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Rueckforderung bei Bank

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rueckforderung bei Bank im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, Ich habe gerade mal wieder ein kleines Problem. Dieses Mal geht es darum dass ich den Betrag fuer eine ...


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Alt 11.05.2011, 01:23   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.03.2011
Ort: Ausland
Beiträge: 11
Standard Rueckforderung bei Bank

Hallo,

Ich habe gerade mal wieder ein kleines Problem. Dieses Mal geht es darum dass ich den Betrag fuer eine Ueberweisung bei der Bank zurueck gefordert habe. Die Bank allerdings meint jedoch dass ich das Geld von dem Empfaenger zurueckfordern soll.

Hier die Schilderung des Sachverhalts:
Eine Ueberweisung wurde von Betreutem (meinem Vater) unterschrieben und dem Sohn (gleichzeitig der Empfaenger) mitgegeben und von ihm eingereicht. Zum Zeitpunkt der Unterschrift war ein Gutachten ueber die Feststellung einer Geschaeftsunfaehigkeit beauftragt worden und der Arzt hatte auch schon die Geschaeftsunfaehigkeit festgestellt. Der Beschluss erging allerdings erst einen Monat spaeter.

Nun fragte ich den Rechtspfleger wie ich vorgehen soll und bekam folgende Antwort.
Zitat:Hinsichtlich der von Ihnen genannten Buchung müssen Sie die Bank darauf hinweisen, dass der Betreute laut Gutachten vom 10.02.11 geschäftsunfähig ist und somit nicht rechtsverbindlich handeln konnte.


Dies habe ich natuerlich gemacht...


Aber die Bank ist da offensichtlich anderer Meinung!

Kurzer Zeitsprung zurueck: Am Tag als die Buchung durchgeführt wurde habe ich schon versucht diese zurueckzurufen, mit dem Hinweis dass diese Buchung wahrscheinlich nicht korrekt ist und auch dass ein Gutachten beauftragt wurde... Nach einer Woche kam eine Nachricht von der Bank dass die Buchung durchgefuerhrt wurde und nicht mehr zurueckgerufen werden kann - natuerlich verlangte die Bank auch noch eine saftige Gebuehr!


Nachdem ich nun den Beschluss in den Haenden hatte war ich guter Hoffnung dass mein Schreiben mit dem angehaengten Beschluss und der festgestellten Geschaeftsunfaehigkeit nun Erfolg bringen wuerde...
Dies war leider nicht so

Meine Frage(n) jetzt an Euch: Gibt es irgendwelche "Vorlagen" mit verweisen auf entsprechende Urteile? Und wie schaetzt ihr die Erfolgschancen ein das Geld zurueckzuerhalten? Was sollten meine naechsten Schritte sein?

Vom Empfaenger jedenfalls ist kein Geld zu holen!

Fuer Eure Tipps waehre ich Euch wirklich super dankbar.
__________________
Viele Grüße
Loewenzahn
Loewenzahn ist offline  
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Alt 11.05.2011, 06:42   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard

Hallo,

da liegen mindestens zwei große Steine im Weg. Es müsste bewiesen werden, dass der Betreute zum Zeitpunkt der Überweisung nicht mehr geschäftsfähig war. Und es muss nachgewiesen werden, dass der Bank dieser Umstand bekannt war. Wenn das möglich ist, wäre die Bank in Haftung zu nehmen. Im Zweifelsfall würde dies evtl. auf einen Prozeß hinauslaufen. Lohnt das ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 11.05.2011, 07:32   #3
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
Standard

Meiner Meinung nach muss nicht nachgewiesen werden, dass das der Bank bekannt war. Sonst könnte sich jeder darauf hinausreden, von der Geschäftsunfähigkeit nichts gewusst zu haben, und der Schutz des Geschäftsunfähigen würde weitgehend ausgehöhlt.

Der Schutz des Geschäftsunfähigen dürfte höher zu bewerten sein als die Interessen der Bank oder eines Geschäftspartners. Es ist also nur nachzuweisen, dass die Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Transaktion schon bestand. Wenn zu diesem Zeitpunkt schon ein Gutachter beauftragt war - speziell wegen der Frage der Geschäftsunfähigkeit - spricht sehr viel dafür, dass die Geschäftsunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt schon bestand. Ich würde prüfen, ob der Gutachter bereit ist, sich ergänzend zu äußern.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 12.05.2011, 14:07   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.03.2011
Ort: Ausland
Beiträge: 11
Standard

Hallo Ronja,

Die Geschaeftsunfaehigkeit war schon bestanden am Tage der
Unterschrift! Das Gutachten wurde am 10.2 erstellt und die Unterschrit wurde am 16. 2 getaetigt. Der Beschluss erging allerdings erst zum 10.3... Das Gericht hat sich da ein bisschen viel Zeit gelassen.

Die Frage ist nun, wie soll ich weitermachen. Ich will nicht unbedingt einen RA beauftragen damit. Muss schon einen in Anspruch nehmen fuer andere Dinge...

Das hatte ich der Bank geschrieben:
(...)Hiermit möchte ich Sie bitten die o.g. Überweisung zu stornieren, bzw. den Betrag von xxx Euro auf das Konto meines Vaters zurück zu buchen.
Uns liegt nun der Beschluss des Amtsgerichts vom 10.03.2011 vor, dass mein Vater laut Gutachten vom 10.02.2011 geschäftsunfähig ist und somit nicht rechtsverbindlich handeln konnte. (Siehe Seite 3 des Beschlusses )
Im Anhang finden Sie den Beschluss des Amtsgerichts.(...)

