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Gewaltschutzgesetz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gewaltschutzgesetz im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Und hier nun die Frage aus der Vorstellung von SabineM: Wie funktioniert denn das mit der Vollmacht im Rahmen des ...


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Alt 23.05.2011, 06:48   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 26.09.2010
Ort: OWL
Beiträge: 26
Standard Gewaltschutzgesetz

Und hier nun die Frage aus der Vorstellung von SabineM:

Wie funktioniert denn das mit der Vollmacht im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes ?



Gruß,
der Volker

@ admin:
Ich hoffe, ich habe den richtigen Bereich gewählt, sonst bitte verschieben.
Doppelherz ist offline  
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Alt 23.05.2011, 19:34   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Volker

Die Frage ist schön. Aber leider nicht zu beantworten.
Um was für eine Vollmacht geht es. Und was gibt es für einen Grund das Gewaltschutzgesetz zu bemühen. Wer soll es bemühen und wofür.

Etwas mehr Information wäre schon gut.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.05.2011, 06:05   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 26.09.2010
Ort: OWL
Beiträge: 26
Standard

Ich hoffe ja, dass die Sabine M das hier liest und uns aufklärt, ich bin ja genauso ratlos. Ich hatte das in Ihrer Vorstellung gelesen und das hat mich neugierieg gemacht.

Ohne Sabine wird es nicht heller werden !
Doppelherz ist offline  
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Alt 24.05.2011, 06:16   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten Morgen,

ich spekuliere mal, einmal bisher habe ich im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung eine solche Verfügung erwirkt. Ich denke, bzw. vermute das kann analog auch für eine Vollmacht gesehen werden sofern es sich um eine Generalvollmacht handelt.
Letztendlich wird es darauf ankommen wie umfassend die Vollmacht ist und wie das dort formuliert wurde. (analog zu gerichtlicher und aussergerichtlicher Vertretung?)

Gruss Michaela

PS: beim Gewaltschutzgesetzt geht man zur Polizei, erstattet Anzeige gegen den Täter und mit diesem AZ wendet man sich an den zuständigen Rechtspfleger. Dort legt man nochmals den gesamten Sachverhalt offen und (wenn man Glück hat? ) erhält sofort eine richterliche Verfügung dass der Täter sich dem Opfer unter Androhung von .....nicht mehr nähern darf. Der gesamte Vorgang hat mit allen Wartezeiten damals etwas mehr wie drei Stunden gedauert.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 25.05.2011, 07:04   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 26.09.2010
Ort: OWL
Beiträge: 26
Standard

Moin,

für mich hat sich das so gelesen, als ob die Sabine eine Vollmacht erteilt bekommen hat, also dass sie entscheiden kann, wann Auftrittsverbot herrscht. Und das habe ich so noch nicht gehört. Ich kenne nur entweder oder.

Gruß,
Volker
Doppelherz ist offline  
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