Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesundheitssorge: Pflegevertrag unterschreiben? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe Gesundheitssorge und Behördenangelegenheiten.
Nun bittet mich der Pflegedienst, den Vertrag für HWH und Badehilfe (trägt die Grundsicherung) auch ...
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#1 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Ich habe Gesundheitssorge und Behördenangelegenheiten.
Nun bittet mich der Pflegedienst, den Vertrag für HWH und Badehilfe (trägt die Grundsicherung) auch zu unterschreiben. Der bestand schon vor der Einrichtung der Betreuung. Darf ich das überhaupt, wo ich keine Vermögenssorge habe? Und: Wenn ja, sollte ich?
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Mungo,
wenn Dein Betreuter geschäftsfähig ist, dann musst Du gar nichts. Allerdings ist bekannt, dass man trotzdem sicherheitshalber immer auch die Betreuer mit ins Boot holen möchte. Die Gesundheitsfürsorge und die Behördenangelegenheiten wären nach meinem Verständnis ausreichend, um stellvertretend tätig zu werden. Sofern jemand noch alle Sinne bei sich hat, muss ich auch nicht aktiv werden. |
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#3 | |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Moin Tina,
Zitat:
Wenn ich nicht - aus gesundheitlichen Gründen - widerspreche, ist der bereits abgeschlossene Vertrag also gültig. Er will die Besuche vom Pflegedienst ja auch. Bloß steht für mich die Frage im Raum, ob ich überhaupt unterschreiben sollte, und wenn ja, ob am Ende dann irgendwelche Haftungssachen drohen könnten.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Mungo,
wenn die Pflegestufe festgestellt ist und der Pflegedienst daraufhin kommt dann werden die leistungen doch eh mit der KK abgerechnet. Verträge über Pflegeleistungen gehören meiner Ansicht nach zur Gesundheitssorge. In der zusätzlichen Unterschrift sehe ich kein problem, finanziell kannst Du nicht belangt werden deswegen aber es ist ja auch Deine Aufgabe die Erfüllung des Vertrags zu überwachen und Tätigkeiten evtl. auch neu festzulegen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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