Dies ist ein Beitrag zum Thema Interessenkonflikt - ich verstehe es nicht! im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Schönen guten Tag an alle,
ich bin ganz neu hier und freue mich, solch ein fachkundiges Forum gefunden zu haben.
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.05.2011
Ort: Main-Kinzig-Kreis
Beiträge: 2
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Schönen guten Tag an alle,
ich bin ganz neu hier und freue mich, solch ein fachkundiges Forum gefunden zu haben. Zu meiner Situation: Ich bin seit über zwei Jahren ehrenamtliche Betreuerin meiner Mutter, allerdings ohne Vermögensvorsorge. Sie lebt in einem Heim, hat Pflegestufe 3 und ist hochgradig dement. Nun ist kürzlich mein Vater verstorben und es besteht ein Berliner Testament, d.h. meine Mutter erbt zunächst alles, nach Ihrem Tod sind meine Schwester und ich an der Reihe. Ein Fachanwalt für Erbrecht wickelt die Sache ab. Dieser eröffnete mir, dass ich die nun fällige Vermögensvorsorge für meine Mutter nicht erhalten würde, bzw. die Betreuung komplett abgeben muss, da ein Interessenkonflikt vorliegt. Hä??? Wieso wird mir als Tochter quasi per se unterstellt, dass ich mit dem Erbe meiner Mutter nicht ordnungsgemäß umgehe? Das will mir nicht in den Kopf rein! Ich muss doch schließlich genauso Zeugnis über jeden ausgegebenen Euro ablegen, wie jeder vom Gericht bestellter Betreuer auch. Kann mir jemand dazu etwas sagen? Ich bin für jeden Denkanstoß dankbar. Liebe Grüße, Evelin |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
vielleicht meint der Anwalt, dass ein Verhinderungsbetreuer für die Erbschaftsangelegenheit bestellt werden soll ? Es spricht sonst nicht das Geringste dagegen, die Betreuung wie bisher zu führen. Gruss Andreas |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo Evelin,
eine Interessenkollision wäre möglich, wenn Du zur Betreuerin für Vermögensangelegenheiten bestellt wärst, und innerhalb von drei Jahren nach dem Todesfall Deines Vater das dir auch beim Berliner Testament zustehende Pflichtteil von Deiner Mutter als Erbin verlangen würdest. In der Situation kannst Du natürlich schlecht mit Dir selbst über die Bewertung des Nachlasses verhandeln. Vielleicht meint das ja der Anwalt. Wenn man die Ansicht generell umsetzt, bedeutet dies , daß kein Kind mehr Betreuer eines Elternteils mit dem dem Aufgabenkreis Vermögenssorge mehr werden dürfte, da das Kind ja entweder Erbe, oder zumindest pflichtteilsberechtigt wäre. Wobei es natürlich durchaus Fälle gibt, bei denen die Angehörigen/Erben-Betreuer in Hinblick auf nen hohen Nachlaß bei den Ausgaben für den Betreuten tüchtig sparen. Die Frage ist, ob Du jetzt Dein Pflichtteil willst/brauchst. Wahrscheinlich ist im Testament auch geregelt, daß die die das Pflichtteil will, am Ende auch nur das Pflichtteil bekommt. schöne Grüße fwu |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.05.2011
Ort: Main-Kinzig-Kreis
Beiträge: 2
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Hallo fwu,
vielen Dank für Deine Antwort, jetzt kommt so langsam Licht in mein Dunkel. Ich brauche meinen Pflichtteil nicht und werde ihn auch nicht verlangen - aber meine Schwester, da sie keinerlei Einkommen hat. Sie ist aufgrund ihrer Drogenabhängigkeit ohnehin nur pflichtteilsberechtigt, bzw. enterbt. Ich hoffe, ich kann das Gericht davon überzeugen, dass die Verwaltung des Nachlasses bei mir in guten Händen ist. Mein Vater hat mir schon vor Jahren eine Generalvollmacht erteilt und seither kümmere ich mich überaus korrekt um die Belange seiner Wohn- und Geschäftshäuser und deren Mieter, Bankgeschäfte, Finanzamt, etc. Gesetz dem Fall, dass doch ein Vermögensbetreuer bestellt wird, wie hab ich mir das vorzustellen? Muss dann wegen jeder notwendigen Reparatur oder Investition seine Erlaubnis eingeholt werden? Sonnige Grüße, Evelin |
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#5 |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
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Wenn die Schwester den Pflichttteil tatsächlich verlangt, könnte ein Konflikt vorprogrammiert sein. Die Schwester könnte dann nämlich behaupten, dass der Pflichtteil zu niedrig berechnet wird. In einem solchen Fall wäre es m.E. sinnvoll, nur für diesen Aspekt - Abwicklung der Erbschaft bzw. der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs - einen Ergänzungsbetreuer einzusetzen und die Vermögenssorge insgesamt - bis auf diesen Teilbereich - auf die Tochter zu übertragen.
Das hätte den Vorteil, dass die pflichtteilsbeanspruchende Schwester keine Parteilichkeit behaupten könnte und das Thema Interessenkonflikt als Argument weitgehend vom Tisch wäre. Meine erste Betreuung war eine Ergänzungsbetreuung mit dem Zweck "Abwicklung der Erbschaft". Ich habe auch gerade in einem Rechtsstreit erfolgreich Pflichtteilsberechtigte gegen einen Erben vertreten, aber solche Verfahren ziehen sich (in dem Fall zweieinhalb Jahre) und werden durch persönliche Beziehungen sehr kompliziert.
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Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt. (Georg Christoph Lichtenberg) |
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#6 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Ich würde hier auch einen Ergänzungsbetreuer mit entsprechendem Aufgabenkreis vorschlagen - du machst die laufenden Geschäfte weiter, er wickelt die Erbschaft ab. Die Zusammenarbeit sollte - wenn Du im wahren Leben so nüchtern und sachlich bist wie hier - kein Problem sein, vor allem aber kommst Du damit aus der sonst zu befürchtenden Schußlinie heraus, das Vermögen kleingerechnet zu haben. Und spätestens, wenn deine Schwester PKH bekommt (oder genug Geld aus dem Erbe), dann wird sie auch einen Anwalt finden, der das anfechtet. Und dann ist es schon wichtig, keine Verfahrensfehler gemacht zu haben.
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| interessenkollision, interessenkonflikt |
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