Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlüssel zur Wohnung dem Betreuer geben? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Leute
ich habe da mal eine Frage. Und zwar habe ich mich am Anfang des Jahres von meinem Freund ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.04.2011
Beiträge: 3
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Hallo Leute
ich habe da mal eine Frage. Und zwar habe ich mich am Anfang des Jahres von meinem Freund getrennt und wollte ausziehen. Jetzt hatter er vor 4 Wochen einen schweren Autounfall und sein Bruder ist im moment sein gesetzlicher Betreuer. Ich habe mich letzendlich entschieden doch nicht auszuziehen und weiter in der gemeinsamen Wohnung wohnen zu bleiben. Jetzt möchte der Bruder aber einen Schlüssel für die Wohnung haben weil das so vom Amtgericht beschlossen worden ist. Aber er hatte mich da nicht als Mitbewohner angeben weil ich zu der Zeit noch ausziehen wollte. So nun meine Frage: Muss ich dem Bruder den Schlüssel aushändigen obwohl ich weiterhin in der Wohnung wohne? Will ich eigentlich nicht weil das für mich ein Eingriff in meine Privatsphäre ist und ich mich damit unwohl fühlen wurde. Danke für eure Antworten und Hilfe. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. LG Mirai |
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#2 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
maßgebend ist m.E., ob der Betreute möchte, dass der Bruder einen Schlüssel erhält. Falls ja, sollte dieser natürlich auch einen erhalten. Dass er dabei ggf. zwangsläufig auch die Wohnung anderer WG-Mitglieder betritt, liegt in der Natur der Sache. Ungeachtet dessen sind Betreute grundsätzlich nicht zur Schlüsselherausgabe an Betreuer verpflichtet. Bestimmte (Gefährdungs)situationen könnten dies aber erforderlich machen. Auf jeden Fall benötigt der Betreuer den Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten". Zitat:
mfg |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Mirai
Laß Dir doch mal den Beschluss des Amtsgerichtes zeigen. Ich fände es spannend, dass ein AG so einen Beschluss anfertigt. (So ganz glaube ich da noch nicht daran.) Andererseits könntest Du Dich ja mit dem Bruder des Betreuten einigen, dass Du die Wohnung übernimmst. Ist natürlich eine Frage des Mietvertrages und natürlich auch eine Frage des Auseinanderdröselns Eurer Habe. Den Betreuer hat nämlich zu interessieren, was seinem Betreuten gehört und was damit passiert. Sonst würde er auch gar nicht den Schlüssel zu der Wohnung haben wollen. Das Ganze hat so ein bißchen was mit einer Auseinandersetzung über die Habseligkeiten bei einer Scheidung zu tun. Das ist immer nervig - und jetzt sogar mit dem Bruder, der das Gericht als Kontrollinstanz im nacken hat, ob denn auch alles rechtens zugeht. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.04.2011
Beiträge: 3
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Hallo Imre
Danke für deinen Rat. Ja werde mir auf jedenfall den Amtbeschluss nochmal zeigen lassen. Außerdem waren mein Ex und ich seit über 6 Jahren zusammen und für die neue (jetzige) Wohnung haben wir vieles gemeinsam bezahlt. Aber mir gehört auch vieles was ich alleine bezahlt habe. Aber um die Sachen geht es mir eigentlich gar nicht. Mir geht es nur darum ob ich den Schlüssel tatsächlich abgeben muss, obwohl wir beide (mein ex und ich) als Mieter im Mietvertrag drin stehen. Denn der Gedanke das der Bruder hier rein und raus maschieren kann gefällt mir gar nicht. Davon bekomme ich Gänsehaut. Außerdem hat er meine Nummern und kann jederzeit hier erscheinen wenn er was braucht. Natürlich mit Absprache so das ich da bin. Ich werde ihm auch bestimmt nichts verweigern oder so. Nur ich fühle mich halt nur noch mehr kontrolliert. Weißt was ich meine? Oder sie machen das jetzt weil sie mir sozusagen eins auswischen wollen weil ich mich getrennt habe. Wie soll ich sagen, wenns ums Geld oder sowas geht sind sein Brüder da sehr sehr eigen und schwierig. Also wenn man es vermeiden kann das man den Schlüssel abgeben muss, dann wäre das sehr gut. LG Mirai |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen Mirai,
nur noch mal zur Klarstellung: wenn Du den gerichtlichen Beschluss liest dann müsste da stehen: Herausgabe des Wohnungsschlüssels. Alleine der Aufgabenkreis der Wohnungsangelegeheiten berechtigt den Betreuer nicht dazu einen Schlüssel zur Wohnung zu fordern bzw. dort einfach ein und aus zu gehen. Wie Carlos und Imre schon geschrieben haben kommt es dabei auch auf den Willen deines Ex an. Wenn er möchte, dass sein Bruder einen Schlüssel erhält dann kannst Du ihm das schlecht verweigern. Vielleicht könntest Du Deinem "Schwager" per Einschreiben (mit Rückschein?) schriftlich mitteilen, dass Du um Respektierung Deiner Privatsphäre bittest und bereit bist benötigte Gegenstände/Paiere/Kleider nach Terminabsprache auszuhändigen und dass er die gemeinsame Wohung bitte nur in deiner Anwesenheit, ebenfalls nach Vorankündigung betritt. Andererseits ist dein Ex wohl derzeit auf seinen Bruder angewiesen und dieser muss z.B. auch ein Vermögensverzeichnis (zur Feststellung der evtl. Vermögenslosigkeit oder wegen dem Aufgaekreis der Vermögenssorge) für das Gericht anfertigen und dazu benötigt er nun mal Unterlagen und Einsicht. Das Ganze erfordert von allen Seiten viel Fingerspitzengefühl damit es nicht sinnlos ausartet. Viel Glück, Gruss. Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.04.2011
Beiträge: 3
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Hallo Michaela
Danke für deinen Tipp. Dir natürlich auch Carlos. Also wegen diesen Vermögensangaben und so das habe ich ausgefüllt und die Sachen aus den Ordnern gesucht. Und ich habe schon zu dem Bruder gesagt, dass wenn er was haben muss er sich jederzeit melden kann. Aber das tut er meistens nicht. Außerdem bedeutet mein Ex mir noch viel und deswegen besuche ich ihn auch noch oft im Krankenhaus. Kümmer mich um seine Anziehsachen. Wasche sie ect. SO ziemlich alle wichtigen Papiere hat der Bruder schon. Und eigentlich sehe ich keine Notwendigkeit das er den Schlüssel bekommt. Er braucht im moment keine Unterlagen oder sowas. Und ich wäre die letzte die ihn nicht reinlassen würde wenn er mich fragen würde. An der kooperation von mir liegt es nicht das er den Schlüssel will. Außerdem ist mein Ex zwar wach und bei Bewusstsein. Doch ist er noch nicht richtig entscheidungsfähig und weiß auch noch einige Dinge nicht. Wie z.b glaubt er das er noch mit seinem anderem Bruder zusammen wohnt. Oder er weiß zwar wer ich bin. Weiß aber meinen Namen nicht. Aber ich werde den Bruder nochmal bitten meine Privatsphäre zu respektieren. Hoffe mir gelingt das. Lg Mirai |
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