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Betreuung sofort "missbraucht"

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung sofort "missbraucht" im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin neu hier und froh, euch gefunden zu haben, denn ich bin ziemlich verzweifelt. Der Fall, um den ...


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Alt 19.04.2011, 19:13   #1
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Registriert seit: 19.04.2011
Beiträge: 4
Standard Betreuung sofort "missbraucht"

Hallo,
ich bin neu hier und froh, euch gefunden zu haben, denn ich bin ziemlich verzweifelt. Der Fall, um den es bei mir geht, spielt sich in England ab, die Betroffenen sind also Engländer. Entschuldigt bitte den langen Text!!
Mein Freund und ich haben da Freunde, ein bzw. zwei Generationen über uns, bedeuten uns aber sehr viel. Der Fall liegt, so wie ich es verstanden habe, so:
Es geht um einen alten Herrn, der erst vor ca. 2 Wochen unter Betreuung („guardian“, ist das dasselbe wie Betreuer in Deutschland?) gestellt worden. Er ist noch ziemlich rüstig, aber das Gedächtnis ist sehr löchrig und er ist fast blind, aber bei wachem Verstand und körperlich ansonsten fit, will sagen, mobil, kein Rollstuhl oder Gehhilfe oder so was.
Die letzten paar Jahre hat sich eine gute Freundin um ihn gekümmert, sie ist 60 und wirkt deutlich jünger und ist unheimlich auf Draht, hat wohl auch mal eine medizinische Ausbildung gemacht und er vertraut ihr voll und sie haben fast jeden Tag „zusammen gehangen“ (auch zusammen Urlaub gemacht), außer an den Tagen, wo ein Pflegedienst kam. Der ist inzwischen zur täglichen Einrichtung geworden, dennoch kam die Freundin (also Bekannte, nicht Beziehung, er hat keine und sie hat ihre eigene) mehrmals die Woche vorbei, erledigte auch Arztbesuche mit ihm, und er wollte und will das auch so.
Er hat eine vor langer Zeit geschiedene Ehe hinter sich und hat daraus einen Sohn, der sich aber nicht kümmert und sich auch fast nie meldet. Der hat aber den Pflegedienst organisiert, soweit, so gut. Der vermutet allerdings hinter jedem Busch einen Dieb und versteht sich überhaupt nicht mit der Freundin. Und jetzt ist irgendjemand (ich weiß nicht, ob Sohn, Anwalt oder wer sonst) mit einem gerichtlichen Antrag auf Betreuung (oder so, geht das denn, ohne ein Gerichtsgebäude zu betreten?) an die Freundin herangetreten, sie solle den alten Herrn doch mal dazu bringen, den zu unterschreiben, es würde sich am Alltag garantiert nichts ändern (das allerdings nur mündlich). Sie vermutete dahinter nichts Arges, war froh, Unterstützung zu bekommen und so unterzeichnete er das dann auch im Beisein seines Rechtsanwalts, Neurologen und dem zukünftigen (vermutlich ehrenamtlichen) Betreuer. Dabei handelt es sich um seinen Agenten (der Herr ist Künstler, bekannt in England).
Das war also vor etwa zwei Wochen. Binnen einer Woche teilte der Agent der Freundin mit, dass sie nicht mehr erwünscht ist und nicht mehr kommen soll. Zudem hat man einen Zettel mit Telefonnummern aus seiner Wohnung entfernt (groß geschrieben, konnte er noch lesen und auch damit Anrufe machen), einen neuen geschrieben, ihre Nummer dabei aber absichtlich weggelassen, damit er sie auch nicht mehr anrufen können soll. Sie ist allerdings eine ziemliche Kämpferin und lässt sich nicht abwimmeln, hat ihn selber angerufen, nachdem der Pflegedienst abends weg war, und er war stocksauer, als sie ihm erzählte, dass man sie abgesägt hat.
