Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Wohnung wurde aufgelöst

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnung wurde aufgelöst im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle , bin ja immer noch mit meinem neuen Fall beschäftigt und habe so etwas zum ersten Mal. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 11.05.2011, 12:02   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard Wohnung wurde aufgelöst

Hallo an alle,

bin ja immer noch mit meinem neuen Fall beschäftigt und habe so etwas zum ersten Mal. Hatte ja vor ein paar Tagen schon ein Thema erstellt....

Wurde per Beschluss am 02.05.2011 bestellt. Der Beschluss kam aber erst am 06.05.2011 bei mir an. Habe alle Aufgabenkreise.
Die Betreute ist von einem Herrn, der sich ja per Vorsorgevollmacht um sie gekümmert hat, nach einem Krankenhausaufenthalt ins Pflegeheim verfrachtet worden.

Mit den Anträgen das läuft jetzt alles.

Der Herr mit der Vollmacht hat den Heimvertrag nicht unterschrieben. Darauf beruft er sich jetzt. Weil er mit der Situation überfordert war, hat er Anfang März bei Gericht die Betreuung beantragt. Er sagt, das wäre seine Sicherheit....

Er hat dann sofort ihre Wohnung gekündigt. Hat die Miete dann für April noch bezahlt. Eine Kündigungsbestätigung gibt es vom Vermieter nicht. Vermieter hat die Wohnung entrümpelt und sie ab Mai vermietet. Habe ihn angeschrieben, das er mir das schriftlich bestätigt.
Letzte Woche am 03.05. hatte er den Beschluss ja auch noch nicht, hat er dem Vermieter knapp 300 Euro Nebenkosten online überwiesen. Kann ich diese Überweisung zurückholen? Die Dame hat kein Geld. Sie bezieht ne Rente von knapp über dem Sozialhilfesatz.
Und das Heim möchte von März bis Ende Mai knapp 3000 Euro.
Er hat ihre Rente ja nicht übergeleitet mit der Begründung, das er Gläubiger und Vermieter bedienen musste.
Unter anderem hat er in seiner Vorsorgevollmacht einen Stundenlohn zzgl. Steuer, mit einer jährlichen 3 % Erhöhung vereinbart. Als sie schon im Heim war, hat er ihr eine Rechnung von über 1000 Euro vom Jahr 2010 geschrieben. Weil nicht mehr soviel Geld da war hat er sich die erste Hälfte im März an sich selbst überwiesen und die andere Hälfte im April.

Ich hatte jetzt noch Restgeld, habe diese dem Heim überwiesen und denen mitgeteilt, das ich mehr Geld nicht zur Verfügung habe. Die warten jetzt ab, bis alle Stellen zahlen und schicken mir dann eine Rechnung mit offenen Forderungen.

Was würdet ihr machen?

Mit dem Vermieter habe ich gesprochen. Er will mir natürlich die Nebenkosten nicht zurückzahlen...
Meine Idee, ich stelle einen Antrag beim Sozialamt auf Erstattung der Mietkosten für April und auf Erstattung der Nebenkosten.

Das Energieunternehmen will 500 Euro abbuchen. Habe angerufen, den Fall geschildert. Die sagten mir sie könne von ihrem Taschengeld es in Raten zurückzahlen...Das ist doch nicht richtig oder?

Habe auch die Gesundheitsvorsorge. Wie geht ihr mit den Ärzten um, vereinbart ihr dort einen Termin oder schickt ihr denen ein FAX?

Die haben ihr kaum Wäsche zum Anziehen mitgegeben. Wurde wohl entsorgt. Sie hat jetzt nicht viel. Wie stellt ihr den Antrag beim Sozialamt auf Kleidergeld?

Muss Taschengeld vom Sozialamt extra beantragt werden?

Tausend Fragen....

LG
Blacky16 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2011, 22:22   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo Blacky,


wenn die Frau im März in das Heim umgezogen ist , hätte spätestens am Tag des Heimeintritts der Sozialhilfantrag gestellt werden müssen. Wenn der Sozialhilfantrag erst im mai gestellt wurde, zahlt das Sozialamt entsprechend erst ab Mai.

Das Heim hat eine Forderung gegen die Bewohnerin für die Monate März und April in Höhe von 3.000 €.

