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Genehmigungspflicht von Magenspiegelung ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigungspflicht von Magenspiegelung ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bei Betreuten demenzerkranktem Mann soll im Krhs aufgr. akuter Brechanfälle eine Magenspiegelung durchgeführt werden. Der beahndelnde Arzt bitte ich als ...


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Alt 15.04.2011, 13:33   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
Standard Genehmigungspflicht von Magenspiegelung ?

Bei Betreuten demenzerkranktem Mann soll im Krhs aufgr. akuter Brechanfälle eine Magenspiegelung durchgeführt werden. Der beahndelnde Arzt bitte ich als Betreuer mit Aufgabengebiet u.a. Gesundheitsbetr. um die Unterschrift dazu. Brauch ich dafür die gerichtliche Genehmigung ?

Gruss

RAMO
RA MO ist offline  
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Alt 15.04.2011, 15:12   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Hallo,

also da eine Magenspiegelung nicht gerade zu den gefährlichen Eingriffen zu rechnen sondern eine Diagnoseuntersuchung ist würde ich keinen Genehmigungsbedarf sehen.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 15.04.2011, 20:28   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Hallo Ramo

Erst mal sehe ich das wie agw.

Wenn mich ein Arzt so was fragt und es ist erst mal eine harmlose Geschichte (aber auch sonst), dann frage ich zurück, ob denn mit Komplikationen zu rechnen ist, die in der Person des Betreuten liegen und über das sonst übliche Maß hinausgehen. Also z.B. wenn er Bluter ist, oder eine Untersuchung oder OP einen besonders empflindlichen Bereich des Betreuten betreffen.
Wenn ja, dann würde ich auch bei eigentlich harmlosen Sachen eine Genehmigung einholen.

Ansonsten ist die Frage recht gut, um den behandelnden Arzt zum Nachdenken und Informationen rausgeben anzuregen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.04.2011, 23:10   #4
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 98
Standard

Hallo Ramo,

Meiner Erfahrung nach, brauchst Du keine Genehmigung.

Bei meiner demenzkranken Betreuten musste ein Blasendauerkatheder (Cystofix) gelegt werden. Ich war unsicher und habe mich bei Gericht informiert. Mir wurde mitgeteilt, dass ich keine Genehmigung brauchte. Auch als die Darmspiegelung gemacht werden musste, habe ich keine Genehmigung gebraucht.

LG

Draconis
Draconis ist offline  
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Alt 16.04.2011, 04:35   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
Standard

moin,
vor dem Eingriff, lasse ich mir die "medizinische Notwendigkeit" schriftlich vom behandelnden Arzt bestätigen.
Bei einer Klientin war danach die Magenspiegelung nicht mehr notwendig.
Gruß,
thomzim
thomzim ist offline  
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Alt 27.04.2011, 17:46   #6
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 58
Standard

Hallo Ramo
meinem Dafürhalten besteht bei diesem Eingriff keine Genehmigungspflicht; ich würde das AG aber informieren (zur kenntnisnahme... usw.)
Stephan ist offline  
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Alt 27.04.2011, 18:34   #7
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

Hallo,


ich gehe mal davon aus, daß das Risiko des § 1904 BGB bei der Durchführung eines Eingriffs beim Arzt und nicht beim Betreuer liegt.

Der Arzt macht sich bei der Magenspiegelung der Körperverletzung strafbar, wenn keine Einwilligung des Patienten vorliegt. Patient kann nicht einwilligen, Betreuer willigt ein, wurde aber nicht über die begründete Gefahr aufgeklärt , daß der Klient sterben kann > also ist die Einwilligung des Betreuers unwirksam.
Wenn der Betreuer keine Aufklärung nach § 1904 BGB bekommt, kann er auch nicht beim Gericht eine Genehmigung beantragen.

Als gefährlich Operationen gelten nach Kieß/Jurgeleit § 1904 Rdnr. 37 "Betreuungsrecht":
Amputationen , Herzoperationen, Transplantationen, neuro- und gefäßchirurgische Einrgiffe, Operationen an Gehirn und Rückmark.

eventuell auch Anästhesie bei gebrechlichen Klienten, Chemotherapie , Bestrahlungen , Dauerkatheterisierung der Harnblase. ev. Dauerbehandlung mit Psychopharmaka

f w u
fwu ist offline  
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Alt 27.04.2011, 18:37   #8
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
Standard

@fwu
Keine betreuungsgerichtliche Genehmigung bei Magenspieglung!

Mit freundlichen Grüßen
S-Maus
__________________
... nun weiß ich wieder Bescheid ...
stracciatellamaus ist offline  
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