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Halbjährliche Überprüfung der Notwendigkeit - Farce?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Halbjährliche Überprüfung der Notwendigkeit - Farce? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Sehr geehrte Mit-User, ich bin völlig zu Unrecht, auf Grund Mietermobbings, unter Betreuung gestellt worden. Mein Widerspruch bei Gericht blieb ...


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Alt 21.04.2011, 17:57   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.04.2011
Beiträge: 14
Standard Halbjährliche Überprüfung der Notwendigkeit - Farce?

Sehr geehrte Mit-User,

ich bin völlig zu Unrecht, auf Grund Mietermobbings, unter Betreuung gestellt worden. Mein Widerspruch bei Gericht blieb wirkungslos.

Meine Fragen:
1. Alle sechs Monate wird, meines Wissens, überprüft, ob die Betreuung noch notwendig ist. Gleichzeitig habe ich aber auch gehört, das sei eine Farce. D. h.: Einmal Betreuung - immer Betreuung. Was ist richtig?

2. Meines Wissens muss der Betreuer mitteilen, sobald eine Betreuung nicht mehr notwendig ist. Aber wie sieht das in der Realität aus? Ich habe mich immer selbst um alle meine Angelegenheiten gekümmert, ohne jedes Problem. Jetzt übernimmt natürlich der Betreuer vieles, weil das Gericht das so bestimmt hat.

a) Unter welchen Umständen muss der Betreuer zugeben, dass eine Betreuung nicht notwendig ist (in meinem Fall müsste er das sofort tun)?

b) Bekomme ich Gelegenheit, nachzuweisen, dass ich keinen Betreuer brauche, weil ich alle meine Angelegenheiten selbst regele und regeln kann?


Insgesamt noch:
Ich finde es ungeheuerlich, wie leicht und schnell man in Deutschland unter Betreuung gestellt wird. Weder wird überprüft, ob das realiter überhaupt nötig ist (d. h. ob man tatsächlich nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln), noch wird man überhaupt dazu befragt. Ich finde das skandalös.

Bereits jetzt vielen Dank für jede sachdienliche Antwort.
Placido ist offline  
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Alt 21.04.2011, 18:15   #2
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von Placido Beitrag anzeigen
1. Alle sechs Monate wird, meines Wissens, überprüft, ob die Betreuung noch notwendig ist.
Hallo Placido,

wer hat dir denn so was erzählt??

Schau einmal in den Beschluss welchen du vom Gericht bekommen hast, da steht die Frist zur Überprüfung drin.
Eine Überprüfung nach 6 Monaten gibt es nur bei vorläufigen Betreuungen, bei endgültigten kann die Frist bis zu 7 Jahre sein.

Zitat:
Bekomme ich Gelegenheit, nachzuweisen, dass ich keinen Betreuer brauche, weil ich alle meine Angelegenheiten selbst regele und regeln kann?
Wenn du der Meinung bist das du alle deine Angelegenheiten selber regeln kannst dann musst du einen Antrag auf Aufhebung beim Betreuungsgericht stellen.

Zitat:
Ich finde es ungeheuerlich, wie leicht und schnell man in Deutschland unter Betreuung gestellt wird. Weder wird überprüft, ob das realiter überhaupt nötig ist (d. h. ob man tatsächlich nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln), noch wird man überhaupt dazu befragt. Ich finde das skandalös.
Ich fände es auch total skandalös wenn das so wäre aber glücklicherweise entspricht das nicht dem hiesigen Betreuungsrecht.
Eine Anhörung durch den Richter und ein ärztliches Attest ist vorgeschrieben.

Also dann schöne Ostern,
Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
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Alt 21.04.2011, 18:25   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
Standard

Zitat:
Zitat von Placido Beitrag anzeigen

Insgesamt noch:
Ich finde es ungeheuerlich, wie leicht und schnell man in Deutschland unter Betreuung gestellt wird. Weder wird überprüft, ob das realiter überhaupt nötig ist (d. h. ob man tatsächlich nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln), noch wird man überhaupt dazu befragt. Ich finde das skandalös.

Bereits jetzt vielen Dank für jede sachdienliche Antwort.
...noch wird man dazu befragt....
Also das möchte ich doch sehr stark anzweifeln!!

Ich weiß nicht wie viele Instanzen bei einem normalen Betreuungsverfahren Jemanden befragen bis die Betreuung eingerichtet wird.

1. Die Betreuungsstelle kommt raus und befragt dich.
2. Der Arzt stellt ein Attest/Gutachten über deinen Gesundheitszustand.
3. Der Richter kommt bei der Anhörung, der dich explizit fragt, ob du eine Betreuung benötigst.
4. Bist du selber verfahrensfähig und kannst um Aufhebung der Betreuung bitten/beantragen.
5. Du kannst dazu einen Arzt deines Vertrauens aufsuchen, der dich bei der Aufhebung unterstützt.
6. Die Betreuung wird nicht alle 6 Monate überprüft, sondern nach Ablauf der Befristung im Beschluss. Auf Wunsch eines Beteiligte kann eine Überprüfung auch vorher angeregt werden.
__________________
Wenn man zu Gott spricht, ist man religiös. Wenn Gott mit einem spricht, ist man irre.
bt-nrw2010 ist offline  
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Alt 21.04.2011, 19:05   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.04.2011
Beiträge: 14
Standard

Zunächst vielen Dank für die Antworten. Das hilft schon weiter.

