Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle,
ich stelle gerade mein erstes Vermögensverzeichnis auf! bin mir aber über den Stichtag nicht so ganz im ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
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Hallo an alle,
ich stelle gerade mein erstes Vermögensverzeichnis auf! bin mir aber über den Stichtag nicht so ganz im klaren. Die Anhörung war am 17.02.11. Der Richter hat am 18.02.11 die Betreuung beschlossen! Und auf dem Umschlag, indem der Beschluss gesendet wurde steht ein Stempel der besagt:"Bekantgabe durch Aufgabe zur Post. Die in diesem Umschlag enthaltenen Schriftstücke gelten 3 Tage nach dem 23.02.11 als bekannt gegeben. Bitte bewahren Sie diesen Umschlag auf. Bin jetzt total unsicher welches Datum als Stichtag gilt???? Über eine Antwort würde ich mich total freuen ![]() Sonnige Grüße aus einem kalten Büro von Vanessa |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
im Beschluss steht normalerweise das Datum bis wann das Vermögensverzeichnis erstellt werden muss. Als Datum des Vermögensverzeichnisses nimmst Du dann das Datum, auf dem dein Verzeichnis sich begründet. gruß Heiner |
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#3 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin!
Nimm den 18.Februar...hab ich bisher auch so gemacht...gab noch kein Murren! Lieben Gruß, Thorsten
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
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Danke euch!
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#5 | |
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Stammgast
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
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Zitat:
seit wann steht im Beschluss das Datum für das Erstellen des Vermögensverzeichnisses??? ![]() Meistens wird beim Übersenden des Betreuerausweises der Vordruck für das Vermögensverzeichnis und die Rechnungslegung übersandt. Im Anschreiben steht dann auch, ab wann das Vermögensverzeichnis erstellt werden soll und man hat ca. 3 bis 4 Wochen Zeit, das Verzeichnis dem Gericht einzureichen. gruß thomzim Geändert von thomzim (19.05.2011 um 16:11 Uhr) |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Verwechselt nicht Vergütungsstichtage mit anderen Tagen.
das VZ muss ab dem Tag laufen an dem die Betreuung eingerichtet wurde, wann die Übergabe an den Betreuer war spielt dabei keine Rolle. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
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Hallo Michaela,
dann wäre das der 18.02.11 oder?????
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#9 |
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Stammgast
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
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#10 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin Thomzim!
![]() Zitat:
Sehe ich da jetzt was ganz krumm?????*aufleitungsteh* Schönen Feierabend allerseits! Thorsten
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