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Benachrichtigung eines Angehörigen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Benachrichtigung eines Angehörigen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ist es richtig, dass ein Betreuer nur dem Amtsgericht gegenüber Auskunft geben muss, und dass aber mit dem Tod ...


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Alt 19.04.2011, 15:55   #1
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Registriert seit: 18.04.2011
Beiträge: 7
Standard Benachrichtigung eines Angehörigen

Hallo,
ist es richtig, dass ein Betreuer nur dem Amtsgericht gegenüber Auskunft geben muss, und dass aber mit dem Tod des Betreuten die Angelegenheit für ihn beendet ist?
Ich habe vor vielen Jahren die Betreuung meiner psychisch kranken Mutter beantragt, weil sie anfing, Geld zu verschenken, dass sie als bettlägerige Frau dringend selbst benötigte. Nun ist meine Mutter gestorben und ich wurde nicht einmal benachrichtigt ( erst jetzt drei Monate später ), hatte auch keine Chance eine Beerdigungsfeier für die restlichen Verwandten auszurichten. Das Amtsgericht wurde auch erst jetzt drei Monate nach dem Tod meiner Mutter benachrichtigt, dass mein Bruder informiert war und damit die Sache erledigt sei. Geld ist auch verschwunden!
Der Bestatter sagt, dass auch mein Bruder nicht zur Beerdigung gekommen ist, sondern nur Sterbeurkunden zugeschickt haben wollte. Der Schwindel flog jetzt auf, als er versuchte ohne mein Wissen einen Erbschein zu beantragen, obwohl es ein Berliner Testament gibt. Es ist eine lange kriminelle Geschichte und meine Frage lautet: Darf ein Betreuer einfach einen "Lieblingsangehörigen" benachrichtigen, wenn doch klar ist, dass der andere Angehörige zum Schutz des Betreuten die Betreuung beantragt hatte.
Besuchen durfte ich meine Mutter schon lange nicht mehr, aber hätte man mir nicht die Chance geben müssen, mich von meiner kranken Mutter verabschieden zu dürfen. Für Haus-und Gartenpflege bin ich nun nach dem Tod der Mutter wieder gut genug. Mein Bruder wohnt 300 km entfernt und wartet darauf, die Konten leerräumen zu dürfen, um seine Gläubiger zu befriedigen. Ohne mich zu informieren hat ja nun nicht so ganz geklappt.
Hat jemand ein paar Tipps, wie ich meinem Bruder "Erbunwürdigkeit" und der Betreuerin "Veruntreuung von anvertrautem Geld" nachweisen kann, ohne dass ein Anwalt auch noch mein restliches Geld bekommt?
Ich habe mich immer sehr um das Wohl meiner Mutter gekümmert und nur, weil ích die Betreuung veranlasst hatte und mein Bruder keine 10tausender-Geschenke mehr bekam, wurde ich nicht über den Tod meiner Mutter informiert. Das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen! Wenn das so ist, dürfte es keine amtlichen Betreuer geben. Ich glaubte , meine Mutter in guter Betreuung.
Gruß Brigitte
Brigitte50 ist offline  
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Alt 19.04.2011, 16:32   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Zitat von Brigitte50 Beitrag anzeigen
ist es richtig, dass ein Betreuer nur dem Amtsgericht gegenüber Auskunft geben muss, und dass aber mit dem Tod des Betreuten die Angelegenheit für ihn beendet ist?
Das ist soweit richtig, die Betreuung endet mit dem Tod.

Zitat:
Das Amtsgericht wurde auch erst jetzt drei Monate nach dem Tod meiner Mutter benachrichtigt, dass mein Bruder informiert war und damit die Sache erledigt sei.
Grundsätzlich ist es nicht die Aufgabe des Betreuers alle Angehörigen zu benachrichtigen. Warum er deinen Bruder benachrichtigt hat und nicht dich ist für Außenstehende sicher nicht beurteilbar. Hast du mit dem Betreuer denn mal Kontakt aufgenommen?
Zitat:
Geld ist auch verschwunden!
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz denn du schreibst ja in einem anderen Thread das die Schlussrechnung noch gar nicht vorliegt.

