Dies ist ein Beitrag zum Thema Bezahlung Kurzzeitpflege im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
die Entscheidungen des hiesigen Sozialamtes sind mir unverständlich, aber vielleicht habe ich ja etwas übersehen. Darum geht es:
Meine ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
die Entscheidungen des hiesigen Sozialamtes sind mir unverständlich, aber vielleicht habe ich ja etwas übersehen. Darum geht es: Meine Betreute kommt Ende 2010 in Kurzzeitpflege, Dauer 14 Tage. Das Sozialamt zahlt fast alle Kosten, sehr schön. Nun ging es der Betreuten wieder schlechter, der Arzt kontaktierte mich. Sie hatte bei der Krankenkasse noch weitere 14 Tage Kurzzeitpflege "gut", also diesmal in ein anderes Heim. Nun bekomme ich eine Rechnung über ca. 500 Euro. Das Sozialamt würde nur die Investitionskosten übernehmen. Wie das ? Erst fast die gesamte Rechnung zahlen, und dann nur so wenig ? Gruss Andreas |
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#2 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
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Zitat:
Erst einmal hat man pro Jahr 28 Tage Kurzzeitpflege gut. Nur so zu Info, weil du schriebst, dass sie Ende 2010 für 14 Tage war. In der Kurzzeitpflege werden maximal ca. 1500 € übernommen und 28 Tage. Die Kurzzeitpflege setzt sich zusammen aus den "Hotelkosten" und den "Investitionskosten". Die Hotelkosten muss die Betreute selber zahlen und natürlich Sonderleistungen wie Einzelzimmer. Wenn die Betreute eine Pflegestufe hat, dann mindert sich der Eigenanteil, um den Betrag der Einordnung in der Pflegestufe. Bei Pflegestufe 0 muss die Betreute eben den Eigenanteil selber zahlen. Jetzt kann es aber auch sein, dass du eine "teure" Einrichtung hast, in der die Kurzzeitpflege durchgeführt wird. Das Sozialamt zahlt aber nur den "günstigeren" Preis. Es kann also sein, dass sie deswegen nicht komplett alles übernommen haben und letztes Mal schon, weil die Einrichtung günstiger war. Es sind alles Mutmaßungen. Vergleich doch mal den Preis vom letzten Jahr im Heimvertrag und den von dieser Einrichtung. Mehr fällt mir grade auch nicht ein. Viele Grüße, bt-nrw2010
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Wenn man zu Gott spricht, ist man religiös. Wenn Gott mit einem spricht, ist man irre. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo,
es werden im Höchstfall 1.510 € von der Pflegekasse übernommen. Bei Pflegestufe III z.b. zahlt die Kasse z.B. keine 28 Tage. Das "Guthaben" hängt auch davon ab welche Pflegestufe sie hat bzw. wie viel Geld noch von dem Höchstsatz übrig ist. Es sind, wie gesagt, nicht immer = 28 Tage. |
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