Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
nachdem ich mich gerade vorgestellt habe hier schon die erste Frage:
Mein von mir (neu) betreuter Bruder wohnt ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.04.2011
Ort: Ingolstadt
Beiträge: 6
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Hallo zusammen,
nachdem ich mich gerade vorgestellt habe hier schon die erste Frage: Mein von mir (neu) betreuter Bruder wohnt im Heim mit Förderstätte. Am Wochenende oder im Urlaub wird er öfters besucht oder nach Hause geholt und mit ihm kleinere Unternehmungen gemacht. Er bezieht Beschädigtengrundrente. Wenn wir Kleidung, Schuhe, Medikamente etc. kaufen gibt's ja kein Problem mit Belegen. Aber wie genau muß die Rechnungslegung in Bezug auf laufende Zuwendungen sein, z. B. Haarschneiden, Kuchen, Eisessen, Fahrkosten und sonstige Annehmlichkeiten oder kleinere Notwendigkeiten des täglichen Lebens. Unser verstorbener Vater war von der Rechnungslegung befreit, daher habe ich diesbezüglich keine Ahnung. Ich kann ja schlecht über jedes gekaufte Stück Kuchen oder jeden km Fahrt Belege erstellen bzw. verlangen. Gibt's da Pauschalen oder kann ich das unter "Taschengeld verbuchen"? Den separaten Barbetrag für's Taschengeld im Heim lasse ich direkt auf ein Konto überweisen, auf das die Betreuer dort Zugriff haben. Das überwache ich nur. Mir geht es hier um die Abrechnung seiner Grundrente. Wie mache ich das am besten? Danke für eure Hilfe vom Kater |
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#2 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
du solltest darauf achten die verschiedenen Sachen getrennt zu bekommen. Kaffetrinken und Spazierenfahren sind keine Betreueraufgaben. Du bist für die rechtliche Vertretung zuständig und nicht fürs Entertainment. ![]() Die Unterhaltung machst du als Bruder aber nicht als Betreuer. Für dein Ehrenamt hast du die Möglichkeit der pauschalen Abgeltung (323 €) oder nach Aufwand, aber dann natürlich nur für Dinge die Betreuertätigkeit sind. Die Verwaltung des Geldes und die Abrechnung solltest du am besten mit dem zuständigen Rechtspfleger klären, denn dieser prüft dich nach einem Jahr. Der sollte dir eigentlich auch schon ein Merkblatt zu dem Thema bei der Verpflichtung gegeben haben. Gruß, Andreas
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#3 |
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Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
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Wenn der Betreute das Geld für solche Unternehmungen übrig hat, kann man ja mal beim zuständigen Rechtspfleger vorsprechen und monatlich eine feste Summe X vereinbaren, die für solche Aktivitäten vorgesehen ist. Der Rechtspfleger macht darüber ein schickes Protokoll und diese Ausgabe wäre in der Rechnungslegung geklärt. Bezüglich Kleidung, Medikamente, Drogerieartikel, Süßwaren, die dann nicht unter diesen Pauschbetrag fallen würden...immer den Beleg aufbewahren und bitte bedenken, dass der Betroffene nicht stets den Betreuer einzuladen hat (getrennte Kassen), solche Ausflüge sollten als Bruder schon aus Anstand selbstverständlich sein (weil mans einfach gern macht oder vielleicht auch den Eltern versprochen hat sich um den behinderten Bruder zu kümmern
) Grüßle S-Maus
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... nun weiß ich wieder Bescheid ...
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.04.2011
Ort: Ingolstadt
Beiträge: 6
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Danke erstmal für eure Antworten.