Zitat:
Hat jemand ein paar Tipps, wie ich meinem Bruder "Erbunwürdigkeit" und der Betreuerin "Veruntreuung von anvertrautem Geld" nachweisen kann, ohne dass ein Anwalt auch noch mein restliches Geld bekommt?
Also wenn du eine Rechtsberatung haben willst dann suche bitte einen Anwalt auf. Eine Rechtsberatung ist hier im Forum nicht erlaubt.
Grundsätzlich ist es aber so das der Betreuer eine Schlussrechnung abgeben muss und die Erben diese nach Prüfung durch das Gericht einsehen können.

Zitat:
Besuchen durfte ich meine Mutter schon lange nicht mehr, aber hätte man mir nicht die Chance geben müssen, mich von meiner kranken Mutter verabschieden zu dürfen.
Da verstehe ich nicht so ganz wer dir den Umgang mit deiner Mutter verboten haben soll??

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 19.04.2011, 22:18   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2011
Beiträge: 7
Standard

Hallo,
wenn ich alles verstehen würde, was da gelaufen ist, dann hätte ich nicht so viele Fragen.
Diese Betreuerin hat beim Versuch Kontakt aufzunehmen gesagt, dass Sie keinen Kontakt mit Angehörigen wünscht, das gäbe nur Probleme.
Dass Geld verschwunden ist ist, habe ich in der nun von mir eingesehenen Zwischenrechnung vom letzten Jahr festgestellt.
Besuche waren angeblich für meine Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht gut.
Fazit: Wenn psychisch kranke bettlägerige alte Leute mit ihrem Selbstbestimmungsrecht einen Betreuer wie eine Marionette benutzen können, dann frage ich mich wofür eine Betreuung überhaupt gut sein kann. Ich dachte, ein Betreuer muss zum Wohl des Kranken handeln und nicht nur nach seinem Willen.
Dass eine Tochter vom Tod der Mutter informiert wird, halte ich dabei für eine Selbstverständlichekit, egal ob es die Mutter gewollt hat oder nicht. Ich will keine Rechtsberatung! Ich dachte, es gäbe auch bei den Betreuern ein gewisses Maß an christlicher Erziehung und dazu gehört für mich, dass beide Kinder informiert werden, wenn beide Adressen bekannt sind und dass damit möglichst sichergestellt wird, dass eine Verstorbene eine Beerdigung erhält.
Den "Lieblingssohn" in weiter Ferne zu benachrichtigen und sich so die in der Nähe wohnende kritische Tochter vom Hals zu halten, weil es das Gesetz so hergibt, halte ich für eine sehr unchristliche Lösung. Wenn ich hier an anderer Stelle lese, dass Schlussrechnungslegungen bis zu sechs Monate dauern, somit also allen Erben die Endabwicklung schwer gemacht wird, frage ich mich ob einige Betreuer nicht vielleicht selbst eine Betreuung brauchen, bzw. viel zu viele Fälle annehmen und dann den Überblick verlieren.
Ich habe mich mit den Gegebenheiten abgefunden, möchte aber jeden Angehörigen zur Wachsamkeit aufrufen, wenn er plant eine amtliche Betreuungsstelle einzusetzen. Jeden Tag anzurufen, um zu fragen, ob die Mutter noch lebt, kann wohl nicht die Lösung sein. Viele Grüße
Brigitte50 ist offline  
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Alt 19.04.2011, 23:36   #4
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Hallo Brigitte,


ich verstehe Ihre Entrüstung, doch würde ich jetzt nicht zu einem Rundumschlag gegen alle berufsmäßige Betreuer ansetzen:

"Wenn ich hier an anderer Stelle lese, dass Schlussrechnungslegungen bis zu sechs Monate dauern, somit also allen Erben die Endabwicklung schwer gemacht wird, frage ich mich ob einige Betreuer nicht vielleicht selbst eine Betreuung brauchen, bzw. viel zu viele Fälle annehmen und dann den Überblick verlieren."

Heiner hat auf die Frage, wie lange die Schlußrechnung dauert , geantwortet, daß er ca. 2 Wochen braucht, die Schlußrechnung dann aber bis zu 6 Monate zur Prüfung beim Betreuungsgericht
liegen kann.


