Dies ist ein Beitrag zum Thema Sparbuch im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
habe von meinem Betreuten ein Sparbuch mit 10 Euro Guthaben.Wollte zur Bank gehen und die Zinsen nachtragen lassen. Kann ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
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Hallo,
habe von meinem Betreuten ein Sparbuch mit 10 Euro Guthaben.Wollte zur Bank gehen und die Zinsen nachtragen lassen. Kann ich ohne Genehmigung des Gerichts das Geld vom Sparbuch holen und es auflösen? Der Betreute ist im Heim. Würd ihm dann die 10 Euro zukommen lassen? Ist das möglich? LG |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo,
für die Auflösung des Sparbuchs brauchst Du die Genehmigung des Gerichts. fwu |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,,
braucht der Betreute denn die 10,-- Euro so dringend? Kann er das Geld denn nicht selbst holen (lassen) bzw. das Konto auflösen (dafür braucht man dann natürlich auch keine gerichtliche Genehmigung). Also wegen 10,-- Euro würde ich als Betreuer da nix machen; da steht der Aufwand in keinem Verhältnis. Und bei diesem Betrag wird das Gericht bestimmt auch keinen Zinsnachtrag verlangen. mfg |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Ich würde sagen, Versuch macht kluch.
Bei uns laufen 10 Euro, auch auf Sparbüchern, unter geringfügigen Verbrauchsgeldern und dafür brauchts und gibts keine Genehmigungen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#5 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
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Danke für die Antworten..
Ich denke, ich mache dann einfach gar nichts... Der Betreuer vorher sah auch keine Veranlassung. Ich verwahre einfach das Sparbuch.... lg |
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