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Wie weit geht die Betreuung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie weit geht die Betreuung? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin neu hier - noch ehramtlich aber als Berufseinsteiger bei BB geführt. Meine Frage: Wie weit geht die ...


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Alt 22.05.2011, 11:39   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.05.2011
Beiträge: 24
Cool Wie weit geht die Betreuung?

Hallo, ich bin neu hier - noch ehramtlich aber als Berufseinsteiger bei BB geführt.

Meine Frage: Wie weit geht die Betreuung überhaupt?

Wir sind ja rechtliche Betreuer und die Aufgaben sind von den Aufgabenkreisen eingeschränkt. Ich habe mich belesen, aber nichts eindeutiges gefunden wie weit der Aufgabenkreis im Zweifel genau reicht.
Z.B. Mein derzeitig neuster Betreuter liegt im KH und soll erst einmal in ein Pflegeheim und ggf. wieder nach Hause, was aber unwahrscheinlich ist. Er hat ja keine Sachen mit im Krankenhaus. Die Wohnungsangelegenheiten habe ich nicht bekommen, kann also nicht in die Wohnung. Wer soll ihm Sachen bringen. Im Zweifel würde ich neue kaufen.
Und im Allgemeinen? Packt der Betreuer selbst die Tasche für das Krankenhaus, für das Pflegeheim? Was ist mit den persönlichen Sachen in der Wohnung? Darf ich da - wenn ich die Wohnungsangelegenheiten habe - dann ganz alleine entscheiden, was mitkommt und was entsorgt wird.
Darf ich jemanden beauftragen, der unter meiner Aufsicht natürlich die Sachen packt.
Wie intensiv reicht die Betreuung. Wie sind da Eure Erfahrungen?
little-girly ist offline  
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Alt 22.05.2011, 15:00   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 215
Standard

Hallo

gibt es jemand der einen Zweitschlüssel zur Wohnung Deines Betreuten hat? Vielleicht wäre er/sie bereit schnell ein paar Kleider oder Nachthemden herauszurichten und sie vielleicht sogar ins Krankenhaus zu bringen.

Falls Dein Betreuter ansprechbar ist und Dich bittet in die Wohnung zu gehen, um ihm ein paar Sachen zu bringen, darfst Du wohl auch ohne Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten die Wohnung betreten..falls Du das ohne zweite Person möchtest und es für Dich von der Entfernung her machbar wäre -es gibt ja neben dem rechtlichen auch noch den menschlichen Aspekt - rechtlich wärst Du ja höchstens fürs Organisieren des Ganzen zuständig.

Neue Sachen würde ich nicht gleich kaufen, nur weil dein Betreuter gerade nicht an seine Sachen kommt, sondern den Krankenhaussozialdienst ansprechen. Oft gibt es dort ein ein paar liegengebliebene Wäschestücke, die für solche Fälle aufgehoben werden oder hat man den Kontakt zu einer Kleiderkammer. Vielleicht kann man so überbrücken , bis alles weitere geklärt ist.

Für das Sortieren der Wohnungsgegenstände oder später zurWohnungsauflösung brauchst Du dann freilich eine Erweiterung des Aufgabenkreises, aber wenn ich Dich richtig verstehe, planst Du das im weiteren Schritt?

Ansonsten wünsch ich Dir gutes Weiterkommen

Viele Grüße Ingrid
BB-Interessentin ist offline  
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Alt 23.05.2011, 14:32   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.05.2011
Beiträge: 24
Standard Vielen Dank Ingrid

Danke für die Nachricht.
Rechtlich ist es also, dass wir eigentlich nicht selbst Hand anlegen müssen, sondern es organisieren müssen, aber es Grenzen gibt, wo man auch mal ran muss.

Der Betreute möchte nicht, dass jemand in die Wohnung geht und rückt auch den Schlüssel nicht raus. Ein Schlüssel ist beim Portier, aber im Schlüsselbuch steht ein Neffe, der nicht erreichbar ist. Ein anderer Neffe hat nun wenigstens die Post aus der Wohnung geholt. Kistenweise. Ich habe zwei Tage gesessen und sortiert und geschrieben.

Ich darf def. z.Z. nicht in die Wohnung und mache das auch nicht, obwohl der Rechtspfleger meinte, was solls.... Ne ne...

Die Woche gibt es die Anhörung beim Betreuten und da bin ich mal gespannt, wenn der sagt sein, was dann die Richter machen.

Total verfahren. Das Heim interessiert sich nicht dafür und er hat genug Geld, so dass ich auch was kaufen könnte für den Anfang, denn diese Woche wird er wohl in das Heim entlassen.

Ich bin gespannt und berichte.....

Dank und Gruß aus Erfurt
little-girly ist offline  
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Alt 23.05.2011, 19:53   #4
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Moin little-girly

Schau dich mal im Forum unter den Rechtsfragen um. da hat es in letzter Zeit mehrfach Threads zum Thema: Was soll ein Betreuer tun und was nicht - gegeben. Das war schon spannend zu lesen, was es da für unterschiedliche Positionen gibt. Einfach mal durchklicken.
Aber Du hast schon recht wenn Du sagst, Betreuer sollen die Hilfen organisieren und nicht selber durchführen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.05.2011, 09:35   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 32
Standard Abgrenzung von Betreueraufgaben

hallöchen little-girly,

ich bin selbst auch Anfängerin, und nachdem von div. Pflegeheimen seltsame Bitten an mich herangetragen wurden (kaufen Sie doch mal Haarshampoo, eine Trinkflasche wäre nicht schlecht, würden Sie Herrn X. bitte zum Arzt fahren usw.), habe ich nach Hilfe gesucht und sie in Form einer Fortbildung gefunden.
Die Fortbildung hieß "Abgrenzung von Betreueraufgaben" und ich fand sie super!
Anwesend waren auch alte BetreuerInnenhasen, die das gleiche Problem hatten und ich denke mal, wir sind alle gestärkt aus dieser 1-tägigen Veranstaltung rausgegangen. Die Kosten waren mit 129,90 € für mich ok - vor allem, wenn man bedenkt, wie viel Arbeit ich mir demnächst ersparen kann...

Liebe Grüße

Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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