Unabhängig von Forderungen Dritter hätte die Bewohnerin ab März ihre Rente für die Heimkosten einsetzen müssen, wenn sie 600 € Rente bekommt , hätte Sie 1200 ,- € zahlen müssen, 1800 € hätte das Sozialamt übernommen.

Bezüglich der 1800 € dürfte die Betreute jetzt einen Schadenser-satzanspruch gegen den Bevollmachtigen haben, da er keine Sozialhilfe beantragt hat. Also beim Gericht Beratungshilfeschein besorgen und Anwalt konsultieren.

Bezüglich der weiteren offenen 1200 € Heimkosten ist der Betreuten kein Schaden entstanden, sofern mit dem Geld andere Verbindlichkeiten zB Mietschulden beglichen wurden.

Nachdem der Betreuer/Bevollmächtigte mit seiner Bestellung keinen Gelddrucker erhält, kann er das vorhandene Geld nur einmal ausgeben .

Das Heim hat mit den offenen 1200 € Pech, oder kann wie man in Bayern sagt, mit dem Ofenrohr ins Gebirg schauen. Einen Anschiss vom Heimträger hat sich der Heimleiter selbst zuzuschreiben, da er sich bei - dem hier nicht mal formal erfolgten - Heimabschluß nicht über die Finanzen der zukünftigen Bewohnerin informiert hat und auch nicht hinsichtlich eines zeitnahen Sozilhilfeantrags nachgeforscht hat. (Meistens sind für bestimmte Heime bestimmte Mitarbeiter der Sozialverwaltung zuständig , die man kennt)


Die 500 € des Energieversorgers :

Erstens kann der Energieversorger bei Nichtbezahlung mangels Anschluss keinen Strom mehr abschalten , zweitens wäre es nicht Dein Strom , der abgschaltet würde, und drittens kannst Du nix für frühere Energieschulden . Vom Barbetrag darf man selbstverständlich auch alte Schulden ratenweise bezahlen, muß man aber nicht . Dei Barbetragszahlung ist auch nicht pfändbar. Mir ist auch kein Fall bekannt , in dem ein Gläubiger versucht hat, das Barbetragskonto im Heim zu pfänden.

Die 500 € Energieschulden werden Deine Klientin nicht weiter behelligen , wenn Du sie nicht ausdrücklich darüber informierst.

Das Leben mit großen , nicht rückführbaren Schulden ist Dir wohl
nicht bekannt . Mir sind einige Mandanten bekannt, die das hervorragend hinbekommen . Und was möglicherweise nicht mal mehr Deine Klienten aufregt, soll Dich umsoweniger stören.

schöne Grüße und viel Gelassenheit


fwu
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2011, 21:44   #3
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard

Danke für deine ausführliche Antwort. Hast mir damit sehr weiter geholfen....

Der vor mir bevollmächtigt war, hat dem Vermieter ja die Nebenkosten von ca. 500 Euro gezahlt. Ich bin ja seit dem 02.05.11 bestellt. Dieser kam aber erst am 06.05. mit der Post bei mir an. Er hat ne Teilüberweisung am 03.05. von 300 Euro an den Vermieter getätigt. Kann oder muss ich die Überweisung zurückholen oder geht es nicht?

Habe aber die Nebenkostenabrechnung schon beim Sozialamt mit abgegeben. Vielleicht übernehmen sie ja diese....

Im übrigen war ich heute beim Sozialamt, habe den Antrag mit ihr aufgenommen und die Unterlagen beigebracht. Ein paar fehelen noch. Der Antrag war vorsorglich gestellt.

Allerdings muss ich dort eine Erklärung abgeben, warum in den letzten 2 monaten zwei Überweisungen von ca. 1200 Euro getätigt wurden... Das ist das Geld, was sich der vor mir Bevollmächtigte sich für seine Dienste überwiesen hat. Habe seine Rechnung beigelegt und erklärt, dass ich die Überweisungen nicht getätigt habe, da ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht zuständig war.

Die Dame beim Sozialamt fand diese Sache sehr zweifelhaft....

