Dies ist ein Beitrag zum Thema steuerberatung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ihr Lieben,
(zur Info: Betreuungsbereiche: Vermögen, Aufenthalt, Wohnungsangelegenheiten, Behörden, Versicherungen, Post)
Es geht um eine ehrenamtliche Betreuung. Eine alte Dame ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
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Ihr Lieben,
(zur Info: Betreuungsbereiche: Vermögen, Aufenthalt, Wohnungsangelegenheiten, Behörden, Versicherungen, Post) Es geht um eine ehrenamtliche Betreuung. Eine alte Dame ist freiwillig ins Heim gegangen und hat seit Jahren ihre Post und Angelegenheiten genau das sein lassen: Post und Angelegenheiten. Sie hat überhaupt nichts erledigt, deshalb ist eine Betreuung empfohlen worden. Die Dame verfügt über zwei Renten- die eigene und die Witwenrente, die die Kosten der Heimpflege nicht decken. Sozialhilfe ist beantragt. (Kein Vermögen vorhanden, nur Schulden) Meine Frage: Wie sieht es mit den Steuern aus? Seit Jahren gibt es keine Unterlagen von/an das Finanzamt. Muss ich die Unterlagen zu einem Steuerberater geben (z.B. Steuerhilfeverein)? Ist das gerichtlich notwendig? Ist das für den Fall angemessen? Wer zahlt das? Gibt es überhaupt die Chance, dass sie unter Umständen eine Rückzahlung bekommt? Vielen Dank und sonnige Grüße campina |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Campina
Steuern? Kein Grund zur Panik. Wenn Deine Betreute zwei REnten hat, die für die Heimkosten noch nicht mal ausreichen und Du Sozialhilfe beantragen mußt, dann ist für's Finanzamt ausgesorgt. Kein Grund dort schlafende Hunde zu wecken. Wenn sich das Finanzamt mal melden sollte, dann kannst Du ja antworten, dass es zwar die zwei REnten gibt, aber auch einen Sozialhilfebescheid und schon ist Ruhe. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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