Das Merkblatt, das ich bekommen habe, ist nicht wirklich aufschlussreich... Dass es sich schon aus Anstand gehört, mich nicht einladen zu lassen ist klar. Auch die sonstigen sittlichen verpflichtungen gegenüber meinem Bruder sind mir klar und denen komme ich natürlich nach. Aber meine Eltern hatten es über 20 Jahre so gehalten, dass er jedes WE und im Urlaub zuhause war und auch verpflegt wurde. Und zudem haben sie ihm für die Tage im Heim massig Verpflegung zur Ergänzung der Vorkostung mitgegeben, auch für die anderen Bewohner der Gruppe. Finanziell spielte das keine Rolle, denn sie hatten ja erstens einen anderen rechtlichen Status (konnten über Grundrente, Kindergeld, Mobilitätshilfe frei verfügen) und zweitens wollten sie ihm das Leben so angenehm wie möglich gestalten. Sie haben auch testamentarisch verfügt, dass von seinem Erbe ein monatlicher Betrag von XXX,- Euro für eben diese Zuwendungen aufgewandt werden soll. Ich möchte das zum Wohle meines Bruders soweit mir möglich aufrechterhalten, kann aber das natürlich finanziell nicht alles aus eigenen Mitteln stemmen, allein 1x Fahrt zum Heim und zurück sind gute 50km. Zudem weiss ich noch nicht, ob das mit der Verfügung von Todes wegen so funktioniert, da er ja jetzt vermögend ist und eventuell der Staat erstmal die Hand aufhält, obwohl der ja lt. IfSG für seine Behinderung verantwortlich ist und auch haftet. Daher gehe ich zur Vorsicht mal davon aus, das über die Grundrente abzudecken, soweit möglich. Die darüber hinaus gehende finanzielle Belastung bleibt dann sowieso schlimmsten Falls an mir hängen. Also alles nicht so einfach, ich wollte das jetzt eingangs noch nicht so ausführlich schildern. Servus vom Kater |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Hallo katerle,
zur Beschädigtengrundrente (wenn du damit das BVG/OEG meinst), da solltest du dich mal mit dem BVG vertraut machen. Das Merkblatt ist für Laien etwas dürftig, gebe ich zu. Das VA ist aber zur Auskunft verpflichtet, wenn du nachfragst. Welchen GdS hat er denn? Vor allem: bekommt er Pflegezulage und andere Leistungen nach dem BVG. Wurden diese beantragt. Wenn dies das einzige Einkommen ist, was normalerweise nicht anrechenbar ist (bei Heimaufenthalt anders), sollte er ebenso von der Krankenversicherung befreit sein, zuzahlungsbefreit von Medikamenten, Praxisgebühr, so lange dies Schädigungsfolgen sind. Im Chip der Krankenkasse Kennziffer "6", weil diese Leistungen das VA zahlt. Es gibt eine Menge "Nachteilsausgleiche". Mary |
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.04.2011
Ort: Ingolstadt
Beiträge: 6
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Hallo Mary,
der GdS ist bei 100, die Leistungen bekommt er seit dem 7. LJ. Er bekommt jede Menge Leistungen, das Heim und die FS werden direkt verrechnet, viele Leistungen sind einkommensunabhängig, manche können aber mit Einkommen und Vermögen verrechnet werden. Status auf Chipkarte ist 6. Ich arbeite mich da gerade langsam rein, es ist wirklich kompliziert. Seine Leistungen beruhen noch auf dem ersetzten Bundesseuchengesetz, da er ein Opfer der damaligen Pockenschutzpflichtimpfung ist. Mein verst. Vater (Volljurist) hatte damals einen jahrelangen Musterprozess gegen den Staat geführt, der einerseits zur Anerkennung und andererseits wesentlich zur Aufhebung der Impfpflicht (Pocken) geführt hat. Wie gesagt, bislang war er nicht vermögend, jetzt schaut die Sache leider anders aus. Und der Sinn kann nicht sein, dass der Staat kassiert und der Willen meiner Eltern übergangen wird. Schließlich bin ich zum Wohle meines Bruders bestellt und nicht zum Wohle des Staates. Ist halt dumm, dass man als Bruder nicht mehr Rechte hat als ein Fremder, nur weil man nicht direkt verwandt ist, sondern "nur" über die Eltern... LG Katerle |
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