Dies ist ein Beitrag zum Thema Neuer Heimvertrag nach 23 Jahren im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wer kann mir einen Rat geben?
Es steht an, daß ein neuer Heimvertrag ausgehändigt werden soll. Ich hoffe ich ...
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#1 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 89
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Hallo, wer kann mir einen Rat geben?
Es steht an, daß ein neuer Heimvertrag ausgehändigt werden soll. Ich hoffe ich kann mir den vorher in Ruhe durchlesen und falls noch Fragen sind diese auch vorher stellen. So wie ich es bisher kenne blieb nie die Zeit dazu. Habe versucht mir eine Form des neuen vertrages nach WBVG irgendwo runterzuladen, aber kostet so um die 49 €, ist mir als Ehrenamtler zu teuer. Erste Frage lautet: bin ich verpflichtet den Vertrag so ohne wenn und aber zu unterschreiben, würdet ihr es tun? Möchte den eigentlich zuhause in Ruhe durchlesen und dann zurücksenden. Stehen nämlich noch andere Punkte auf der Einladung der Heimleitung. Zweite Frage: wer weiß eine Seite wo ich den evtl. kostenlos runterladen könnte? Danke für Eure Rückmeldungen, Doro |
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#2 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Natürlich mußt Du den nicht sofort unterschreiben - und auch wenn man Dir sagen wird, dass alle anderen den ohne zu zögern unterschrieben hätten, es ist und bleibt Dein Recht, den in Ruhe zu lesen. Denn wenn Du ihn unterschreibst, dann gilt er auch (ich setze entsprechende Aufgabenkreise voraus), und deshalb solltest Du Dir die Zeit nehmen.
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#3 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 89
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daß man mir erzählt, daß alle anderen ihn wohl unterschrieben hätten. Ich bin nämlich für alle Bereiche eingesetzt und da möchte ich mir schon die Zeit nehmen alles durch zu lesen und auch entsprechend zu fragen oder erklären zu lassen.
Lieben Gruß Doro |
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#4 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 89
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der Termin ist für 19.00 Uhr angesetzt mit Punkt 1. Vertragsaushändigung( neuer Heimvertrag). Kann ich den nach zuhause erstmal in Ruhe durchlesen und evtl. Rückfragen einholen beim Betreuungsverein, es folgen ämlich noch 9 Punkte danach und dann ist es sicherlich schon sehr spät. Ich möchte sowas nicht auf die Schnelle machen weil es mir zu wichtig ist!
Gruß Doro
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Kann nur vom Ende berichten:
... dass der Heimvertrag sofort mit dem Tod des Bewohners beendet ist, keine 14 Tage bis zur Neubelegung des Zimmers noch berechnet wird. Vor 11 Jahren hatte ich so ein Ding mal mit dem Heim im Clinch. Die Rechtsprechung hat inzwischen positiv für Heimbewohner entschieden unter dem Stichwort "Weiterzahlung nach dem Tod des Heimbewohners". Da wurde das Alarmsystem um den Hals noch berechnet wegen einer angeblichen Kündigungsfrist, die Investitionspauschale und ein Ausfall, da man ja mit dem Tod des Bewohners einen Ausfall hätte und der Platz nicht sofort belegt werden könnte. Die vorausgezahlte Krankenversicherung und Pflegeversicherung ist Übrigens ab Todeszeitpunkt bis zum Ende des Monats zurückzufordern. Mary |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo zusammen,
ich nehm jetzt hoffentlich mal bißchen die ganz grossen Bedenken weg wenn ich mitteile, dass letztens irgendwelche gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Heimverträge in Kraft traten. Ich musste für alle Betreue, auch solche die schon 10 Jahre im Heim sind neue Verträge unterschreiben. Ich hatte mir die wichtigen Stellen angesehen und konnte da jetzt keine Verschlechterung erkennen. Also mal nicht ganz so misstrauisch, das Ding mit nach Hause genommen und Seite für Seite in Ruhe vergleichen. Das ist was ganz normales. Aufpassen bei einem evtl. Passus wegen der Heimkosten und den Angelegenheiten bei Kündigung oder Tod. Ebenfalls den Leistungsumfang des Heims mit vorher vergleichen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#7 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 89
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ja Michaela, ich hab schon meine Gründe mit dem Mißtrauen, sind in den letzten 2 Jahren Dinge dort passiert ist schon über den Grenzwert hinausgingen.
Ja so ist das eben, Vertrauen kann nicht so schnell wieder aufgebaut werden, aber danke für deine ermutigenden Worte, ich arbeite dran. Gruß Doro
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#8 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 89
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War heute beim onlinebanking und mußte feststellen, daß das Taschengeld vom Sohn noch nicht überweisen war, hätte eigentlich schon Freitag drauf sein müssen.
Also ruf ich gegen Mittag beim Caritas an und frage nach. Sagte mir eine Dame ja das ist so, die dafür zuständig ist ist krank, kann kein anderer machen, kann noch ne Woche dauern, ist ja nur ein kleiner Betrag, 96,83 Euro glaub ich. Ist allerdings für jemanden der in der WfB arbeitet viel Geld. Ich fasse es nicht und frage die Dame, na klasse, was würden sie denn machen wenn Ende vom Monat ihr Gehalt nicht auf dem Konto ist, sagt sie ja wenn das in einer Woche nicht überwiesen werden kann muß sich der Geschäftsführer hier was einfallen lassen. War heute Abend zu einem Termin beim Betreuungsverein, fanden das unglaublich. Soll mich beim Kostenträger der Einrichtung beschweren, gibt da eine Beschwerdestelle. Ich bin immer noch ziemlich entsetzt, wo wären behinderte Menschen heute ohne ihre Betreuer??????? Ganz arm dran kann ich nur sagen. Ciao Doro |
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