Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorleistung durch Staatskasse im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Situation:
Betreute hat Immobilie. Gilt vom Betreuungsgericht als vermögend und muss die Betreuervergütung selbst zahlen. Immobilie ist schwer zu ...
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#1 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
Situation: Betreute hat Immobilie. Gilt vom Betreuungsgericht als vermögend und muss die Betreuervergütung selbst zahlen. Immobilie ist schwer zu veräußern, da rundergekommen und sehr alt. Betreute lebt im Heim. Bezieht Sozialhilfe auf Darlehnsweise. Betreuervergütung kann seit 9 Monaten nicht gezahlt werden, da Immobilie auch in nächster Zeit nicht verkauft werden kann. Nun habe ich vor, einen Antrag auf Vorleistung durch die Staatskasse, zur Zahlung der Betreuervergütung, zu beantragen. Begründung -Unzumutbarkeit, da länger als 6 Monate. Wer kennt Gerichtsurteile, Gesetzeskommentare etc. zu diesem Thema? Wäre für jede Antwort dankbar. Gruß Heiner |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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OLG Frankfurt: grundstück, mittellosigkeit, verwertung, leistungsfähigkeit, vergütung, regress, realisierung, konkretisierung, härte, deckung
Moin, hab das hier gefunden - wenn ich es richtig verstanden habe, ist es schwierig. Die Grundvoraussetzungen sind vergleichbar, wobei bei Dir noch die Frage käme, in wie weit der Preis gedrückt werden muss um das Haus verwerten zu können und bis zu welchem Preis das Gericht dann zustimmt. Über den Preis geht ansich alles weg. Grüße! btw. langer Text und lander Abend harmonieren nicht gut
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