Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zu einem Berufsbetreuer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Forummitglieder
Habe mal ein paar Fragen zur Betreuung durch einen Berufsbetreuer.
Meine Mutter ist im September 2010 mit ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 21.04.2011
Ort: Erftstadt
Beiträge: 4
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Hallo liebe Forummitglieder
Habe mal ein paar Fragen zur Betreuung durch einen Berufsbetreuer. Meine Mutter ist im September 2010 mit einem leichten Schlaganfall ins KH eingeliefert worden, meine Schwester aus München hielt sich darauf eine Woche im Hause meiner Mutter auf. Sie entwendete Safeschlüssel und Antiquitäten, sowie die Scheckkaten unserer Mutter. Am Tag ihrer Abreise hob sie von einem Girokonto 3000 € ab. Nachdem meine Mutter den einen schweren Schlaganfall ende November 2010 hatte, benötigten wir, weil unsere Mutter eine Magensonde durch die Bauchdecke bekommen sollte und keine Patientenvollmacht bestand einen Betreuer. Obwohl durch eine Mitarbeiterin des Erftkreises, sowie durch 2 Arztberichte eindeutig klar erkennbar ist, dass die zu Betreuende ausdrücklich eine Betreuung durch meine Person wünsche, stellt sich meine Schwester, die ja mal gerade 550 km weit weg wohnt quer und ich teilte der zuständigen Richterin mit, dass man wegen der Dringlichkeit dann einen Berufsbetreuer bestellen solle.So dann auch mit Beschluss geschehen (In diesem steht noch nicht mal das Geb.Datum meiner Mutter). Obwohl genug Kapital vorhanden ist (der Safe ist zwar leer, aber es weden inkl. Witwenrente und Pensionskasse ca. 1800 € auf die Girokonnten monatl. Gutgeschrieben, hierzu kommt Pflegestufe 2), kam der Betreuer bereits nach 4 Wochen mit einem „Ausräumer“ ins Haus meiner Mutter. Mittlerweile verlangt er gegen den Willen meiner Mutter die gesamten zum Haus gehörenden Schlüssel und hat sogar schon eine Anwältin, weil ich de Herausgabe verweigere, im Namen meiner Mutter und durch Bezahlung durch deren Rechtsschutzversicherung eingeschaltet. Gleichfalls verbietet er mir den Aufenthalt im Hause der Betreuten. Meine Mutter möchte gerne nach „Hause“ dieses hat sie auch m Beisein der Richterin im Pflegeheim eindeutig kundgetan. Eine Betreuung wäre durch meine Lebensgefährtin und mich, sowie durch Pflegedienst gewährleistet! Nun zu den Fragen : Kann ich die Betreuung anfechten ? Muss ich dem Betreuer die Hausschlüssel meiner Mutter gegen ihren Willen aushändigen ? danke euch im voraus für Antorten LG Hermann |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo Brummbaer,
vorab stellt sich mir die Frage, inwieweit Deine Mutter nach dem "leichten" Schlaganfall wieder in der Lage ist, ihren eigenen Willen zu äußern. Nach § 1908 b BGB kann die Betreute die Entlassung des Betreuers verlangen, wenn sie eine "gleich geeignete Person" als Betreuerin vorschlägt ,die zur Übernahme bereit ist. Problem ist nur, daß Du ja selbst einen Berufsbetreuer vorgeschlagen hast. Deine Mutter müsste jetzt nicht nur ihren Wunsch äußern, sondern Du müsstest jetzt darlegen, daß Du mit den Aufgaben des Betreuers jetzt klar kommst und sie jetzt übernehmen kannst. Die Sache mit dem Haus ist etwas problematisch, weil es ja Deiner Mutter gehört. Nach § 1907 BGB braucht der Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn er die Mietwohnung kündigen will. Hinter dem Genehmigungsvorbehalt steckt der Gedanke, daß man dem Betreuten seine bisherige Umgebung möglichst lange erhalten soll. Der Rechtsgedanke gilt natürlich auch für den betreuten Eigentümer. Hier braucht es die Genehmigung allerdings nur für die Vermietung der Wohnung an einen Dritten oder den Verkauf der Immobilie. Normalerweise sollte man schon etwas abwarten, bevor man sich als Betreuer derartige Schritte überlegt. Die Räumung der Wohnung erscheint mir alledings nur dann als dem Wohl des Betreuten (= zentrales Anliegen des Betreuungsrechts) entsprechend, wenn eine Rückkehr in die eigene Wohnung definitv nicht mehr in Betracht kommt. Vielleicht wollte der Betreuer allerdings fürs Vermögensverzeichnis erstmals den Wert der Einrichtung ermitteln . Sollte schon eine Vermietungs-/Verkaufsabsicht