Dies ist ein Beitrag zum Thema Benachrichtigung eines Angehörigen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ist es richtig, dass ein Betreuer nur dem Amtsgericht gegenüber Auskunft geben muss, und dass aber mit dem Tod ...
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19.04.2011, 15:55 | #1 |
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Registriert seit: 18.04.2011
Beiträge: 7
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Benachrichtigung eines Angehörigen
Hallo,
ist es richtig, dass ein Betreuer nur dem Amtsgericht gegenüber Auskunft geben muss, und dass aber mit dem Tod des Betreuten die Angelegenheit für ihn beendet ist? Ich habe vor vielen Jahren die Betreuung meiner psychisch kranken Mutter beantragt, weil sie anfing, Geld zu verschenken, dass sie als bettlägerige Frau dringend selbst benötigte. Nun ist meine Mutter gestorben und ich wurde nicht einmal benachrichtigt ( erst jetzt drei Monate später ), hatte auch keine Chance eine Beerdigungsfeier für die restlichen Verwandten auszurichten. Das Amtsgericht wurde auch erst jetzt drei Monate nach dem Tod meiner Mutter benachrichtigt, dass mein Bruder informiert war und damit die Sache erledigt sei. Geld ist auch verschwunden! Der Bestatter sagt, dass auch mein Bruder nicht zur Beerdigung gekommen ist, sondern nur Sterbeurkunden zugeschickt haben wollte. Der Schwindel flog jetzt auf, als er versuchte ohne mein Wissen einen Erbschein zu beantragen, obwohl es ein Berliner Testament gibt. Es ist eine lange kriminelle Geschichte und meine Frage lautet: Darf ein Betreuer einfach einen "Lieblingsangehörigen" benachrichtigen, wenn doch klar ist, dass der andere Angehörige zum Schutz des Betreuten die Betreuung beantragt hatte. Besuchen durfte ich meine Mutter schon lange nicht mehr, aber hätte man mir nicht die Chance geben müssen, mich von meiner kranken Mutter verabschieden zu dürfen. Für Haus-und Gartenpflege bin ich nun nach dem Tod der Mutter wieder gut genug. Mein Bruder wohnt 300 km entfernt und wartet darauf, die Konten leerräumen zu dürfen, um seine Gläubiger zu befriedigen. Ohne mich zu informieren hat ja nun nicht so ganz geklappt. Hat jemand ein paar Tipps, wie ich meinem Bruder "Erbunwürdigkeit" und der Betreuerin "Veruntreuung von anvertrautem Geld" nachweisen kann, ohne dass ein Anwalt auch noch mein restliches Geld bekommt? Ich habe mich immer sehr um das Wohl meiner Mutter gekümmert und nur, weil ích die Betreuung veranlasst hatte und mein Bruder keine 10tausender-Geschenke mehr bekam, wurde ich nicht über den Tod meiner Mutter informiert. Das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen! Wenn das so ist, dürfte es keine amtlichen Betreuer geben. Ich glaubte , meine Mutter in guter Betreuung. Gruß Brigitte |
19.04.2011, 16:32 | #2 | |||||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Grundsätzlich ist es aber so das der Betreuer eine Schlussrechnung abgeben muss und die Erben diese nach Prüfung durch das Gericht einsehen können. Zitat:
Gruß, Andreas
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19.04.2011, 22:18 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.04.2011
Beiträge: 7
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Hallo,