Und ne Erklärung musste ich abgeben, dass in den letzten 10 Jahren kein Vermögen da war...Aber das weiss ich doch gar nicht...
Blacky16 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2011, 05:19   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Zitat:
Und ne Erklärung musste ich abgeben, dass in den letzten 10 Jahren kein Vermögen da war...Aber das weiss ich doch gar nicht...
Man muss eine Erklärung abgeben dass in den letzten 10 Jahren kein vermögen verschenkt oder sonstwie veräussert wurde.
Als Betreuer redet man zum einen mit seinen Betreuten- soweit das geht- und versucht auch über zurückliegende Zeiten etwas zu erfahren.
Diese oder andere Erklärungen unterschreibt man mit ja, und dem Zusatz, dass keine anderweitigen Erkenntnisse dazu vorliegen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2011, 19:34   #5
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard

den Zusatz habe ich jetzt aber nicht dazu gesetzt...Ist das schlimm? Ich dachte mir, wenn ich irgendetwas anderes herausfinde melde ich es sofort nach...

Reicht das nicht aus?
Blacky16 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2011, 05:24   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Doch das reicht erst mal aber mit dem Zusatz bist Du einfach auch gegenüber jemandem der von Betreuungen noch nicht all zu viel weiss bzw. generell abgesichert.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2011, 17:43   #7
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard

jetzt war ich heute bei meiner betreuten...sie wurde vom krankenhaus von dem bevollmächtigten direkt ins altenheim verfrachtet...
und sie sagt dort will sie auf gar keinen Fall bleiben..sie will ihre wohnung zurückhaben die der bevollmächtigte ohne ihr einverständnis nicht hätte einfach kündigen..sie denkt jetzt sie sei in einem krankenhaus...sie ist 89 jahre alt...
was würdet ihr jetzt machen?
meine idee, ich hole eh einen beratungsschein und hole mir anwaltliche hilfe wegen ihrem geld...es heisst ja, nach dem wille und wohl des betreuten....
Blacky16 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2011, 07:56   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
Standard

Das mit dem "Vorbetreuer" ist natürlich nicht sehr schön. Hatte so einen Fall mit so einem Selbsternannten auf privater Basis auch schon mal.
Aber Du mußt jetzt nach vorne schauen. Du musst für Dich sagen können, dass DU alle Hilfen beantragt hast. Alles andere ist Vergangenheit. Ich würde die alte Dame nicht groß mit ihren Schulden behelligen. Die werden Sie bald nicht mehr interessieren. Schreibe die Stadtwerke und den Vermieter an, wie die Situation ist und das die Kohle fürs Heim drauf geht.
Die Wohnung ist gekündigt und der Energieversorger wartet mit der Keule. Keine gute Basis für eine Wohnung. Die Wohnung ist praktisch erledigt. Dann eventuell eine neue kleine Wohnung? Da wirst Du mit dem Hintergrund keine Kaution aufbringen können.

Erkläre der Dame, dass sie sich von der Wohnung lösen muss. Was sie noch gerne für Stücke aus der Wohnung haben möchte. Ihr Gesundheitszustand wird nicht besser. Ältere Menschen überschätzen ihren Zustand oft, obwohl sie z.B. Herdplatten an lassen, mit ihren Windeln dass WC zum überlaufen bringen, mit der Kaffeemaschine die Milch kochen, bei jedem Vertreter an der Haustür eine Unterschrift geben und nicht zuletzt der Pflegedienst schreiend aus der Wohnung rennt. Dies möchtest Du ihr sicher ersparen. Freilich ist das nicht leicht. Nach ein paar Monaten hat sie sich mit der Situation abgefunden. Mach es ihr so schön, wie es geht. Ein zwei Möbelstücke, ein paar Fotos, ihre Lieblingsdecke usw..
Der Heimplatz muss finanziell abgesichert sein. Dann hast Du dir nichts vorzuwerfen.
BBMark ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2011, 15:07   #9
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard

habe heute mit dem Arzt gesprochen. Fakt ist, dass sie nicht mehr alleine leben kann...
sie wurde halt in dieses heim verfrachtet von diesem bevollmächtigten...sie sagte gestern, dass sie dort auf keinen fall bleiben will.wenn dann will sie ein heim in ihrer gegend, wo sie vorher gelebt hat...ihre nichte hätte sie dann ab und an mal besuchen können...
und sie will ihre ganze rente. sie ist seit märz dort und der bevollmächtigte hat ihr echt gar kein geld gegeben...sind praxisgebühren usw. halt auch nicht bezahlt...anträge laufen ja alle...
sie möchte jetzt auf jeden fall, dass ich die unterlagen mitbringe und ihr alles erkläre...sie überlegt einen anwalt einzuschalten wegen ihrem geld...so richtig realisiert hat sie das nicht, dass sie in einem altenheim ist...
Blacky16 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:52 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27