bestehen, würde ich umgehend das Betreuungsgericht informieren, daß das nicht dem Wille der Mutter entspricht. Die Geschichte mit dem Schlüssel ist kompliziert . Nach dem Verhalten Deiner Schwester auch nachvollziehbar. Deine Mutter hat Dir den Besitz an dem Schlüssel eingeräumt, es gibt wohl aber kein Rechtsverhältnis, das Dich berechtigt, den Schlüssel für Dich selbst zu behalten. Der Betreuer kann im Rahmen der Vermögenssorge wohl die Herausgabe verlangen. Wenn bisher kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist , kannst Du den Schlüssel natürlich auch direkt Deiner Mutter herausgeben - dann bist Du den Besitz los. (Aber bitte mit Zeugen !!) Der Betreuer hat gegen die Betreute erstmal keinen Anspruch auf Herausgabe der Schüssel. Wahrscheinlich ist er nicht mal für die Wohnungsangelegenheiten zuständig. Allerdings stellts ich dann die Frage, ob Deine Mutter in der Lage ist, den Willen auch umzusetzen, daß der Betreuer keinen Schlüssel freiwillig von ihr bekommt. Ich versteh den Betreuer erstmal nicht, warum er die Mitarbeit/hilfe eines Angehörigen ablehnt , aber ich muß es nicht verstehen. Dein Bummen ist mir sehr nachvollziehbar ! Ich habe bewußt die §§ des BGB angeben, damit Du Dich mal schlau machen kannst . Wegen der Kommentierung > Betreuuungsrechts Lexikon gogglen - schließlich musst Du ja genauso geeignet sein ..... schöne Grüße fwu |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Brummbaer,
fwu hat das meiste schon geschrieben, hier noch eine Ergänzung und vielleicht auch Erklärung: wenn zwei scheinbar zerstrittene oder uneinige Geschweister vorhanden sind wählt das Gericht oft den richtigen Weg in einer solchen Situation zum Wohl des Betreuten- nämlich einen unabhängigen Dritten. Wie wäre es damit, Kontakt zum Betreuer aufzunehmen. Gab es diesen Kontakt bereits und wie sah er aus? Ich lese hier nur von einer Klage durch den Anwalt, dazu muss es doch auch eine Vorgeschichte geben? Deine Idee die Mutter zu euch zu nehmen und bei euch zu pflegen würde ich dem Betreuer (und dem Gericht in Kopie) schriftlich mitteilen. Da nach dem ersten leichten Schlaganfall ja ein zweiter schwerer Anfall folgte wäre es vielleicht ratsam den Hausarzt Deiner Mutter mit einzuschalten, bzw. dessen Meinung oder Stellungnahme dazu zu hören. Eins verstehe ich aber nicht, Du schreibst: Zitat:
Zitat:
Gruss Michaela
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 21.04.2011
Ort: Erftstadt
Beiträge: 4
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Erstmal vielen Dank für Eure Antworten!
hallo Michaela zu Deinen Fragen: meine Lebensgefährtin und ich waren nach vorheriger Terminabsprache beim Termin mit dem Ausräumer zugegen und haben ihn ins Haus gelassen. Meine Mutter antwortet deutlich auf meine Frage, ob ich dem Betreuer den in meinem meinem Besitz (den Schlüssel meiner Mutter hat meine Schwester, die sich übigens garnicht um unsere Mutter kümmert, im Oktober letzten Jahres mit nach München genommen, den 3. Schlüssel hat seit Jahren auf Wunsch meiner Mutter ein Nachbar), befindlichen Hausschlüssel aushändigen soll eindeutig und laut mit NEIN. Durch Zufall habe ich bei einem Gespräch mit der Richtern erfahren, dass die Hausärztin dem Betreuer (von dem keinerlei Infos an mich weitergereicht werden) mitgeteilt hat, das wegen einer Komplikation mit der Magensonde der häusliche Aufenthalt z.Zt. nicht möglich ist. Was sich allerdings ändern wird. Als Grund für die Herausgabe (eigentlich lachhaft) gibt der Betreuer an, die sich m Haus befindlichen Wertgegenstände (Antiquitäten) zu sichern. Da ich mich auch vor den beiden Schlaganfällen sehr oft bei meiner Mutter und auch tagelang im Hause aufgehalten habe, fand ich den Spruch des Betreuers, nachdem ich mich mal ein WE im Hause aufhielt, um Präsenz zu zeigen, "was machen Sie im Haus Ihrer Mutter, das dürfen sie nicht" eigentlich als dumm; zumal ich täglich ins HAus fahre um die Katze (Freigänger) zu versorgen und etwas zu belustigen und um den Garten in Ordnung zu halten.Auch das ist der Wunsch meiner Mutter! Selbst das dürfe ich nicht, da würde er jemanden beauftragen. Macht man so Geld kaput ??? LG Hermann |
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