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Vergütung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Darf man als Berufsbetreuer die Vergütung vom Girokonto entnehmen oder braucht man die Genehmigung gesondert vom Gericht? Ich habe widersprüchliche ...


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Alt 23.05.2011, 07:24   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard Vergütung

Darf man als Berufsbetreuer die Vergütung vom Girokonto entnehmen oder braucht man die Genehmigung gesondert vom Gericht?
Ich habe widersprüchliche Aussagen dazu gelesen und bin etwas verunsichert.
Ich danke für Antworten.
mirsarda ist offline  
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Alt 23.05.2011, 07:43   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Moin! Moin!
Zitat:
Zitat von mirsarda Beitrag anzeigen
Darf man als Berufsbetreuer die Vergütung vom Girokonto entnehmen oder braucht man die Genehmigung gesondert vom Gericht?
Ich kenne es so, dass Du den Vergütungsantrag beim Gericht stellst und gleichzeitig um den Beschluss zur Entnahme des zu begleichenden Betrages bittest!...wenn der dann bei Dir aufm Tisch liegt, kannst Du es vom Konto Deines vermögenden Betreuten holen!

Lieben Gruß,

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 23.05.2011, 07:46   #3
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Du musst bei Gericht einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung stellen - wenn der daraufhin erfolgende Bescheid Rechtskraft hat (das teilen nicht alle Gerichte mit, manchmal muss man dann zwei bzw. vier Wochen warten), dann darf man das Geld entnehmen. Ansonsten hätte man keinen Titel dafür.
Chrysologus ist offline  
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Alt 23.05.2011, 08:01   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard

Danke,die Verunsicherung kam,durch die Bestimmung,das Beträge unter 3000 € nicht genehmigungspflichtig sind.
mirsarda ist offline  
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Alt 23.05.2011, 08:21   #5
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von mirsarda Beitrag anzeigen
Danke,die Verunsicherung kam,durch die Bestimmung,das Beträge unter 3000 € nicht genehmigungspflichtig sind.
Hallo Mirsada,

das hat doch gar nichts miteinander zu tun. Du kannst doch nur Forderungen begleichen für die es eine rechtliche Grundlage gibt. Und ohne Vergütungsbeschluss gibt es keine Grundlage.

Und die bisherige 3000 € Grenze betrifft doch nur den Umgang mit dem Konto.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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