Die Benachrichtigung vom Tod oder einer akuten, todesnahen Gesundheitsverschlechterung ist bei Heimbewohnern meines Erachtens die Aufgabe des Pflegeheims. Normalerweise wird die Frage, wer zu verständigen ist, sowohl im Heimvertrag wie auch im Aufnahmebogen festgehalten. Die Existenz einer berufsmäßigen Betreuerin befreit das Heim nicht von einer Kontaktaufnahme mit den Angehörigen .

Sollte eine Betreute / Bewohnerin allerdings definitiv erklärt haben, sie wünsche von einer Angehörigen keinen Besuch mehr und möchte auch nicht, daß diese von der Bestattung informiert wird,
so geht dieser Wunsch meines Erachtens den Wünschen von Verwandten eindeutig vor. ( Ich hoffe zumindest , meine christliche Erziehung weitgehend über Bord geworfen zu haben , kann mich aber noch daran erinnern daß es nur das gebot gibt; Du sollst Vater und Mutter ehren - aber nicht Tochter und Sohn.)

Wenn sich die Betreuerin hier unkorrekt verhalten hat, würde ich nicht generell vor allen Berufsbetreuern warnen, sondern mir die Mühe machen, das Verhalten dieser Damen zu prüfen und mich sozusagen rückwirkend bei der Betreuungsstelle und dem Gericht über Fehlverhalten beschweren.

Unabhängig von der Rechungsprüfung durch das Gericht hat auch ein Erbe das Recht , die Rechnungslegung der Betreuerin nicht nur rechnerisch, sondern auch inhaltlich zu prüfen.


mit freundlichen Grüßen


fwu
fwu ist offline  
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Alt 20.04.2011, 00:22   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Zitat:
Zitat von Brigitte50 Beitrag anzeigen
Dass Geld verschwunden ist ist, habe ich in der nun von mir eingesehenen Zwischenrechnung vom letzten Jahr festgestellt.
"verschwunden" ist sehr vage im Jahresbericht werden alle Ab- und Zugänge aufgeführt, was seht dort genau und warum hat das Gericht dies nicht bemängelt?
Bei der Schlussrechnung kannst Du diese Postitionen dann bemängeln und um Erklärunmg bitten.

Zitat:
Zitat von Brigitte50 Beitrag anzeigen
Ich dachte, ein Betreuer muss zum Wohl des Kranken handeln und nicht nur nach seinem Willen.
Nein der Betreuer folgt dem Wohl und dem Willen des Betreuten und nicht den wünschen von Drtten.

Zitat:
Zitat von Brigitte50 Beitrag anzeigen
Dass eine Tochter vom Tod der Mutter informiert wird, halte ich dabei für eine Selbstverständlichekit, egal ob es die Mutter gewollt hat oder nicht.
...
IIch dachte, es gäbe auch bei den Betreuern ein gewisses Maß an christlicher Erziehung und dazu gehört für mich, dass beide Kinder informiert werden, wenn beide Adressen bekannt sind und dass damit möglichst sichergestellt wird, dass eine Verstorbene eine Beerdigung erhält.
Den "Lieblingssohn" in weiter Ferne zu benachrichtigen und sich so die in der Nähe wohnende kritische Tochter vom Hals zu halten, weil es das Gesetz so hergibt, halte ich für eine sehr unchristliche Lösung.
Wenn die Betreute dies gewünscht hat, hat die Betreuerin in ihrem Sinne gehandelt. Ihren Wunsch zu missachten fände ich verwerflich. Dass die Betreuerin diesen Wunsch ihrer Betreuten respektiert ist in meinen Augen morlaisch absolut richtig.
Waurm Dein Bruder Dich nicht informiert ist wiederum eine andere Frage.

Ansonste finde ich den Rundumschlag gegen gesetzliche Betreuer etwas unbedacht und sehr ungerecht. Ich denke dass Du zur Zeit in einer schwierigen emotionalen Situation bist, fände es aber sinvoll nicht einfach allgemein zu verurteilen sondern, wenn dann konkrete Verfehlungen anzusprechen.

Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 21.04.2011, 10:21   #6
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Registriert seit: 18.04.2011
Beiträge: 7
Standard melde mich hier wieder ab

Hallo,
ich werde mich hier als Angehörige schnell wieder abmelden, denn wo viel Geld fließt, hört scheinbar die Freundschaft schnell auf.
Ich habe keinen Rundumschlag gemacht, sondern versucht zu schildern, was teilweise so abgeht. Ich brauche kein Geld, sondern wollte nur die Ehre meiner Mutter retten, die einsam und allein im Pflegebett in einer verdreckten Wohnung starb, weil,wie die Betreuerin sagt, sie selbst ( psychisch krank ) es so wollte.
Meinem Bruder ( ohne polizeiliches Führungszeugnis ) wurde sofort von der Betreuerin Kontovollmacht gegeben, weil sie nach dem Tod nicht mehr zuständig ist und nur ein Kind informieren muss und ich darf nun beim Amtsgericht prüfen lassen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist und wo das Geld meiner Mutter nach ihrem Tod geblieben ist. Toller Rechtsstaat. Ich melde mich jetzt wieder ab, damit ihr euch von mir nicht weiter angegriffen fühlt.

Gruß Brigitte
Brigitte50 ist offline  
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Alt 21.04.2011, 11:24   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
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Beiträge: 4,808
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Zitat:
Zitat von Brigitte50 Beitrag anzeigen
Meinem Bruder ( ohne polizeiliches Führungszeugnis ) wurde sofort von der Betreuerin Kontovollmacht gegeben, weil sie nach dem Tod nicht mehr zuständig ist
Hallo Brigitte,

da hast du sicher was falsch verstanden. Die Betreuerin kann deinem Bruder gar keine Vollmachten erteilen.
Wie die Erben sich bezüglich des Erbes einigen oder streiten geht die Betreuerin schlicht nichts mehr an. Nach dem Tod deiner Mutter sind die Erben selber dafür verantwortlich was mit dem Bankguthaben passiert.
Wenn die Bank ihm, aus welchem Grund auch immer, Geld ausgezahlt hat dann müsstest du dort einmal nachfragen woran das liegt. Und dann ist es halt deine Angelegenheit zu entscheiden ob du gegen deinen Bruder (oder die Bank) rechtlich vorgehen willst.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 23.04.2011, 01:39   #8
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Brigitte,

Zitat:
ich werde mich hier als Angehörige schnell wieder abmelden, denn wo viel Geld fließt, hört scheinbar die Freundschaft schnell auf.
Du hast hier keine neuen Freunde gesucht, sondern Fragen gestellt, die Dir korrekt beantwortet wurde, aber die Antworten passen Dir nicht.

Wir sind nicht für die Kirche tätig und kein Betreuer wird nach seiner christicher Erziehung ausgesucht, unter der man alles packt was einem so einfällt. Sorry, aber ich kann wirklich nur noch den Kopf schütteln....

Ganz besonders, wenn ich mir Deine Beiträge durchlese, weil Du selbst offenbar Lichtjahre davon entfernt zu sein scheinst, auch wenn Du hier den Moralapostel abgeben möchtest. Wo war Deine Nächstenliebe, als Du die Betreuung nicht bekommen hast, stattdessen sogar ein Besuchsverbot erteilt werden musste?

Zitat:
Ich dachte, ein Betreuer muss zum Wohl des Kranken handeln und nicht nur nach seinem Willen.
Es geht doch gaz klar aus Deinen Beiträgen hervor, dass es um das gesundheitliche Wohl Deiner Mutter ging. Zudem gibt es auch noch einen natürlichen Willen, den man jemanden nicht einfach absprechen kann.

Die Betreuerin kann nach Tod keine Kontovollmacht erteilen, das ist Unsinn! Es muss auch nicht vorher ein polizeiliches Führungszeugnis eingeholt werden, wenn ein Angehöriger über den Tod eines Betroffenen benachrichtigt wird und die Betreuerin ist auch nicht für interne Familienstreitigkeiten zuständig.
Tina L. ist offline  
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