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Welche Chancen habe ich, dass die Betreuung aufgehoben wird?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Welche Chancen habe ich, dass die Betreuung aufgehoben wird? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Sehr geehrte Mit-User, ich bin seit zwei Jahren extremem Mietermobbing ausgesetzt, ausgehend von der Wohnungsnachbarin, die fortwährend grundlos die Polizei ...


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Alt 19.04.2011, 14:09   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.04.2011
Beiträge: 14
Standard Welche Chancen habe ich, dass die Betreuung aufgehoben wird?

Sehr geehrte Mit-User,

ich bin seit zwei Jahren extremem Mietermobbing ausgesetzt, ausgehend von der Wohnungsnachbarin, die fortwährend grundlos die Polizei anruft, anzeigt, und mitten in der Nacht an meiner Wohnungstür klingelt, mich laut schreiend beleidigt etc.. Ich erhielt eine völlig haltlose Abmahnung von der Hausverwaltung (nur auf Lügen der Wohnungsnachbarin beruhend), dann eine fristlose Kündigung, die bloße Beschimpfungen beinhaltet und inhaltlich völlig haltslos ist.

Auch von der Vermieterin werde ich fortwährend drangsaliert, angeschrien, gemobbt. Das Ganze gipfelte darin, dass meine Vermietern im Rahmen ihrer Mobbingaktion bei Gericht einen Betreuungsantrag stellte.

Als ich davon erfuhr, dass man das bei Gericht ernst nahm, und über mich ein Gutachten erstellt werden soll, um zu überprüfen, ob ich betreut werden soll, brach für mich die Welt zusammen - und zwar wirklich - ich hatte akute Selbstmordgedanken und war völlig verzweifelt sowie ohnmächtig wütend. In meiner ohnmächtigen Wut zertrümmerte ich einiges in meiner Wohnung. Kurze Zeit später stand die Polizei vor meiner Tür, brach die Wohnungstür auf und ich wurde in die Psychiatrie verfrachtet.

Mittlerweile bin ich entlassen aber unter vorläufige Betreuung gestellt. Ich habe der Betreuung widersprochen, das wurde vom Gericht aber abgelehnt, da ich paranoid sei und die Realität verkenne. Das ist schlicht Unsinn. Ich werde seit zwei Jahren extrem gemobbt und bin sicher nicht paranoid.

Das Gericht schreibt davon, dass mein Zustand "noch nicht" so gut sei, um die Betreuung aufzuheben. Dies wiederholt.

Meine Fragen daher:
1. Ist es wahrscheinlich, dass die Betreuung nach einiger Zeit wieder aufgehoben wird, wenn sich alles normalisiert hat (ich werde demnächst umziehen - in eine Eigentumswohnung)?

2. Was bedeutet "vorläufige Betreuung"

3. Die Polizei behauptet, ich habe in der Nachbarwohnung Möbel zerschlagen. Das stimmt nicht. => Sollte man dagegen nicht vorgehen?
Placido ist offline  
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Alt 19.04.2011, 14:21   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Zitat:
Zitat von Placido Beitrag anzeigen
Meine Fragen daher:
1. Ist es wahrscheinlich, dass die Betreuung nach einiger Zeit wieder aufgehoben wird, wenn sich alles normalisiert hat (ich werde demnächst umziehen - in eine Eigentumswohnung)?

2. Was bedeutet "vorläufige Betreuung"

3. Die Polizei behauptet, ich habe in der Nachbarwohnung Möbel zerschlagen. Das stimmt nicht. => Sollte man dagegen nicht vorgehen?
Zu Deinen Fragen folgende Antworten:

ja - denn die Betreuung wurde nur vorläufig eingesetzt, im Schreiben des Gerichts sollte der Zeiutraum auch genannt worden sein.
Sinnvoll ist bei solch einer Situation regelmäßigen Kontakt zu einem Psychologen zu haben. Dessen Gutachten hilft bei der Entscheidung ob eine weitere Betreuung notwendig ist.

ja - siehe oben und dazu ein Link
Vorläufiger Betreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon

ich denke eher Deine Nachbarin hat gegenüber der Polizei diese Behauptung aufgestellt, die Polizei nimmt die Anzeige auf verfolgt diese. Du wirst/wurdest als Beschludigte geladen um Dich zum Vorwurf zu äussern. Dort kannst Du dann den Sachverhalt klarstellen und solltest dies auch tun.


Viel Erfolg!
gonzo ist offline  
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Alt 22.04.2011, 10:42   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Zitat:
Zitat von gonzo Beitrag anzeigen
ich denke eher Deine Nachbarin hat gegenüber der Polizei diese Behauptung aufgestellt, die Polizei nimmt die Anzeige auf verfolgt diese. Du wirst/wurdest als Beschludigte geladen um Dich zum Vorwurf zu äussern. Dort kannst Du dann den Sachverhalt klarstellen und solltest dies auch tun.
Das sehe ich - unter den offensichtlich gegebenen Bedingungen - anders: Zur polizeilichen Vernehmung auf keinen Fall ohne vorherige Rücksprache mit dem Anwalt und am besten mit einem möglichst rechtskundigen Zeugen.
Anders als vor Gericht besteht nämlich keine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen, und es erscheint mir fraglich, ob es nützen mag.

Vielleicht ist es besser, diese Dinge schriftlich über den Anwalt zu klären.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 25.04.2011, 14:31   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.04.2011
Beiträge: 14
Standard

Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Das sehe ich - unter den offensichtlich gegebenen Bedingungen - anders: Zur polizeilichen Vernehmung auf keinen Fall ohne vorherige Rücksprache mit dem Anwalt und am besten mit einem möglichst rechtskundigen Zeugen.
Anders als vor Gericht besteht nämlich keine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen, und es erscheint mir fraglich, ob es nützen mag.

Vielleicht ist es besser, diese Dinge schriftlich über den Anwalt zu klären.
Vielen Dank für diese Antwort - genauso mache ich es auch. Meine Anwältin hat den Termin bereits abgesagt und Akteneinsicht beantragt.
Placido ist offline  
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Alt 27.04.2011, 20:54   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Das sehe ich - unter den offensichtlich gegebenen Bedingungen - anders: Zur polizeilichen Vernehmung auf keinen Fall ohne vorherige Rücksprache mit dem Anwalt und am besten mit einem möglichst rechtskundigen Zeugen.
Anders als vor Gericht besteht nämlich keine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen, und es erscheint mir fraglich, ob es nützen mag.

Vielleicht ist es besser, diese Dinge schriftlich über den Anwalt zu klären.

Ich rate dies meinen Klienten meist wenn an den Vorwürfen etwas ist, ansonsten gibt es keinen Grund der Polizei nicht die Wahrheit zu sagen... Wenn Du die Wohnung nicht zerlegt hast wird es auch keinen Zeugen oder Beweis dafür geben, dass Du es warst.

Deine Aussage wird in der Regel vorab besprochen und im Anschluss auf Band diktiert, somit ist ein weiterer Zeuge ansich nicht nötwendig. Wenn es jedoch für Dein Gefühl besser ist, ist die Entscheidung einen Anwalt zu beauftragen die richtige Entscheidung.
gonzo ist offline  
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Stichworte
betreuung, mobbing, verleumdung

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