Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensnachweis im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
seit 10 Jahren kümmere ich mich um eine Onkel, der sich im Pflegeheim befindet und seit Jahren seine ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 28.04.2011
Beiträge: 2
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Hallo zusammen,
seit 10 Jahren kümmere ich mich um eine Onkel, der sich im Pflegeheim befindet und seit Jahren seine Belange micht mehr alleine regeln kann. Es ist vielleicht sinnvoll mich als Betreuer beim Amtsgericht registrieren zu lassen. Bei einer Internetrecherche habe ich gelesen, dass u.a. ein Vermögensverzeichnis mit dem Anfangsvermögen zu erstellen ist. Mich würde interessieren welches Anfangsvermögen gemeint ist. Das aktuelle oder ggf. das zu einem früheren Zeitpunkt. Welche Möglichkeiten stehen mit zur Verfügung, die Vermögenswerte in Erfahrung zu bringen ? |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
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Zitat:
bei dem Vermögensverzeichnis geht es um den Stand zum Beginn der vom Gericht angeordneten Betreuung. Wenn du die Vermögenssorge als Aufgabenkreis hättest bist du der rechtliche Vertreter deines Onkels und bekommst auch Auskünfte bei der Bank. Hast du denn bisher vielleicht schon eine Vollmacht deines Onkels?? Gruß, Andreas
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