Dies ist ein Beitrag zum Thema Einsatz von Zinsen trotz Schongrenze im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo mein Betreuter lebt in einem soziotherapeutischen Wohnheim, Kostenträger die zuständige Kreisverwaltung.
Er besitzt ein Sparbuch mit einem Guthaben unter ...
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Hallo mein Betreuter lebt in einem soziotherapeutischen Wohnheim, Kostenträger die zuständige Kreisverwaltung.
Er besitzt ein Sparbuch mit einem Guthaben unter 2.000,00 €. Weiteres Vermögen ist nicht gegeben. Nun sind im 2007-2010 Zinsen i.H.v. 39,85 € als Einnahme entstanden. Die Kreisverwaltung fordert mich auf, diesen Betrag zurückzuerstatten. Ist nicht bis 2.600,00 alles geschützt? Gibt es dazu Urteile? Macht Widerspruch Sinn? Vielen Dank für entsprechende Tips! |
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