Dies ist ein Beitrag zum Thema Lebensversicherung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich weiss. ich nerve...Habe Fragen über Fragen...
Habe einen Betreuten in einem Pflegeheim.Habe diesen Fall von einem anderen Betreuer ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
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Hallo,
ich weiss. ich nerve...Habe Fragen über Fragen... Habe einen Betreuten in einem Pflegeheim.Habe diesen Fall von einem anderen Betreuer übernommen. Habe dann von dem Vorbetreuer die Akten übernommen. Habe alle Stellen, die ich in der Akte gefunden habe, über die Betreuung informiert. Unter anderem eine Sterbegeldversicherung. Die Versicherung hatte sich dann bei mir gemeldet, informierte mich darüber das sie von dem Vorbetreuer nichts wusste. Unter anderem bekam ich jetzt Bescheid, dass es keine Sterbegeldversicherung sei, sondern eine Lebensversicherung die zum 30.07.2011 zur Auszahlung kommt. Es sind ca. 1800 Euro. Muss das Vermögensverzeichnis noch machen. Werde dieses Geld ja auch dort angeben. Der Betreute hat nur noch ein Taschengeldkonto im Heim. Wohin lasse ich das Geld überweisen? Muss ich es anlegen oder reicht wenn ich es auf sein Sparbuch lege? Das Heim wird über das Sozialamt bezahlt, weil seine Rente sehr gering ist. Muss ich den Betrag auch beim Sozialamt angeben? Bin mir nicht sicher ob die Überhaupt was davon wissen? Die Höhe fällt aber doch eigentlich unter dem Schonbetrag, oder? Ich hoffe sehr auf eure Hilfe... LG |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
ich eröffne in diesen Fällen ein Tagesgeldkonto. Einfach zu handhaben und immer verfügbar. Betrag ist unterhalb des Schonbetrages. Bei der nächsten Prüfung durch das Sozialamt einfach angeben. Gruß Heiner |
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#3 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
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Danke für die schnelle Antwort
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
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Du "musst" es nicht anlegen. Frage deine Betreute, ob Sie was braucht. So üppig ist der Betrag nicht. Wie beschrieben aufpassen, das sich das Konto nicht dauerhaft über dem Schonbetrag (2600€) bewegt. Das Sozialamt wird sich schon fragen, warum das Konto nach oben gesprungen ist.
Also entweder Du machst Deine Betreute damit glücklich, tilgst Altschulden oder füllst das Girokonto mit der Maßgabe, es dem Sozialamt mitzuteilen. Die werden Euch bei unter 2600 € Gesamtvermögen nichts wegnehmen. |
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#5 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
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habe heute mit meinem betreuten darüber gesprochen...
er möchte das ich einen bestattungsvorsorgevertrag damit mache... habe den betrag dem gericht im vermögensverzeichnis mitgeteilt... |
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