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Vermögensverzeichnis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle, ich stelle gerade mein erstes Vermögensverzeichnis auf! bin mir aber über den Stichtag nicht so ganz im ...


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Alt 19.05.2011, 10:00   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
Standard Vermögensverzeichnis

Hallo an alle,
ich stelle gerade mein erstes Vermögensverzeichnis auf! bin mir aber über den Stichtag nicht so ganz im klaren. Die Anhörung war am 17.02.11. Der Richter hat am 18.02.11 die Betreuung beschlossen! Und auf dem Umschlag, indem der Beschluss gesendet wurde steht ein Stempel der besagt:"Bekantgabe durch Aufgabe zur Post. Die in diesem Umschlag enthaltenen Schriftstücke gelten 3 Tage nach dem 23.02.11 als bekannt gegeben. Bitte bewahren Sie diesen Umschlag auf.
Bin jetzt total unsicher welches Datum als Stichtag gilt???? Über eine Antwort würde ich mich total freuen
Sonnige Grüße aus einem kalten Büro
von Vanessa
vanessa ist offline  
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Alt 19.05.2011, 12:10   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo,
im Beschluss steht normalerweise das Datum bis wann das Vermögensverzeichnis erstellt werden muss.

Als Datum des Vermögensverzeichnisses nimmst Du dann das Datum, auf dem dein Verzeichnis sich begründet.

gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 19.05.2011, 12:36   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin!

Nimm den 18.Februar...hab ich bisher auch so gemacht...gab noch kein Murren!

Lieben Gruß,
Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 19.05.2011, 15:06   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
Standard

Danke euch!
vanessa ist offline  
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Alt 19.05.2011, 16:06   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
Standard

Zitat:
Zitat von heiner Beitrag anzeigen
Hallo,
im Beschluss steht normalerweise das Datum bis wann das Vermögensverzeichnis erstellt werden muss.

Als Datum des Vermögensverzeichnisses nimmst Du dann das Datum, auf dem dein Verzeichnis sich begründet.

gruß
Heiner
Moin,
seit wann steht im Beschluss das Datum für das Erstellen des Vermögensverzeichnisses???
Meistens wird beim Übersenden des Betreuerausweises der Vordruck für das Vermögensverzeichnis und die Rechnungslegung übersandt. Im Anschreiben steht dann auch, ab wann das Vermögensverzeichnis erstellt werden soll und man hat ca. 3 bis 4 Wochen Zeit, das Verzeichnis dem Gericht einzureichen.
gruß
thomzim

Geändert von thomzim (19.05.2011 um 16:11 Uhr)
thomzim ist offline  
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Alt 19.05.2011, 16:39   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Verwechselt nicht Vergütungsstichtage mit anderen Tagen.
das VZ muss ab dem Tag laufen an dem die Betreuung eingerichtet wurde, wann die Übergabe an den Betreuer war spielt dabei keine Rolle.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.05.2011, 17:20   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Verwechselt nicht Vergütungsstichtage mit anderen Tagen.
das VZ muss ab dem Tag laufen an dem die Betreuung eingerichtet wurde, wann die Übergabe an den Betreuer war spielt dabei keine Rolle.

Gruss Michaela

rüschtisch.
Gruß
thomzim
thomzim ist offline  
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Alt 19.05.2011, 17:20   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
Standard

Hallo Michaela,
dann wäre das der 18.02.11 oder?????
vanessa ist offline  
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Alt 19.05.2011, 17:25   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
Standard

Zitat:
Zitat von vanessa Beitrag anzeigen
Hallo Michaela,
dann wäre das der 18.02.11 oder?????
kann man so nicht sagen, bzw. schreiben.
Es kommt auf die Wirksamkeit an, hast Du Dein Beteuerausweis?
Hast Du die Vordrucke für die erste Rechnungslegung?
Gruß
thomzim
thomzim ist offline  
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Alt 19.05.2011, 18:48   #10
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin Thomzim!

Zitat:
Zitat von thomzim Beitrag anzeigen
kann man so nicht sagen, bzw. schreiben.
Es kommt auf die Wirksamkeit an, hast Du Dein Beteuerausweis?
Hast Du die Vordrucke für die erste Rechnungslegung?
Hmmmm....wenn doch aber auf dem Beschluss ein Datum ist, dann beginnt die Betreuung doch auch mit diesem...und ist dann doch auch der Stichtag fürs VVZ...oder eben der Folgetag!

Sehe ich da jetzt was ganz krumm?????*aufleitungsteh*

Schönen Feierabend allerseits!

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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