Allerdings: Bei mir war das alles eine Farce:

1. Von der Betreuungsstelle bin ich nicht befragt worden.
2. Das vorläufige Gutachten wurde erstellt, ohne dass ich als Grundlage dafür befragt worden wäre, schon gar nicht wurde ich darüber befragt, ob ich meine Angelegenheiten selbst regele (was ich natürlich tue).
3. Bei der "Anhörung" hat mich der Richter nicht gefragt, ob ich eine Betreuung benötige. Er sagte nur: "Sie haben nichts dagegen, dass eine Betreuung eingerichtet wird. Sie haben nichts dagegen." Gefragt hat er mich nicht. Das war die ganze "Anhörung". Eine Farce.
4. Das ist bereits abgelehnt worden. Ohne irgendeine Grundlage dafür zu haben "dass ich meine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann." - Was nicht der Fall ist.
5. Habe ich getan. Der Arzt sagt, das geht ihn alles nichts an, das sei allein Aufgabe des Gutachters.
6. Ich hoffe, dass das möglich ist.

=> Zumindest in meinem Fall wurden zwar alle Punkte des Verfahrens formal abgespult. Aber eben formal, oberflächlichst, einfach mit dem von vorne herein klaren Ziel, mich unter Betreuung zu stellen. Völlige Willkür. Alles bloße Farce.

Geändert von Placido (21.04.2011 um 19:11 Uhr)
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Alt 21.04.2011, 19:15   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
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Und was hast du gesagt, als der Richter das gesagt hat "Sie haben nichts dagegen." ?
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bt-nrw2010 ist offline  
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Alt 21.04.2011, 19:17   #6
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Registriert seit: 18.04.2011
Beiträge: 14
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Placido,


Ich fände es auch total skandalös wenn das so wäre aber glücklicherweise entspricht das nicht dem hiesigen Betreuungsrecht.
Eine Anhörung durch den Richter und ein ärztliches Attest ist vorgeschrieben.

Also dann schöne Ostern,
Andreas

Bei mir war das allerdings genau so. Also, Gelächter und Schadenfreude finde ich gerade in einem solchen Forum völlig deplaziert.

Sowohl "Anhörung" durch den Richter als auch das "Attest" sind eine Farce. S. o.. Möglicher Weise ist man hier in anderen Teilen Deutschlands gewissenhafter. Hier ist es so: "Den wollen wir unter Betreuung stellen (Willkür), also spulen wir das formale Programm - pro forma - ab, und fertig." Vormundschaftsgericht und LRA machen das, gemeinschaftlich, mal so hoppla hopp.
Placido ist offline  
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Alt 21.04.2011, 19:21   #7
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Zitat:
Zitat von bt-nrw2010 Beitrag anzeigen
Und was hast du gesagt, als der Richter das gesagt hat "Sie haben nichts dagegen." ?

Ich habe überhaupt nichts gesagt, weil ich nicht zu Wort kam!

Er hat ja nicht gefragt: "Haben Sie etwas dagegen?" Sondern er hat meine Antwort in einem Aussagesatz vorweggenommen: "Also, Sie haben nichts dagegen. Sie haben nichts dagegen." Und damit war es dann auch vorbei. Das ist im Übrigen alles, was der Richter bei der "Anhörung" gesagt hat. Bevor ich überhaupt wusste, wie mir geschah, war es auch schon vorbei. - Das ist sehr wohl ungeheuerlich und skandalös.


Ich bin hier aber auch in Bayern. Offenbar ist die Rechtsstaatlichkeit hier nur formal gültig.

Geändert von Placido (21.04.2011 um 19:24 Uhr)
Placido ist offline  
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Alt 21.04.2011, 19:26   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.04.2011
Beiträge: 14
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Zitat:
"Hallo Placido,

wer hat dir denn so was erzählt?? "

Ach so, diese Aussage stammt also von einem Berufsbetreuer. Das passt ja. Auslachen. Sie sollten sich schämen.
Placido ist offline  
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Alt 21.04.2011, 19:28   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
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Du bist zwar unter Betreuung, aber nicht entmündigt. Ich würde definitiv einen Antrag stellen, dass die Betreuung aufgehoben wird. Es hilft nichts Energien darin zu verschwenden wie es gelaufen ist, sondern suche dir Leute um dich herum, die dich dabei unterstützen, dass du KEINE Betreuung brauchst. Vielleicht solltest du dir auch einen Anwalt nehmen.
__________________
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bt-nrw2010 ist offline  
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Alt 21.04.2011, 19:30   #10
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Beiträge: 14
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Zitat:
Zitat von bt-nrw2010 Beitrag anzeigen
Du bist zwar unter Betreuung, aber nicht entmündigt. Ich würde definitiv einen Antrag stellen, dass die Betreuung aufgehoben wird. Es hilft nichts Energien darin zu verschwenden wie es gelaufen ist, sondern suche dir Leute um dich herum, die dich dabei unterstützen, dass du KEINE Betreuung brauchst. Vielleicht solltest du dir auch einen Anwalt nehmen.
Danke für den Hinweis, das sehe ich genau so. Einen Anwalt habe ich bereits.
Placido ist offline  
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