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Aufgabenkreis Gesundheit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreis Gesundheit im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, an alle... ich glaube ich muss mich noch öfter melden... Mein Betreuter lebt in einem Pflegeheim. Muss ich auch ...


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Alt 05.05.2011, 16:13   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard Aufgabenkreis Gesundheit

Hallo, an alle...

ich glaube ich muss mich noch öfter melden...

Mein Betreuter lebt in einem Pflegeheim. Muss ich auch die Ärzte über die Betreuung informieren oder reicht es wenn ich im Heim mir die Berichte, Pflegebericht zeigen lasse?

Muss aber für den Jahresbericht und Eingangsbericht wissen weswegen er in ärztlicher Behandlung war, oder? Und welche Medikamente er nimmt auch, oder?

Habe mich echt um alles gekümmert, aber die Ärzte habe ich vergessen....

Ist das jetzt sehr schlimm?
Blacky16 ist offline  
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Alt 05.05.2011, 20:20   #2
Admin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Blacky,

wenn Du den Aufgabenkreis der Gesundheitssorge hast musst bzw. solltest Du Dich mit den Ärzten direkt in Verbindung setzen.
Wie willst Du mit Wissen aus dritter (und manchmal auch eigennütziger) Hand sonst dem gerecht werden?

Eine ständige Aktualisierung der Medis halte ich für unverzichtbar- nicht nur wegen der jährlichen Berichtspflicht ans Gericht. Da musst Du das ja auch angeben.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 05.05.2011, 22:56   #3
Gesperrt
 
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Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Zitat:
nicht nur wegen der jährlichen Berichtspflicht ans Gericht. Da musst Du das ja auch angeben.
Ich musste das noch nie angebenen und es hat noch kein Gericht danach gefragt.

Eine Aktualisierung von heute kann morgen schon Schnee von gestern sein. Bei gravierenden Änderungen wird man das mit mir besprechen, weil ich in einem Standardbrief zu Beginn der Betreuung darauf hinweise. Ich telefoniere sicherlich nicht tgl., wtl. und noch nicht einmal mtl. Woche alle Ärzte ab. Es gibt einen Unterscheid zwischen neuen Herztabletten und einem neuen Abführmittel.

Zitat:
Muss ich auch die Ärzte über die Betreuung informieren
Du musst die behandelnen Ärzte auf jedern Fall informieren und Deine Bestellung bekannt geben. Du bist gesetzliche Betreuung und stellvertretend Ansprechpartner.

Zitat:
Muss aber für den Jahresbericht und Eingangsbericht wissen weswegen er in ärztlicher Behandlung war
Für den Eingangsbericht kannst Du Dich grob orientieren, für den Jahresbericht solltest Du Krankenhausaufenthalte, Diagnose und die behandelnde Ärzte mitteilen können.
Tina L. ist offline  
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Alt 06.05.2011, 06:00   #4
Admin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Ich musste das noch nie angebenen und es hat noch kein Gericht danach gefragt.
Das ist wohl so damit kein genehmigngspflichtiges Medikament übersehen wird.

Und noch ein Unterschied hier:
Zitat:
Für den Eingangsbericht kannst Du Dich grob orientieren, für den Jahresbericht solltest Du Krankenhausaufenthalte, Diagnose und die behandelnde Ärzte mitteilen können.
das wiederum will bei uns niemand wissen- wahrscheinlich weil alle schon wieder aus dem KH raus und gesund sind.

Für den Jahresbericht besteht übrigens kein Formularzwang.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 06.05.2011, 08:21   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Zitat:
Für den Jahresbericht besteht übrigens kein Formularzwang
Genau. Man könnte den sogar mündlich abgeben, wenn man sich unbeliebt machen möchte.

Wenn etwas fehlen sollte, dann wird es halt Rückfragen geben. Ich schreibe den Jahresbericht immer ziemlich ausführlich, kenne aber auch Kollegen, die den kurz und bündig halten und das scheint auch ok zu sein.
Tina L. ist offline  
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Alt 06.05.2011, 09:06   #6
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard

Ich danke euch so sehr...Was würde ich bloss eure Hilfe machen!!!!!
Geht ihr dann zu den Ärzten hin, vereinbart einen Termin mit denen?
Oder gebt ihr einfach nur schriftlich die Betreuung bekannt...

Ich habe gedacht, wenn er im Heim lebt, reicht es wenn ich mir dort alles zeigen lasse. Er ist ja noch recht fit und meldet sich von alleine wenn es ihm nicht so gut geht...

Ist ja blöd jetzt, habe die Bestellung seit dem 03.04.2011. Dann hätte ich mich ja dort schon längst melden müssen, oder?

LG
Blacky16 ist offline  
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Alt 06.05.2011, 10:19   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 43
Standard

Hallo,

ich mache das immer von Betreutem zu Betreutem unterschiedlich. Manchmal schreibe ich die Ärzte nur an, wenn ich die Gesundheitssorge habe und nichts akutes anliegt, bei z.B. jüngeren Betreuten, die selbständig Medikamente nehmen.

Bei einer aktuellen Erkrankung mache ich einen Termin (sage aber der Arzthelferin, dass ich nach Möglichkeit nicht nur 10 min Gesprächstermin mit dem Arzt haben möchte), bereite mich vor, indem ich mir Fragen aufgeschrieben habe, (Diagnose, Aussichten...
Das Anschreiben über meine Bestellung gebe meistens schon am Empfang ab, denn die Helferlein gebens in den PC. Der Doktor bekommt dann nur noch ne Visitenkarte von mir.

Wenn bei dir/deinem Betreuten "nichts brennt", ist die Betreuungsbekanntgabe an den Arzt mit einem Monat "Verspätung" doch in Ordnung.

LG,
tervall19
tervall19 ist offline  
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Alt 06.05.2011, 10:44   #8
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Blacky,

nicht ganz so aufgeregt jetzt. Da ist noch gar nix schlimmes passiert.

Bei neuen Betreuungen schreibe ich grundsätzlich Kk`s, Ämter usw und auch den Hausarzt an und übersende ne Kopie von meinem Betreuerausweis. Das mit der Betreuung muss der Arzt ja wissen wegen evtl. Einwilligungen.

Irgendwann kann man dann mal anrufen und vielleicht einen gemeinsamen Termin beim Betreuten vereinbaren, so lernt man sich dann gemütlich kennen.

Gruss Michaela
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