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Vermögenssorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenssorge im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
habe bei meiner betreuten jetzt die vermögenssorge bekommen. hatte auch den aufgabenkreis organisation ambulanter hilfen als aufgabenkreis beantragt. habe diesen ...


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Alt 25.04.2011, 19:15   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard Vermögenssorge

habe bei meiner betreuten jetzt die vermögenssorge bekommen. hatte auch den aufgabenkreis organisation ambulanter hilfen als aufgabenkreis beantragt. habe diesen aber nicht bekommen. wollte bei ihr das ambulant betreute wohnen installieren.
sie selbst ist damit auch einverstanden..kann ich das auch ohne den aufgabenkreis beantragen?
die vermögenssorge habe ich jetzt bekommen. bin gleich zur bank und habe mir dort einen finanzstatus gezogen, eine kundenkarte ohne pin beantragt und die vollmachten die sie an einen bekannten erteilt hat gelöscht. sie hat schulden. habe mit ihr einen termin bei der schuldnerberatung. sie hat aber zwei schreiben von gläubigern bekommen. soll ich darauf antworten und denen mitteilen, dass sie kein geld hat und wir einen termin bei der schuldnerberatung haben? Oder soll ich sie ignorieren?

Danke für eure Hilfe....
Blacky16 ist offline  
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Alt 26.04.2011, 17:15   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Blacky

Das Betreute Wohnen kannst Du mit einer Betreuten auch so organisieren. Wenn sie es möchte und auch unterschreibt, ist das kein Problem.
Hast Du Behörden und Versicherungsangelegenheiten? Wenn ja: alles kein Problem, weil damit kannst Du auch die nötigen Anträge unterschreiben, weil es dabei um Geld geht reicht auch die Vermögenssorge (den Behörden reicht das üblicherweise aus).

Was die Schulden angeht, solltest du die Gläubiger anschreiben, erst mal die Betreuung bekanntgeben und sie auffordern Belege beizubringen, die die Forderung begründen. Dabei darfst Du die Forderungen nicht anerkennen, bevor die Belege da sind!!!
Sonst bestehen die Forderungen möglicherweise nicht oder nicht zurecht, und Du hast sie anerkannt. Wäre ein blödes Ding.

Textbeispiel:
Ihr o.g. Schreiben habe ich erhalten undersuche Sie daher höflich um die Überlassung einer Forderungsaufstelung gem. § 367 I BGB sowie einer Kopie des Ihre Forderung begründenden Schulddokumentes.
Rein vorsorglich und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage erhebe ich namens und in Vollmacht meines Betreuten gegen oben bezeichnete Forderung die Einrede der Verjährung gem. §§ 194ff BGB, sowie hilfsweise die Einrede der Verjährung gegen Zinsen auf die Hauptforderung. Sollten dort verjährungsunterbrechende Tatsachen bekannt sein, bitte ich höflich um die Benennung derselben.

Wenn Du sowieso zur Schuldnerberatung gehst (Termin ist schon bald?), können auch die dortigen Mitarbeiter die Schreiben erledigen. Pass aber auf, dass Du keine Fristen versäumst.

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 27.04.2011, 18:43   #3
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard

termin für die schuldnerberatung ist erst am 13.05. meine betreute meint, das inkassounternehmen schreibt öfter...ist ne sache wegen schwarzfahren...ich sehe sie erst am freitag. sie bringt mir das schreiben mit...ich denke ich antworte da erst einmal drauf...sie hat kein geld, aber ich glaube das schwarzfahren muss sie sicherlich bezahlen, oder? sie selbst gibt an, dass sie zum ersten mal erwischt wurde. grundsätzlich würde sie aber erst ab juni 10 euro monatlich bezahlen...
reicht es wenn ich bis zum 13.05. warte und dann evtl. erst reagiere?

LG
Blacky16 ist offline  
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