Er hat daraufhin seinen Anwalt kontaktiert und dem das auch klargemacht, dass das gegen seinen Wunsch ist. Was nun passiert, steht noch aus, aber sowohl ihr Anwalt als auch wir übrigen glauben, dass man wenn überhaupt nur eine Chance hat, wenn er selber vor Gericht geht.
Es ist völlig offensichtlich, dass diese Leute gar nicht in seinem Interesse handeln und auch gegen seinen Willen, und obendrein greifen sie so doch in seinen Telefonverkehr ein, was ohne Extra-Antrag gar nicht erlaubt ist, oder sehe ich das falsch??
Vor einigen Jahren hat er ihr auch mal schriftlich gegeben, dass sie sich um seine gesundheitlichen Belange kümmern soll, also ich denke, Arztbesuche und so was. Das hat er wohl auch (vermutlich mündlich) seinem Anwalt mitgeteilt. Ihr hat er es schriftlich gegeben und für mich ist das dann eine Vollmacht. Die dürfte doch nicht wegfallen, wenn da jetzt ein Betreuer ist, oder?
Darf man sie jetzt „aussperren“, obwohl sie nur eine Freundin ist und auch kein Arbeitsverhältnis zwischen ihm und ihr besteht, und obwohl sie sich nichts zuschulden kommen lassen hat? Darf man einfach ungefragt ihre Nummer entfernen (was der Pflegedienst war, vermutlich im Auftrag des Betreuers)? Sehr starkes Misstrauen ist angebracht, sein Wohl steht hier erkennbar hinten an, es geht den Herrschaften meiner Ansicht nach nur darum, sie aus dem Weg zu räumen, damit sie an sein Geld kommen oder sonst was. Es gab auch mal so einen Vorfall, eine Pflegedienstmitarbeiterin bekam von ihm wohl einen Scheck „aufgedrängt“, hat das der Freundin aber mitgeteilt, die dann meinte, sie dürfe ihn ja ohnehin nicht annehmen und solle ihn doch einfach zerreißen. Das wurde nicht gemacht, sondern gesagt, man müsse ihn der Pflegechefin vorlegen. Die Freundin hakte bei dieser dann nach, und sie meinte, sie könne den nicht vernichten, er müsse dem Sohn vorgelegt werden. Als das (angeblich) passiert war, hat dieser zugestimmt und somit bekam diese Pflegemitarbeiterin, die er noch nicht einmal gut leiden kann, 300 Pfund. Die Freundin bekam den Scheck oder eine Kopie davon sogar zu Gesicht und sagte, er kann ihn niemals ohne Hilfe ausgefüllt haben, es war seine Schrift, aber mit der Beinahe-Blindheit muss man ihm die Hand führen und den Namen der Frau habe er auch gar nicht vollständig gekannt, sie vermutet, er wurde manipuliert, den Scheck auszustellen und das glaube ich auch.
Sorry für die lange Geschichte, ich bin nur ziemlich verzweifelt, was kann man denn nun noch machen? Man kann ihm doch nicht einfach den Kontakt zu seinen Freunden untersagen bzw. umgekehrt, und auch nicht einfach Telefonnummern entfernen. Wo soll das noch hinführen, es ist ja alles erst noch ganz frisch?! Könnte die Presse irgendwie helfen? Kann er den Betreuer wieder loswerden und durch einen anderen nach seinem Wunsch ersetzen, vorzugsweise der Freundin, einzige konstante Bezugsperson?
Vielen Dank an euch und liebe Grüße,
Miez
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Alt 19.04.2011, 20:36   #2
agw
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Hallo Miez,

