Dies ist ein Beitrag zum Thema Oder-Konto im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forumsmitglieder,
ich habe nun einige Beiträge gelesen und bin sehr begeistert über den regen Austausch und die tolle Hilfestellung. ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.05.2011
Beiträge: 3
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Liebe Forumsmitglieder,
ich habe nun einige Beiträge gelesen und bin sehr begeistert über den regen Austausch und die tolle Hilfestellung. Nun brauche ich Euren Rat. Für den Ehemann meiner Schwiegermutter wurde eine Betreuung angeregt, die auch notwendig ist. Möglicherweise wird ein Berufsbetreuer bestellt, der sich um Vermögensangelegenheiten kümmert, das ist auch völlig in Ordnung. Aber wie verfährt der Betreuer mit dem gemeinschaftlich geführten Oder-Konto? Schöne Grüße Luna |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Luna,
erst mal herzlich Wilkommen ![]() Wie der Betreuer mit dem gemeinsamen Konto verfahren wird lässt sich ohne genauere Infos zu den näheren Lebensumständen nicht sagen. Geht das Geld von beiden auf das Konto? was wird davon bezahlt? Besteht evtl. eine Unterhaltspflicht, sind beide sich einig oder zerstritten usw. usw. ? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.05.2011
Beiträge: 3
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Hallo Michaela,
danke für die Antwort. Also, Miete, Versicherungen usw. werden über dieses Konto abgebucht. Meine Schwiegermutter überwies ein Teil ihrer Ersparnisse auf das Oder-Konto, sowohl ihr Mann als auch sie sollten darüber frei verfügen. Beide führen eine sehr liebevolle Beziehunng. Es war/ist immer Tenor: was mein ist, ist auch dein. Viele Grüße Luna |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Luna,
diese Tatsachen sollte man dann unbedingt gemeinsam dem Betreuer mitteilen damit er Möglichkeiten hat das so weiterzuführen. Gruss Michaela
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#5 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
in den meisten Fällen erscheint es sinnvoll, ein gemeinsames Konto weiterführen (zu lassen). Ggf. kann man dann auch das Gericht bitten, keine ausführliche bzw. umfangreiche Rechnungslegung zu verlangen (also nur die Bestandszahlen angeben und die Kontoauszüge vorlegen). Dies wird - nach meinen Erfahrungen - besonders dann befürwortet, wenn sich die Ehepartner in der Sache einig sind und/oder nur wenig Einkommen (z.B. Sozialhilfe) bzw. Vermögen zur Verfügung steht. mfg |
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#6 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.05.2011
Beiträge: 3
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Lieben Dank für die Hinweise!
Aufgrund einiger Berichte hier im Forum, dachte ich, dass eine Auflösung des gemeinschaftlichen Kontos erfolgt. Obwohl ich nicht ganz verstehe, wie das praktiziert wird, wenn beide Partner Kontoinhaber sind. Schöne Grüße Luna |
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