Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung beendet im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
zum ersten mal habe ich die Aufhebung einer Betreuung angeregt, weil die Betreute inzwischen gut ohne mich klarkommt (sehr ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 23
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Hallo,
zum ersten mal habe ich die Aufhebung einer Betreuung angeregt, weil die Betreute inzwischen gut ohne mich klarkommt (sehr gutes Gefühl!). Heute habe ich den Beschluss bekommen, dass die Betreuung aufgehoben wurde. Nun schreibe ich einen Schlussbericht, lege noch einmal einen letzten Kontoauszug vor, schreibe meine letzte Rechnung und gebe die Bestellungsurkunde zurück. Der Klientin übergebe ich die Handakte, lass mir das quittieren und eine Entlastungserklärung unterschreiben. Die lege ich dann auch dem Gericht vor. Macht ihr das auch so oder anders, habe ich was vergessen? Liebe Grüße, Antonia |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Nö, das hört sich komplett und perfekt an. Vielleicht noch auf die Bankkarte- falls vorhanden gewesen- ein besonderes Auge haben und evtl. selbst an die Bank zurückbringen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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