Dies ist ein Beitrag zum Thema Klage für Betreute anstreben? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen !
(Kurzinfo: ehrenamtliche Betreuung / Betreuungsrahmen: Vermögen, Aufenthalt, Wohnungsangelegenheiten, Behörden, Versicherungen, Post)
Die Wohnung meiner Betreuten wird aufgelöst. ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 46
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Hallo zusammen !
(Kurzinfo: ehrenamtliche Betreuung / Betreuungsrahmen: Vermögen, Aufenthalt, Wohnungsangelegenheiten, Behörden, Versicherungen, Post) Die Wohnung meiner Betreuten wird aufgelöst. Kündigung etc. ist alles über das Amtsgericht abgesegnet. Es bestand eine Mietgemeinschaft mit Lebensgefährten (er ist seit 2008 tot) Die Erbin (Tochter) verweigert Auszahlung des Kautionskontos und fordert die Hälfte des Geldes (ca. 300 Euro). Aus der Kautionszahlung werden allerdings der Vermieterin noch Mietschulden und Renovierungskosten (Schimmel/kaputte Böden etc.)geschuldet. Nun kam ein Brief von dem Rechtsanwalt der Erbin. Daraufhin habe ich beim Amtsgericht eine Rechtsberatung beantragt und heute bekommen. Für diesen Fall von Fragen (Fragen zu Mietvertrag, Kautionsstellung und Kosten von Schlönheitsreparaturen) bin ich demnach für meine Betreute nicht auskunftspflichtig, sondern allein die Vermieterin. Mir hat sich allerdings die Frage aufgedrängt, dass wenn die Erbin seit 2008 vom Vater das Mietverhältnis "übernommen" hat, diese nicht auch seitdem meiner Betreuten die Hälfte der Mieten schuldig ist!? (es gab nie eine schriftliche Kündigung von ihr) Da mir das erst später eingefallen ist, habe ich dem Rechtsanwalt eine Mail geschrieben. Er hat das schriftlich bejaht unter Verweis auf eine Verjährungsfrist von drei Jahren, welche hier nur eine Rolle spielen würde, wenn man jetzt nicht handeln würde. Nun die eigentliche Fragen: Kann/soll/ bin ich verpflichtet mich darum zu kümmern ? Die Betreute ist mittellos und bezieht (demnächst) Geld vom Sozialamt. Es gibt noch Schulden, die in der Höhe der dann zu erwatenden Mietnachzahlung liegt. (30 Monate á 250 Euro abzüglich Nebenkostenabrechnung) Die Betreute habe ich zu ihrem Willen in dieser Angelegenheit noch nicht befragt, weil ich unter Umständen keine falschen Hoffnungen wecken möchte. Wie gehe ich vor? Oder ist das gar nicht meine Baustelle? Vielen Dank schon mal für Antworten. |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Campina,
wenn Du feststellst dass Deine Betreute irgendwelche rechtlichen Ansprüche auf etwas hätte dann ist es Deine Pflicht zu versuchen dafür zu sorgen, dass sie erhält was ihr zusteht. Im Prinzip ist die neue Erkentnis aber eine Mietrechtfrage, also sollte der Anwalt sich gleich auch darum noch kümmern. Frag ihn wie sich das gestalten lässt. Gruss Michaela
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