Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflichtteil geltend machen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Erben mal anders herum: die Tochter einer Betreuten stirbt. Sie war verheiratet und hatte wohl auch 2 Kinder. Besteht ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
Erben mal anders herum: die Tochter einer Betreuten stirbt. Sie war verheiratet und hatte wohl auch 2 Kinder. Besteht da überhaupt Aussicht, dass ihr ein Pflichtteil zusteht ? Die Tochter ist im Oktober 2010 verstorben, ich habe erst heute davon erfahren. Sind die Fristen für eine Geltendmachung verstrichen ? Gruss Andreas |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo Andreas,
Pflichtteilsansprüchen verjähren 3 jahre nach dem Tod des Erblassers. Sofern die Verstorbene nach dem gesetzlichen Güterstand oder mit Gütergemeinschaft verheiratet war, erbt der Ehemann von gesetzwegen 1/2 und die beiden Kinder je 1/4 . Den Eltern der Verstorbenen steht kein Pflichtteilsrecht zu, da Ehegatte und Abkömmlinge vorhanden sind. Ob es bei Gütertrennung eine Besonderheit gibt, weiss ich im Moment nicht . schöne Grüße fwu |
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