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Geistig Behinderte wird zu Fotos mit pornogr. Hg überredet

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Mich beschäftigt eine Frage und zwar kenne ich eine geistig ( 80%) behinderte Dame, die von einem ehemaligen Bekannten ihres ...


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Alt 26.04.2011, 22:50   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von candys
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 245
Standard Geistig Behinderte wird zu Fotos mit pornogr. Hg überredet

Mich beschäftigt eine Frage und zwar kenne ich eine geistig ( 80%) behinderte Dame, die von einem ehemaligen Bekannten ihres Mannes zu Fotos mit pornografischem Hintergrund überredet wurde, diese Fotos sind im Inet gelandet ( nicht durch ihren Mann).
Sie hat diese Fotos freiwillig gemacht, nur frage ich mich jetzt weit kann sie das Ausmaß ihrer Zustimmung überblicken und wie weit kann der Bekannte belangt werden, der diese Fotos ins Internet gestellt hat? Ob sie dazu ihre Zustimmung gegeben hat dass die Fotos ins Inet gelangen weis ich nicht.
diese Dame kann auch nicht Lesen und Schreiben meiner Meinung nach nutzt dieser Bekannte die Behinderung der Dame für seine Zwecke aus, kann man ihn dafür belangen?
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candys ist offline  
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Alt 27.04.2011, 06:26   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Candys,

die Frage hat mit dem Betreuungsrecht wenig zu tun und ausserdem sind da zu viele ??? drin um mit Sicherheit eine richtige Antwort geben zu können.

Grundsätzlich scheint bei solchen Fragen die Polizei (zunächst ohne konkrete Klardaten natürlich) die bessere Adresse.

Viel Erfolg, Gruss.
Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.04.2011, 08:37   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von candys
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 245
Standard

ok dann werde ich mich mal da schlau machen. Trotzdem Danke Michaela
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candys ist offline  
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