das ist ja ganz nett das du den Forenmitgliedern zutraust sich weltweit mit Betreuungsrecht auszukennen.

Was du vielleicht im deutschen Betreuungsrecht gelesen hast hat keine Bedeutung für eine englische Guardianship.

Vielleicht gibt es ja ein englisches Forum zu dem Thema wo du Hilfe finden könntest.

Gruß,
Andreas
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Alt 19.04.2011, 20:44   #3
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Beiträge: 4
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Hallo Andreas,

lol, ich weiß, dass das englisches Recht ist, aber da ich in einem englischen Rechtsforum sprachlich sicherlich nicht klarkommen würde, wollte ich mal nachfragen, wie der Fall in Deutschland liegen würde, wenn es hier wäre. Wie würde sich das also hierzulande verhalten unter diesen Umständen? Sorry, hätte ich dazu sagen sollen. Außerdem könnte in einem englischen Forum herauskommen, um wen es geht, und das möchte ich unbedingt vermeiden.

LG,

Miez
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Alt 19.04.2011, 22:16   #4
fwu
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hallo Miez,


wenn sich das Ganze in Österreich oder der Schweiz, vielleicht auch noch in Frankreich abspielen würde, würde es mit größter Vorsicht einen Sinn machen , vom deutschen Recht auf das dortige zu schließen, zumal es gewisse gemeinsame Wurzeln gibt. Diese gemeinsamen Wurzeln finden sich auch in bestimmten Gesetzen, bezüglich des Vormundschaftsrecht. Die Spezialität des angelsächischen Rechts besteht aber darin, daß es wenig geschriebenes Recht gibt, und es sich im wesentlichen um Richterrecht handelt . Da hilft ein Rechtsvergleich relativ wenig.

Gib mal bei google "public guardian uk" ein. Da gibt es eine sogar eine ins deutsche übersetzte Seite des public guardian uk goverment büros. Anscheinend gibt dann noch Unterschiede zwischen England , Wales und Schottland.

Bei einer Nachfrage in einem Forum müsstest Du genauere Angaben, wie Alter Agent etc weglassen, mach doch aus dem Herrn eine Frau , oder stelle Deine Fragen etwas allgemeiner.

Vielleicht hat sich ein deutscher Jurist, Professor oder Doktorand im bürgerlichen Recht auch mal rechtsvergleichend mit public guardian und Betreuer beschäftigt.

viel Erfolg !


fwu
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Alt 19.04.2011, 23:27   #5
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Beiträge: 4
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Danke fwu, das hilft schon mal etwas!
Aber das mit dem Telefonnummer entfernen und Kontakt verhindern würde mich dennoch interessieren, wie das im deutschen Recht wäre, rein aus Interesse. Ist das schon ein unerlaubter Eingriff in den "Fernmeldeverkehr", wenn jemand Nummern wegnimmt?

LG,

Miez
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Alt 21.04.2011, 10:10   #6
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Beiträge: 4
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Huhu,

kann mir das keiner beantworten, ob ein Betreuer einfach ohne Grund Kontakt zu Freunden unterbinden und Telefonnummern verschwinden lassen darf (im deutschen Recht)?

LG,
Miez
Miez ist offline  
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Alt 21.04.2011, 10:16   #7
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
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Beiträge: 1,157
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Zitat:
Zitat von Miez Beitrag anzeigen
kann mir das keiner beantworten, ob ein Betreuer einfach ohne Grund Kontakt zu Freunden unterbinden und Telefonnummern verschwinden lassen darf (im deutschen Recht)?
Hallo,

also mir würde jetzt keine rechtliche Grundlage dafür einfallen.
Betreuung hat nichts (mehr) mit Entmündigung zu tun. Der Betreute entscheidet seinen Umgang in erster Linie selber.

Gruß,
Andreas
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Alt 21.04.2011, 14:28   #8
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Benutzerbild von mungo
 
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Beiträge: 522
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Naja, man könnte mit irgendeiner massiven "Gefährdung" (Straftaten, Betrug z.B.) argumentieren, dazu müßte es aber im Zweifelsfall einen richterlichen Beschluß geben, weil das sicherlich eine Einschränkung der Freiheitsrechte darstellt.

Was agw sagte, ist aber ganz richtig: Die Rechtsnormen in D und GB sind grundverschieden und kaum vergleichbar.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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