Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflicht des Betreuers zum Einfordern von Forderungen ? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Inwieweit besteht denn die Pflicht des Betreuers Außenstände des Betreuten (Darlehn) notfalls auch gerichtlich einzufordern ?
Danke
RAMO...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2010
Beiträge: 31
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Inwieweit besteht denn die Pflicht des Betreuers Außenstände des Betreuten (Darlehn) notfalls auch gerichtlich einzufordern ?
Danke RAMO |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
ich denke diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge - sofern dieser angeordnet ist. Demnach sind finanzielle Ansprüche des Betreuten zu sichern bzw. einzufordern. mfg |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin,
das kommt auf Deine Aufgabenkreise, die finazielle Lage des Betreuten und natürlich die Höhe der Forderung an. Wenn es "reguläre" Kredite sind, die vertraglich geregelt sind und wie vereinbart getilgt werden ist es was anderes, als wenn der Schuldner säumig ist. Genauso ist es wenn der Kredit nur mündlich und wischiwaschi ist, so dass Du erstmal die Rechtmäßigkeit Deiner Forderung nachweisen müsstest. Letztendlich musst Du sehen, ob Aussicht auf Erfolg besteht, wenn der Schuldner die Finger hebt, dann gab es ausser Kosten nichts für Deinen Betreuten. Ein Titel ist zwar 30 Jahre gültig, die Zinsen sind nicht schlecht, aber wo nichts zu holen ist... Denn Recht bekommen und dann auch Geld bekommen ist ein riesen Unterschied. Wenn Du etwas präziser wirst, könnte es auch konkreter werden. Grüße! |
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