Dies ist ein Beitrag zum Thema Mitteilungspflicht Ablauf Bewilligungszeitraum ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ,
uns wurde der Ablauf des Bewilligungszeitraumes, eines geleisteten Wohngeldes, nicht mitgeteilt.
Es stellt sich für mich jetzt mal ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
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Hallo
,uns wurde der Ablauf des Bewilligungszeitraumes, eines geleisteten Wohngeldes, nicht mitgeteilt. Es stellt sich für mich jetzt mal die Frage, ob die Behörde dazu verpflichtet gewesen wäre oder ob dies eine reine Serviceleistung ist. Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Liebe Grüße SBS |
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#2 |
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Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
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??? Das steht doch auf dem Bescheid. Eventuell nochmal genau lesen, was da alles drin steht.
S-Maus
__________________
... nun weiß ich wieder Bescheid ...
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
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Ist so richtig. Die WG-Behörde informiert nie extra über den Ablauf im Gegensatz zu anderen Behörden.
Im Idealfall bentragst Du 6 bis 8 Wochen (Bearbeitungszeit) vor Leistungsablauf, der im Bescheid steht und den man sich unbedingt als Frist irgendwohin notieren sollte. |
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