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Vermögensverzeichnis Einnahmen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis Einnahmen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo! Meine Mutter ist die Betreueren meines Vaters hat aber nicht die Vermögensfürsorge. So wie ich es verstehe müßte meine ...


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Alt 19.04.2011, 17:19   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.04.2011
Beiträge: 6
Standard Vermögensverzeichnis Einnahmen

Hallo!

Meine Mutter ist die Betreueren meines Vaters hat aber nicht die Vermögensfürsorge. So wie ich es verstehe müßte meine Mutter überhaupt kein Vermögensverzeichnis abgeben. Noch viel dreister finde ich die Frage nach den Einnahmen. Darüber ist meine Mutter da sie von der Rechnungslegung befreit ist doch überhaupt nicht auskunftspflichtig und sie möchte dies auch nicht.
Zu welchen finanziellen Auskünften ist meine Mutter denn nun genau verpflichtet.

Gruß, dox.
doxygen ist offline  
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Alt 19.04.2011, 18:47   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von doxygen Beitrag anzeigen
Zu welchen finanziellen Auskünften ist meine Mutter denn nun genau verpflichtet..
Hallo Doxygen,

es wäre ganz hilfreich wenn du dazu schreibst wer denn die Auskünfte haben will??

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 19.04.2011, 21:56   #3
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo Doxygen,


wenn von einem Vermögensverzeichnis die Rede ist, gehe ich fast davon aus, daß das Betreuungsgericht das Vermögensverzeichnis haben will.

Das Vermögensverzeichnis ist in beiderlei Hinsichten relevant :

Ausgehend vom vorhandenen Vermögen regelt sich die Frage, ob der Betreute als vermögend oder nicht vermögend zu betrachten ist.

Das Betreuungsverfahren löst bestimmte Kosten bei der Justiz aus:

Gerichtskosten für das Verfahren, Auslagen für den Gutachter, Verfahrenspfleger , sowie gegebenenfalls Auslagenersatz für ehren-amtlichen Betreuer. Der vermögende Betreute trägt die Kosten selbst, beim nicht vermögenden Betreuten zahlt die Staatskasse.
Bei Immobilienbesitz muß das Gericht jetzt zB wissen, ob die Immobilie selbst benutzt wird oder nicht. Im ersten Fall wird die Immobilie als Schonvermögen nicht berücksichtigt, ansonsten schon.

schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 20.04.2011, 13:56   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.04.2011
Beiträge: 6
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Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
wenn von einem Vermögensverzeichnis die Rede ist, gehe ich fast davon aus, daß das Betreuungsgericht das Vermögensverzeichnis haben will.
Richtig

Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
Das Vermögensverzeichnis ist in beiderlei Hinsichten relevant :

Ausgehend vom vorhandenen Vermögen regelt sich die Frage, ob der Betreute als vermögend oder nicht vermögend zu betrachten ist.

Das Betreuungsverfahren löst bestimmte Kosten bei der Justiz aus:

Gerichtskosten für das Verfahren, Auslagen für den Gutachter, Verfahrenspfleger , sowie gegebenenfalls Auslagenersatz für ehren-amtlichen Betreuer. Der vermögende Betreute trägt die Kosten selbst, beim nicht vermögenden Betreuten zahlt die Staatskasse.
Bei Immobilienbesitz muß das Gericht jetzt zB wissen, ob die Immobilie selbst benutzt wird oder nicht. Im ersten Fall wird die Immobilie als Schonvermögen nicht berücksichtigt, ansonsten schon.
Das ist schon klar! Es wurde auch schon einmal ein Vermögensverzeichnis erstellt, obwohl ich immer noch der Überzeugung bin, dass meine Mutter keines erstellen muss.
Dieser Widerspruch keines erstellen zu müssen, aber das Amt muss das Vermögen kennen um die Kosten festzusetzen ist mir nicht klar.