wenn ich alles verstehen würde, was da gelaufen ist, dann hätte ich nicht so viele Fragen. Diese Betreuerin hat beim Versuch Kontakt aufzunehmen gesagt, dass Sie keinen Kontakt mit Angehörigen wünscht, das gäbe nur Probleme. Dass Geld verschwunden ist ist, habe ich in der nun von mir eingesehenen Zwischenrechnung vom letzten Jahr festgestellt. Besuche waren angeblich für meine Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht gut. Fazit: Wenn psychisch kranke bettlägerige alte Leute mit ihrem Selbstbestimmungsrecht einen Betreuer wie eine Marionette benutzen können, dann frage ich mich wofür eine Betreuung überhaupt gut sein kann. Ich dachte, ein Betreuer muss zum Wohl des Kranken handeln und nicht nur nach seinem Willen. Dass eine Tochter vom Tod der Mutter informiert wird, halte ich dabei für eine Selbstverständlichekit, egal ob es die Mutter gewollt hat oder nicht. Ich will keine Rechtsberatung! Ich dachte, es gäbe auch bei den Betreuern ein gewisses Maß an christlicher Erziehung und dazu gehört für mich, dass beide Kinder informiert werden, wenn beide Adressen bekannt sind und dass damit möglichst sichergestellt wird, dass eine Verstorbene eine Beerdigung erhält. Den "Lieblingssohn" in weiter Ferne zu benachrichtigen und sich so die in der Nähe wohnende kritische Tochter vom Hals zu halten, weil es das Gesetz so hergibt, halte ich für eine sehr unchristliche Lösung. Wenn ich hier an anderer Stelle lese, dass Schlussrechnungslegungen bis zu sechs Monate dauern, somit also allen Erben die Endabwicklung schwer gemacht wird, frage ich mich ob einige Betreuer nicht vielleicht selbst eine Betreuung brauchen, bzw. viel zu viele Fälle annehmen und dann den Überblick verlieren. Ich habe mich mit den Gegebenheiten abgefunden, möchte aber jeden Angehörigen zur Wachsamkeit aufrufen, wenn er plant eine amtliche Betreuungsstelle einzusetzen. Jeden Tag anzurufen, um zu fragen, ob die Mutter noch lebt, kann wohl nicht die Lösung sein. Viele Grüße |
19.04.2011, 23:36 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Brigitte,
ich verstehe Ihre Entrüstung, doch würde ich jetzt nicht zu einem Rundumschlag gegen alle berufsmäßige Betreuer ansetzen: "Wenn ich hier an anderer Stelle lese, dass Schlussrechnungslegungen bis zu sechs Monate dauern, somit also allen Erben die Endabwicklung schwer gemacht wird, frage ich mich ob einige Betreuer nicht vielleicht selbst eine Betreuung brauchen, bzw. viel zu viele Fälle annehmen und dann den Überblick verlieren." Heiner hat auf die Frage, wie lange die Schlußrechnung dauert , geantwortet, daß er ca. 2 Wochen braucht, die Schlußrechnung dann aber bis zu 6 Monate zur Prüfung beim Betreuungsgericht liegen kann. Die Benachrichtigung vom Tod oder einer akuten, todesnahen Gesundheitsverschlechterung ist bei Heimbewohnern meines Erachtens die Aufgabe des Pflegeheims. Normalerweise wird die Frage, wer zu verständigen ist, sowohl im Heimvertrag wie auch im Aufnahmebogen festgehalten. Die Existenz einer berufsmäßigen Betreuerin befreit das Heim nicht von einer Kontaktaufnahme mit den Angehörigen . Sollte eine Betreute / Bewohnerin allerdings definitiv erklärt haben, sie wünsche von einer Angehörigen keinen Besuch mehr und möchte auch nicht, daß diese von der Bestattung informiert wird, so geht dieser Wunsch meines Erachtens den Wünschen von Verwandten eindeutig vor. ( Ich hoffe zumindest , meine christliche Erziehung weitgehend über Bord geworfen zu haben , kann mich aber noch daran erinnern daß es nur das gebot gibt; Du sollst Vater und Mutter ehren - aber nicht Tochter und Sohn.) Wenn sich die Betreuerin hier unkorrekt verhalten hat, würde ich nicht generell vor allen Berufsbetreuern warnen, sondern mir die Mühe machen, das Verhalten dieser Damen zu prüfen und mich sozusagen rückwirkend bei der Betreuungsstelle und dem Gericht über Fehlverhalten beschweren. Unabhängig von der Rechungsprüfung durch das Gericht hat auch ein Erbe das Recht , die Rechnungslegung der Betreuerin nicht nur rechnerisch, sondern auch inhaltlich zu prüfen. mit freundlichen Grüßen fwu |
