Dies ist ein Beitrag zum Thema Pfändungsfreigrenze Rentner im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
arbeite erst seit Oktober letzten Jahres als Berufsbetreuer in Berlin und habe momentan einen Betreuten, wo ich nicht so ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 01.05.2011
Beiträge: 1
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Hallo,
arbeite erst seit Oktober letzten Jahres als Berufsbetreuer in Berlin und habe momentan einen Betreuten, wo ich nicht so richtig weiter weiß. Der Mann ist Rentner (ca. 1600 Euro) und lebt seit kurzem in einem Pflegeheim. Nach Abzug der Zuzahlung bleiben ca 170 Euro monatlich übrig. Es existiert ein Sparbuch und ein Depot bei der Hausbank, gleichzeitig zwei Kredite dort. Summa sumarum übersteigen die Kredite das Vermögen, so dass sich ein minus von ca 2500 Euro ergibt. Die kreditraten belaufen sich auf ca 200 Euro monatlich. Über kurz oder lang kann er die Kredite nicht mehr bedienen. Was kann ich tun? Bank läßt sich im Vorfeld nicht auf Verhandlungen ein; dachte an einen Vergleich. Erst wenn Rechtsabteilung eingeschaltet ist, sind nach Auskunft der Bank Verhandlungen möglich. Sollte ich erstmal die Einzugsermächtigungen für die Raten löschen? Oder bei einer anderen Bank ein P-Konto eröffnen? Problem ist, dass die Freigrenze nur bei knapp 1000 Euro liegt, d.h, ca 600 Euro wären pfändbar. Im moment fehlt mir irgendwie eine Idee! Würde mich deshalb über Ratschläge von erfahrenen Berufsbetreuern sehr freuen. Viele Grüße aus Berlin, Torben |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Torben
erst mal herzlich Willkommen bei uns ![]() Du könntest auf jeden Fall die Rente komplett an das Heim überleiten, das geht sogar online, und danach das Konto kündigen. Banken verhandeln nicht über Vergleiche solange gezahlt wird. Du müsstest dann abwarten was passiert und entsprechend reagieren, es ist nicht mal gesagt dass die Bank versuchen wird bei der Sachlage zu pfänden. Von den 170 Euro würde ich schon mal gleich 50- 70 Euro wegpacken um damit evtl. etwas in der Hinterhand zu haben. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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