Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Unterschied Betreuung/Entmündigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterschied Betreuung/Entmündigung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Sehr geehrte Mit-User, worin liegt der Unterschied zwischen Betreuung und Entmündigung? Zwei Varianten bekommt man immer wieder zu hören und ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 21.04.2011, 19:39   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.04.2011
Beiträge: 14
Standard Unterschied Betreuung/Entmündigung

Sehr geehrte Mit-User,

worin liegt der Unterschied zwischen Betreuung und Entmündigung?

Zwei Varianten bekommt man immer wieder zu hören und zu lesen:

1. Entmündigung gibt es nicht mehr, das heißt jetzt Betreuung.
2. Entmündigung ist etwas anderes als Betreuung.

Was stimmt nun?

Im Vorhinein vielen Dank für jede sachdienliche Antwort.
Placido ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2011, 23:27   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

Hallo Placido,

bis zur Einführung des Betreuungsrechts ( 1991 ??) also der §§ 1896-1908k BGB gab es eine Entmündigung wegen Geisteskrankheit, Geistesschäche, Alkoholsucht, Verschwendungssucht. Der entmündigte volljährige Mensch erhielt dann einen Vormund ( gibt es heute auch noch für Minderjährige anstelle der Eltern).
Je nach Grund der Entmündigung konnte das "Mündel" nur noch die Geschäfte wie ein Kindes abschließen ( bis zum 7. Lebensjahr keine,ab 7 nur mit Tschengeld). Das Mündel war per Gesetz im übrigen nicht fähig Rechtsgeschäfte abzuschließen > also entmündigt.

Daneben gab es aber schon als Regelfall Ende der 80er Jahre die sogenannten "Gebrechlichkeitspflegschaften", die sich schon den Betreuungen annäherten.

Der Betreuer ist als gesetzlicher Vertreter berechtigt, für den Betreuten Willenserklärungen abzugeben , der Betreute darf/kann/soll aber prinzipiell auch Willenserklärungen abgeben.
Betreuung sollte eigentlich nix statisches , sondern ein Prozess sein)

Die Willenserklärungen einer geschäftsunfähigen Person sind auch heute noch nichtig, sofern sie angefochten werden, und zwar unabhängig davon , ob ne Betreuung besteht. (Der unerkannt Geisteskranke , der sich in der juristischen Literatur rumtreibt ).

Nach § 1903 BGB kann das Gericht (in der Regel nur in Vermögensangelegenheiten) den sogenannten Einwilligungsvorbehalt unter bestimmten Voraussetzungen anordnen, dann sind die Rechtsgeschäfte des Betreuten unwirksam, wenn der Betreuer nicht einwilligt . ( zB : Betreuer bestellt Waren, die er nicht zahlen kann)

Zwangsmaßnahmen gegen den Betreuten sind dem Betreuer nicht gestattet. Ausnahmen mit besonderer richterlicher Genehmigung:
- Postkontrolle §1886 Abs. 4 BGB ,
- geschlossene Unterbringung § 1906 BGB,
- Aufgabe/Kündigung der Mietwohnung § 1907 BGB.

Im alten Vormundschaftsrecht für Erwachsene gab es eigentlich nur Regelungen bezüglich der geschlossen Unterbringung , ansonsten hatte der Vormund weitgehend frei Hand.

In der neuenUN-Menschenrechtskonvention geht der Trend jetzt dahin gehend weiter , die oben beschriebenen Maßnahmen wie Unterbringung und Einwilligungsvorbehalt ganz abzuschaffen.
Mal schauen , ob das in der BRD umgesetzt wird. Derartige Maßnahmen machen auch dem Betreuer keinen Spaß, haben sich aber manchmal doch als hilfreich erwiesen ...


fwu
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27