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Tod des Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Tod des Betreuten im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Heute Nacht ist ein Betreuter von mir verstorben. Ich betreue auch noch die Ehefrau. Nun bin ich etwas ratlos,ob ich ...


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Alt 25.04.2011, 09:11   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard Tod des Betreuten

Heute Nacht ist ein Betreuter von mir verstorben.
Ich betreue auch noch die Ehefrau.
Nun bin ich etwas ratlos,ob ich das Schonvermögen auf das Konto der Ehefrau überweisen soll.Darf ich das überhaupt noch?

Da ich die Beerdigung organisieren muss,weiss ich nicht ob und wie ich das nun organisiere.

Hat jemand hier schon Erfahrungen damit?
mirsarda ist offline  
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Alt 25.04.2011, 09:37   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Hallo mirsarda!

Zitat:
Zitat von mirsarda Beitrag anzeigen
Heute Nacht ist ein Betreuter von mir verstorben.
Ich betreue auch noch die Ehefrau.
Nun bin ich etwas ratlos,ob ich das Schonvermögen auf das Konto der Ehefrau überweisen soll.Darf ich das überhaupt noch?
Tut mir leid für Dich!
Wenn es sich um das Konto deines verstorbenen Betreuten handelt, darfst Du da gar nichts mehr machen! Mit dem Tod endet die Betreuung!!!

Lieben Gruß,
Thorsten
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Superthor! ist offline  
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Alt 25.04.2011, 14:57   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.11.2010
Ort: Kirchheim unter Teck
Beiträge: 8
Standard

Die Betreuung endet, aber es gibt eine Notgeschäftsführungspflicht des Betreuers. Dieser muss beim Tod des Betreuten die wichtigsten, vermögenssichernden Tätigkeiten ausführen. Also: die Daueraufträge kündigen! Dem Energieversorger telefonisch Bescheid geben. Den Erben informieren, bei Ausschlagung den Wohnungseigentümer. Die Schlüssel müssen dem Nachlaßgericht übergeben werden.
Warum organisierst Du die Beerdigung? Als Betreuungsleistung für die Ehefrau? Das Schonvermögen gibt es bei Tod nicht mehr. Von dem nachgelassenen Vermögen wird dann die Beerdigung bezahlt. Gibt es eine Sterbeversicherung? Diese kontaktieren, die zahlen auch ohne das Original der Police.
Gruß
Ekeby
Ekeby ist offline  
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Alt 25.04.2011, 22:11   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Ekeby,
man kann als Betreuer Notgeschäfte führen aber eine Pflicht dazu besteht nicht. Du kannst bzw. solltest nach dem Tod keinerlei finanzielle Verfügungen mehr treffen, kündigen schon gar nichts. Dazu fehlt Dir nämlich jegliche Berechtigung.
Informieren musst Du das Gericht, der Rest ist Dein privates Vergnügen.

Grüsse Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.04.2011, 07:15   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Was denn nun?
"Pflicht" oder "Privatvergnügen"?

Bei dieser Konstellation wäre da vielleicht die Ehefrau als Alleinerbin (Testament?), und wenn die auch von Dir betreut wird (Aufgabenkreise?), ist eine Fortführung vielleicht nicht bloß sinnvoll, sondern auch notwendig.

Wäre ja zu blöd, wenn die Frau ihren Wohnungsschlüssel bei Gericht abholen müßte.^^
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 26.04.2011, 15:29   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo miungo,

darauf hatte ich mich in meiner Antwort bezogen:
Zitat:
Die Betreuung endet, aber es gibt eine Notgeschäftsführungspflicht des Betreuers. Dieser muss beim Tod des Betreuten die wichtigsten, vermögenssichernden Tätigkeiten ausführen. Also: die Daueraufträge kündigen! Dem Energieversorger telefonisch Bescheid geben. Den Erben informieren, bei Ausschlagung den Wohnungseigentümer. Die Schlüssel müssen dem Nachlaßgericht übergeben werden.
Es hat ja nicht jede Betreute immer eine Ehefrau die dann auch noch vom gleichen Betreuer betreut wird.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.04.2011, 17:30   #7
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin zusammen

Ist da nicht was vergessen worden?
Wenn die Ehe noch bestanden hat und testamentarisch nichts anderes geregelt ist, dann ist die Ehefrau auch die Erbin - zumindest zu 50 %. Die andere Hälfte geht an die Kinder.
Unabhängig davon steht ihr der sogenannte "Vorab" zu, das sind die ganzen Sachen, die den üblichen Haushalt ausmachen.

wenn keine Kinder da sind (und natürlich auch kein Testament) dann ist die Ehefrau Alleinerbin - und natürlich verpflichtet, die Bestattung zu organisieren und zu bezahlen (wenn das Geld dafür da ist).

Dann ist es Sache der Betreuerin einen Erbschein für ihre Betreute zu organisieren, wenn die Bank sie nicht so an das Konto des verstorbenen ranlassen will.

Den größten teil der "Notgeschäftsführung" kannst Du als Betreuerin der Ehefrau auch regeln. Das müßte die Ehefrau nämlich ebenso tun, wenn sie keine Betreuerin hätte.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.04.2011, 17:49   #8
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Aaaalso, wie ich es verstehe, ist mit dem Tod die Betreuung zuende. So steht es auch im Bt-Prax:
Zitat:
[...] Das Betreueramt erlischt mit dem Tod. Daher hat der bisherige Betreuer, sobald die betreute Person tot ist, grundsätzlich keinerlei Pflichten und keine Rechte mehr diesbezüglich, insbesondere kein Recht mehr, über die Konten des Verstorbenen zu verfügen. Nach Eintritt des Todes des Betreuten entfällt die Berechtigung und die Verpflichtung des Betreuers, das Vermögen des Betreuten zu verwalten [...].
(siehe Tod des Betreuten ? Betreuungsrecht-Lexikon)

Das bedeutet für mein Verständnis, daß z.B. Kündigungen von Daueraufträgen (-> Kontenverfügung) illegal sind, sobald der Betreuer vom Tod des Betreuten Kenntnis hat.

Sehe ich das falsch?
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Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 26.04.2011, 17:56   #9
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Beiträge: 3,916
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genau mungo, das siehst Du völlig richtig
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michaela mohr ist offline  
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