Wie sieht es mit dem Einnahmen aus? Ich lese immer sie gehören gar nicht zum Vermögensverzeichnis und sind nicht ergänzungpflichtig!?!?

Gruß, dox.
doxygen ist offline  
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Alt 21.04.2011, 10:29   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.04.2011
Beiträge: 6
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Kein Experte dabei?!?!?
doxygen ist offline  
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Alt 21.04.2011, 10:42   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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nö, niemand da....
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 21.04.2011, 10:48   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Die Frage ist doof, der Ton ist nervig, der Fragesteller hat eine vorgefasste Meinung und will diese nun mit Gewalt bestätig haben. Was soll man da nur antworten ?

Spätens, wenn das Gericht 500 Euro Zwangsgeld festsetzt, weil das Vermögensverzeichnis nicht erstellt wurde, dürfte klar sein, wie es läuft.

Was soll bloß dieses Gemecker wegen so einem popligen Vermögensverzeichnis ? Ausfüllen und fertig.

So, mir reicht's.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 21.04.2011, 11:57   #8
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Zitat von doxygen Beitrag anzeigen
Richtig



Das ist schon klar! Es wurde auch schon einmal ein Vermögensverzeichnis erstellt, obwohl ich immer noch der Überzeugung bin, dass meine Mutter keines erstellen muss.
Dieser Widerspruch keines erstellen zu müssen, aber das Amt muss das Vermögen kennen um die Kosten festzusetzen ist mir nicht klar.

Wie sieht es mit dem Einnahmen aus? Ich lese immer sie gehören gar nicht zum Vermögensverzeichnis und sind nicht ergänzungpflichtig!?!?

Gruß, dox.
Es gibt - so komisch das klingt - zwei Funktionen des Vermögensverzeichnisses: Im Rahmen der Kontrolle der Betreuertätigkeit muss deine Mutter es nicht ausfüllen - da liegst du richtig. Im Rahmen der Festsetzung der Gerichtsgebühren muss sie das sehr wohl. So einfach ist die Kiste.

Und wenn da Gelder drin auftauchen, von denen der Fiskus bislang nichts wußte, dann empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Steuerberater.
Chrysologus ist offline  
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Alt 21.04.2011, 19:48   #9
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Registriert seit: 19.04.2011
Beiträge: 6
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Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Die Frage ist doof, der Ton ist nervig, der Fragesteller hat eine vorgefasste Meinung und will diese nun mit Gewalt bestätig haben. Was soll man da nur antworten ?
Na so doof schein meine Frage nich zu sein sonst wäre meine Meinung mit dem entsprechenden Gesetzestext widerlegt worden

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Spätens, wenn das Gericht 500 Euro Zwangsgeld festsetzt, weil das Vermögensverzeichnis nicht erstellt wurde, dürfte klar sein, wie es läuft.
Na wie wäre es denn mal mit richtig lesen!
Es geht nicht nur um das Vermögensverzeichnis, sondern im Wesentlichen um die nach meiner Meinung nicht dazugehörigen Angaben zu den Einnahmen.
Ich bin etwas erstaunt, dass man mir das hier nicht beantworten kann????

Ich lass mich gerne belehren!
doxygen ist offline  
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Alt 21.04.2011, 19:50   #10
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Beiträge: 6
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Zitat:
Zitat von Chrysologus Beitrag anzeigen
Es gibt - so komisch das klingt - zwei Funktionen des Vermögensverzeichnisses: Im Rahmen der Kontrolle der Betreuertätigkeit muss deine Mutter es nicht ausfüllen - da liegst du richtig. Im Rahmen der Festsetzung der Gerichtsgebühren muss sie das sehr wohl. So einfach ist die Kiste.
Dann sag mir doch bitte wie oft sie das muss. Ich finde im Betreuungsrecht nur alle 2 Jahre oder seltener. Das Gericht fragt aber jedes Jahr dannach.
doxygen ist offline  
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