Dies ist ein Beitrag zum Thema Banken -geht's noch ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
seit Januar habe ich den Beschluss des Gerichtes, dass ich jeden Monat xxx Euro vom Anlagekonto auf das Girokonto ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
seit Januar habe ich den Beschluss des Gerichtes, dass ich jeden Monat xxx Euro vom Anlagekonto auf das Girokonto der Betreuten überweisen darf. Nun, nach 4 Monaten, schickt mir diese idiotische Bank einen Brief, ich solle die Rechtskraft des Beschlusses des Gerichtes nachweisen. Geht's noch ? Seit Monaten führen die die Überweisungen aus, und jetzt so etwas ? Ich bin auf 180. Lohnt es sich, sich beim Sparkassen- und Giroverband zu beschweren ? Gruss Andreas |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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hast Du den Rechtskraftvermerk oder hast Du ihn nicht?
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#3 | |
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Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 84
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Zitat:
Schöne Grüße S-Maus
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... nun weiß ich wieder Bescheid ...
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Hallo Stracciatellamaus
Nicht alle Gerichte versenden einen Beschluss mit Rechtskraftvermerk. Sie setzen darauf, dass man die Fristen für das Wirksamwerden der Rechtskraft weiß und sparen sich das Porto und die Arbeit für das Anfertigen des zweiten Beschlusses mit Rechtskraftvermerk. Du merkst: wir haben zwar ein FamFG, aber viele Gerichte mit unterschiedlichen Sicht- und Herangehensweisen. Das macht es nicht immer einfacher. Das Banken ihre eigene Lex-KSK oder Lex-Bank-XY entwickeln ist hier im Forum schon mehrfach geschildert worden. Das macht es auch nicht gerade einfacher. Aber wer findet einen einfachen Job schon spannend... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo beisammen,
der Rechtskraftvermerk ist ja eine offizielle Bestätigung des Gerichts,daß niemand Rechtsmittel eingelegt hat . Das ist etwas anderes , als wenn ich behaupte, der wird schon rechtskräftig sein, da mir keine Rechtsmittel bekannt ist . Ich habe keine Vorstellung, wann ich erfahre, daß jemand ein Sprungrechtsmittel ? beim BGH eingelegt hat . Der Fehler liegt wohl eher bei der Bank, wenn die ohne Rechts-kraftvermerk bereits auf Grund des Beschlusses eine Verfügung durchführen . fwu |
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#6 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo,
Zitat:
In dieser Zeit hätte Dir der Beschluss mit dem RK-Vermerk schon längst vorliegen müssen. Zitat:
Ohne diesen Vermerk kann ich damit im Prinzip doch gar nix anfangen. |
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
Fakt ist, dass die Bank nach Aushändigung des Beschlusses erstmal alle Überweisungen ausgeführt hat. Und nun dieser Brief, das hat mich so geärgert. Die hätten das doch viel früher merken müssen. Egal, ich werde denen die entsprechende Bestätigung des Gerichtes übersenden. Unsere S-Maus hatte mal wieder, wie schon fast üblich, außer Stichelei nichts beizutragen. Na ja. Gruß Andreas |
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Das ist dann so wie immer, jeder hat ein bißchen recht.
![]() Ich habs aber auch noch nie erlebt, dass kein Rechtskraftvermerk kam. Bei uns scheint das automatisch zu gehen, bleibt höchstens mal paar Wochen irgendwo ausgefertigt liegen. Andreas spar Dir also alle Aufregung, Du kannst doch zufrieden sein, zufällig wurden Deine Überweisungen doch erledigt- da ist also keine neue Baustelle entstanden- und Du reichst das Ding einfach nach. Aus die Maus. Gruss Michaela
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#9 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo Michaela,
hast ja Recht .Nur - ich habe vier Beschlüsse über Geldentnahmen vom Anlagekonto liegen. Alle für die gleiche Betreuungsache und Bank. Da hat kein Mensch nach der Rechtskraft gefragt. Na gut, erledigt. Gruß Andreas PS: was meinst Du mit "aus die Maus" ? Ist die S-Maus etwa aus ? Oder die Sendung mit der Maus ? Oh Graus, die Maus ist aus. Ei der Daus !
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#10 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Aus die Maus, ist ein Sprichwort in Hessen, manchmal sagen wir auch: der Käs ist gelutscht- wenn`s nix mehr zu sagen gibt.
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