufklärung nach § 1904 BGB bekommt, kann er auch nicht beim Gericht eine Genehmigung beantragen. ![]() Als gefährlich Operationen gelten nach Kieß/Jurgeleit § 1904 Rdnr. 37 "Betreuungsrecht": Amputationen , Herzoperationen, Transplantationen, neuro- und gefäßchirurgische Einrgiffe, Operationen an Gehirn und Rückmark. eventuell auch Anästhesie bei gebrechlichen Klienten, Chemotherapie , Bestrahlungen , Dauerkatheterisierung der Harnblase. ev. Dauerbehandlung mit Psychopharmaka f w u |
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#8 |
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Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
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@fwu
![]() Keine betreuungsgerichtliche Genehmigung bei Magenspieglung! Mit freundlichen Grüßen S-Maus
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... nun weiß ich wieder Bescheid ...
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