Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkostenabrechnung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an Alle,
brauche dringend eure Hilfe!
Kurze Schilderung des Falls:
Mein Betreuter ist am 28.02.11 aus einem Alten- und ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
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Hallo an Alle,
brauche dringend eure Hilfe! Kurze Schilderung des Falls: Mein Betreuter ist am 28.02.11 aus einem Alten- und Pflegeheim ausgezogen, um wieder in seiner Wohnung zurückgekehrt. Bei der Krankenkasse habe ich die Leistungen dann umstellen lassen, weil die Sozialstation die Pflege übernommen hat. Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten, sodass er im März die Heimrechnung der Einrichtung noch begleichen musste was er auch schweren Herzens getan hat. Jetzt verlangt das Heim auch noch die Kosten die eigendlich die Krankenkasse übernimmt von meinem Betreuten.Ist das rechtens???? ![]() Vielen Dank für möglichst rechtlich verankerte Antworten lg Vanessa |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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HAllo Vanessa,
schau erst einmal in den Heimvertrag. Üblicherweise gibt es eine Kündigungsfrist bei Pflegeplätzen. Wird diese nicht eingehalten fallen die Heimkosten (abz. Verpflegung) an. Da der Pflegekassenanteil nicht mehr gezahlt wird wären die Gesamtkosten vom ehemaligen Bewohner zu tragen. Im Zweifel könntest du aber auch bei der Heimaufsicht nachfragen. Gruß, Andreas
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
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Danke Andreas,
für deine schnelle Antwort! Die Verpflegung wurde mit berechnet auf der Rechnung steht lediglich, dass sich mein Betreuter im Urlaub befand! Werde mal die Heimaufsicht anrufen
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 11
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Hallo,
rechtens ist das schon. Von den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind meist 75 % zu zahlen. Investitionskosten fallen zu 100% an. Wenn der Bewohner nicht im Heim ist wegen Urlaub, krankenhausaufenthalt o.ä. bekommt das Heim von der Pflegekasse eine Pauschale, ca. 50 % des eigentlichen Pflegesatzes, diese Pauschale wäre dann ebenfalls vom Bewohner zu zahlen. Wie hoch dieser Betrag genau ist kann dir die Pflegekasse sagen. Falls der Heimplatz wieder belegt wird entfallen alle Kosten. Es wäre allerdings interessant ob die Pflegekasse für März noch das Pflegegeld für stationäre Pflege zahlt. Der Heimvertrag läuft ja bis 31.3. Damit wäre ja ein Teil der Heimkosten schon abgedeckt. Denn die amb. Pflege ist ja "preiswerter". LG |
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