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Banken -geht's noch ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Banken -geht's noch ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, seit Januar habe ich den Beschluss des Gerichtes, dass ich jeden Monat xxx Euro vom Anlagekonto auf das Girokonto ...


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Alt 04.05.2011, 16:45   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard Banken -geht's noch ?

Hallo,

seit Januar habe ich den Beschluss des Gerichtes, dass ich jeden Monat xxx Euro vom Anlagekonto auf das Girokonto der Betreuten überweisen darf.

Nun, nach 4 Monaten, schickt mir diese idiotische Bank einen Brief, ich solle die Rechtskraft des Beschlusses des Gerichtes nachweisen. Geht's noch ? Seit Monaten führen die die Überweisungen aus, und jetzt so etwas ?

Ich bin auf 180. Lohnt es sich, sich beim Sparkassen- und Giroverband zu beschweren ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 04.05.2011, 17:59   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

hast Du den Rechtskraftvermerk oder hast Du ihn nicht?
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michaela mohr ist offline  
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Alt 04.05.2011, 18:27   #3
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen

Lohnt es sich, sich beim Sparkassen- und Giroverband zu beschweren ?

Gruss

Andreas
Nein! Der Beschluss ist erst mit RK-Vermerk wirksam! Sowas sollte man als erfahrener Betreuer nach neuem Recht echt wissen!

Schöne Grüße
S-Maus
__________________
... nun weiß ich wieder Bescheid ...
stracciatellamaus ist offline  
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Alt 04.05.2011, 20:51   #4
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Hallo Stracciatellamaus

Nicht alle Gerichte versenden einen Beschluss mit Rechtskraftvermerk. Sie setzen darauf, dass man die Fristen für das Wirksamwerden der Rechtskraft weiß und sparen sich das Porto und die Arbeit für das Anfertigen des zweiten Beschlusses mit Rechtskraftvermerk.
Du merkst: wir haben zwar ein FamFG, aber viele Gerichte mit unterschiedlichen Sicht- und Herangehensweisen. Das macht es nicht immer einfacher.

Das Banken ihre eigene Lex-KSK oder Lex-Bank-XY entwickeln ist hier im Forum schon mehrfach geschildert worden. Das macht es auch nicht gerade einfacher.

Aber wer findet einen einfachen Job schon spannend...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.05.2011, 21:19   #5
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo beisammen,


der Rechtskraftvermerk ist ja eine offizielle Bestätigung des Gerichts,daß niemand Rechtsmittel eingelegt hat . Das ist etwas anderes , als wenn ich behaupte, der wird schon rechtskräftig sein, da mir keine Rechtsmittel bekannt ist . Ich habe keine Vorstellung, wann ich erfahre, daß jemand ein Sprungrechtsmittel ? beim BGH eingelegt hat .

Der Fehler liegt wohl eher bei der Bank, wenn die ohne Rechts-kraftvermerk bereits auf Grund des Beschlusses eine Verfügung durchführen .


fwu
fwu ist offline  
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Alt 04.05.2011, 22:12   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo,

Zitat:
Nun, nach 4 Monaten, schickt mir diese idiotische Bank einen Brief, ich solle die Rechtskraft des Beschlusses des Gerichtes nachweisen.

In dieser Zeit hätte Dir der Beschluss mit dem RK-Vermerk schon längst vorliegen müssen.

Zitat:
der Rechtskraftvermerk ist ja eine offizielle Bestätigung des Gerichts,daß niemand Rechtsmittel eingelegt hat .
So kenne ich das auch nur. Ich bin verblüfft, dass das bei den Gerichten so unterschiedlich gehandhabt wird.

Ohne diesen Vermerk kann ich damit im Prinzip doch gar nix anfangen.
Tina L. ist offline  
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Alt 05.05.2011, 06:39   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,

Fakt ist, dass die Bank nach Aushändigung des Beschlusses erstmal alle Überweisungen ausgeführt hat. Und nun dieser Brief, das hat mich so geärgert. Die hätten das doch viel früher merken müssen.

Egal, ich werde denen die entsprechende Bestätigung des Gerichtes übersenden.

Unsere S-Maus hatte mal wieder, wie schon fast üblich, außer Stichelei nichts beizutragen. Na ja.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 05.05.2011, 07:03   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Das ist dann so wie immer, jeder hat ein bißchen recht.

Ich habs aber auch noch nie erlebt, dass kein Rechtskraftvermerk kam. Bei uns scheint das automatisch zu gehen, bleibt höchstens mal paar Wochen irgendwo ausgefertigt liegen.

Andreas spar Dir also alle Aufregung, Du kannst doch zufrieden sein, zufällig wurden Deine Überweisungen doch erledigt- da ist also keine neue Baustelle entstanden- und Du reichst das Ding einfach nach. Aus die Maus.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 05.05.2011, 11:41   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo Michaela,

hast ja Recht .

Nur - ich habe vier Beschlüsse über Geldentnahmen vom Anlagekonto liegen. Alle für die gleiche Betreuungsache und Bank. Da hat kein Mensch nach der Rechtskraft gefragt.

Na gut, erledigt.

Gruß

Andreas

PS: was meinst Du mit "aus die Maus" ? Ist die S-Maus etwa aus ? Oder die Sendung mit der Maus ? Oh Graus, die Maus ist aus. Ei der Daus !
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 05.05.2011, 11:45   #10
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Aus die Maus, ist ein Sprichwort in Hessen, manchmal sagen wir auch: der Käs ist gelutscht- wenn`s nix mehr zu sagen gibt.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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