Vielleicht hat ja einer von Euch eine Idee wie ich weitermachen soll...
__________________
Viele Grüße
Loewenzahn
Loewenzahn ist offline  
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Alt 12.05.2011, 15:08   #5
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 163
Standard

Hallo Löwenzahn,
Deine Sache ist doch eindeutig. Du hast der Bank Mitteilung gemacht und darauf hingewiesen, dass die Überweisung nicht gemacht werden soll. Sie hat trotzdem nicht reagiert.
Es geht zu Lasten der Bank.
Meine Betreute hat vor Kurzem, trotz Einwilligungsvorbehalt muter fast 1000,00€ von ihrem Sparkonto genommen.
Die Bank hat es nach einigem Murren anstandslos erstattet.
War ein gutes Geschäft für das Mädchen. Sie bedauert heute noch, dass dies so nicht weitergegangen ist.
LG
NaDa ist offline  
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Alt 12.05.2011, 15:37   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.03.2011
Ort: Ausland
Beiträge: 11
Standard

Hallo Nada,
danke fuer Deine Antwort. Ich denke dass der Fall leider nicht ganz so einfach ist wie bei Dir, da wir der Bank am Buchungstag nur mitteilen konnten dass ein Gutachten beauftragt ist und die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist dass Geschaeftsunfaehigkeit bescheinigt wird... Was ja dann auch so eintrat!

Ich habe noch die Antwort der Bank angehaengt. Daraus geht hervor dass ich mich an den Empfaenger wenden soll...
(Pers. Daten sind unkenntlich gemacht)
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg PBank_antwort.JPG‎ (32.6 KB, 8x aufgerufen)
__________________
Viele Grüße
Loewenzahn
Loewenzahn ist offline  
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Alt 12.05.2011, 18:07   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.03.2011
Ort: Ausland
Beiträge: 11
Standard

Ich habe da mal was zusammengeschrieben. Meint das taugt??

(...)
Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Rechtslage hier sollte eindeutig sein. Mein Vater XXX war zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht mehr Geschäftsfähig und somit ist die Unterschrift nicht rechtskräftig!

Ich habe Ihrer Bank telefonisch mitgeteilt dass ein Beschluss über die Beauftragung eines Gutachtens vorliegt, der über die Geschäftsfähigkeit meines Vaters befinden soll. Auch am Tage der Buchung, als ich versuchte das Geld zurückzurufen, habe ich darauf hingewiesen dass ein solches Gutachten beauftragt wurde.
Nachdem die Betreuung bei Ihrer Bank hinterlegt war und die Bank auf die mögliche Geschäftsunfähigkeit meines Vaters hingewiesen wurde, steht Ihre Bank umso mehr in der Pflicht Buchungen zu überprüfen und ggf. mit dem Betreuer abzusprechen!
Ich fordere Sie hiermit nochmals auf den Betrag von XXX Euro dem Konto meines Vaters wieder gutzuschreiben! Andernfalls sehe ich mich gezwungen Rechtsmittel einzulegen.

Mit freundlichen
Grüßen
(...)
__________________
Viele Grüße
Loewenzahn
Loewenzahn ist offline  
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Alt 13.05.2011, 08:24   #8
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 163
Standard

Hallo Löwenzahn.
Ronja sagt:

Der Schutz des Geschäftsunfähigen dürfte höher zu bewerten sein als die Interessen der Bank oder eines Geschäftspartners. Es ist also nur nachzuweisen, dass die Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Transaktion schon bestand. Wenn zu diesem Zeitpunkt schon ein Gutachter beauftragt war - speziell wegen der Frage der Geschäftsunfähigkeit - spricht sehr viel dafür, dass die Geschäftsunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt schon bestand. Ich würde prüfen, ob der Gutachter bereit ist, sich ergänzend zu äußern.[/quote]

M.E. hat Sie durchaus Recht. Es dürfte, unter der Premisse, dass das Verfahren schon im Gang war auch nicht allzu schwierig sein, nachzuweisen, dass die Geschäftsunfähigkeit auch zu diesem Zeitpunkt schon bestanden hat.
LG NaDA
NaDa ist offline  
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Alt 04.06.2011, 22:30   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.03.2011
Ort: Ausland
Beiträge: 11
Standard

Hier ein kleines update:
Die Bank hat geanwortet und verweigert die Rueckbuchung weiterhin. Ich soll mich doch an den Zahlungsempfaenger wenden
Fuer mich ist erstmal das Thema erledigt. Ich habe nicht die Zeit, Lust und das Geld das ueber einen Rechtsanwalt einzuklagen. Ich geh mal davon aus, dass die Banken genau damit rechnen...
__________________
Viele Grüße
Loewenzahn
Loewenzahn ist offline  
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Alt 04.06.2011, 23:06   #10
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Moin,

was ne sture Bank, die mindeste Belohnung für solch kundenorientiertes Verhalten wäre die Kündigung aller Konten.

Ergänzend dazu würde ich den Sachverhalt dem Bankenverband mitteilen und schauen, ob deren Ombusstelle die aufklären kann.

Ombudsmannverfahren der privaten Banken — Bankenverband.de - Bundesverband deutscher Banken

Wenn Du Spaß an sowas hast könntest Deinem Bruder klar machen, dass Du sicher bist, dass er die gestige Situation Eures Vaters ausgenutzt hat, um sich das Geld zu erschleichen und dass sowas die Polizei gar nicht lustig findet

Viele Grüße!
gonzo ist offline  
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