20.04.2011, 00:22 | #5 | |||
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Zitat:
Bei der Schlussrechnung kannst Du diese Postitionen dann bemängeln und um Erklärunmg bitten. Zitat:
Zitat:
Waurm Dein Bruder Dich nicht informiert ist wiederum eine andere Frage. Ansonste finde ich den Rundumschlag gegen gesetzliche Betreuer etwas unbedacht und sehr ungerecht. Ich denke dass Du zur Zeit in einer schwierigen emotionalen Situation bist, fände es aber sinvoll nicht einfach allgemein zu verurteilen sondern, wenn dann konkrete Verfehlungen anzusprechen. Grüße! |
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21.04.2011, 10:21 | #6 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.04.2011
Beiträge: 7
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melde mich hier wieder ab
Hallo,
ich werde mich hier als Angehörige schnell wieder abmelden, denn wo viel Geld fließt, hört scheinbar die Freundschaft schnell auf. Ich habe keinen Rundumschlag gemacht, sondern versucht zu schildern, was teilweise so abgeht. Ich brauche kein Geld, sondern wollte nur die Ehre meiner Mutter retten, die einsam und allein im Pflegebett in einer verdreckten Wohnung starb, weil,wie die Betreuerin sagt, sie selbst ( psychisch krank ) es so wollte. Meinem Bruder ( ohne polizeiliches Führungszeugnis ) wurde sofort von der Betreuerin Kontovollmacht gegeben, weil sie nach dem Tod nicht mehr zuständig ist und nur ein Kind informieren muss und ich darf nun beim Amtsgericht prüfen lassen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist und wo das Geld meiner Mutter nach ihrem Tod geblieben ist. Toller Rechtsstaat. Ich melde mich jetzt wieder ab, damit ihr euch von mir nicht weiter angegriffen fühlt. Gruß Brigitte |
21.04.2011, 11:24 | #7 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
da hast du sicher was falsch verstanden. Die Betreuerin kann deinem Bruder gar keine Vollmachten erteilen. Wie die Erben sich bezüglich des Erbes einigen oder streiten geht die Betreuerin schlicht nichts mehr an. Nach dem Tod deiner Mutter sind die Erben selber dafür verantwortlich was mit dem Bankguthaben passiert. Wenn die Bank ihm, aus welchem Grund auch immer, Geld ausgezahlt hat dann müsstest du dort einmal nachfragen woran das liegt. Und dann ist es halt deine Angelegenheit zu entscheiden ob du gegen deinen Bruder (oder die Bank) rechtlich vorgehen willst. Gruß, Andreas
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23.04.2011, 01:39 | #8 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Brigitte,
Zitat:
Wir sind nicht für die Kirche tätig und kein Betreuer wird nach seiner christicher Erziehung ausgesucht, unter der man alles packt was einem so einfällt. Sorry, aber ich kann wirklich nur noch den Kopf schütteln.... Ganz besonders, wenn ich mir Deine Beiträge durchlese, weil Du selbst offenbar Lichtjahre davon entfernt zu sein scheinst, auch wenn Du hier den Moralapostel abgeben möchtest. Wo war Deine Nächstenliebe, als Du die Betreuung nicht bekommen hast, stattdessen sogar ein Besuchsverbot erteilt werden musste? Zitat:
Die Betreuerin kann nach Tod keine Kontovollmacht erteilen, das ist Unsinn! Es muss auch nicht vorher ein polizeiliches Führungszeugnis eingeholt werden, wenn ein Angehöriger über den Tod eines Betroffenen benachrichtigt wird und die Betreuerin ist auch nicht für interne Familienstreitigkeiten zuständig. |
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