Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankengeld im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Kollegen!
Als frisch gebackene Berufsbetreuerin komme ich gleich mit einer wesentlichen Frage an das Forum.
Mein Betreuter ist seit ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 09.04.2011
Beiträge: 5
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Hallo Kollegen!
Als frisch gebackene Berufsbetreuerin komme ich gleich mit einer wesentlichen Frage an das Forum. Mein Betreuter ist seit Mitte letzten Jahres erkrankt und hat ein Krankengeld in Höhe von 64 Euro (netto) bekommen. Von Dezember 2010 bis Februar 2011 wurde er in eine Wiedereinliederungsmaßnahme seiner Firma einbezogen. Im März 2011 nahm er dann als genesener Arbeitnehmer seinen Resturlaub...und erkrankte Ende März erneut an selber Erkrankung. Die Berechnung seines aktuellen Krankengeldes bezieht sich - laut AOK - auf die 4 Wochen Gehalt aus Monat März. Da er aber in dieser Zeit nur einen gewissen Zeitlohn angerechnet bekommen hat (durch den Urlaub konnte es keine Schichtzulagen erwirtschaften), fällt das Krankengeld deutlich geringer aus, nämlich nur noch 46 Euro kalendertäglich. Mir scheint das nicht korrekt zu sein - aber ich kenne mich in diesem Bereich nicht aus. Die AOK sagt, es wäre so in Ordnung ... Trügt mich mein Rechtsempfinden oder hat mein Betreuter in diesem Sinne einfach Pech gehabt? Freu mich auf Unterstützung von Euch! Herzlichen Dank und sonnige Grüße Sunsun |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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IKK gesund plus Arbeitgeberservice Entgeltfortzahlung IHRE KRANKENKASSE
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitsunfähigkeit Moin, ich bin hin und her gerissen, ob es so richtig ist. Wenn Du die Seite der IKK siehst gibt es zwei Wege die Kohle zu berechnen. Frag die IKK wie die Firma das gemacht hat. Viele Grüße! |
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#3 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo,
eigentlich bekommt er den Lohn angerechnet, den er verdient hätte, wenn er Arbeiten gegangen wäre. Dazu gehört dann auch die fiktive Schichtzulage. Lass Dich doch mal von der zustänigen Gewerkschaft informieren. LG Lisa |
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#4 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
vorsorglich würde ich gegen den Bescheid (ggf. einen solchen verlangen) der Krankenkasse mit der genannten Begründung Widerspruch einlegen. Im Zuge dessen muss man Dir dann auch die betr. Rechtsgrundlage nennen. mfg |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 09.04.2011
Beiträge: 5
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Vielen Dank für Eure Antworten! Ich werde in der Sache dementsprechend Weiteres veranlassen.
Kann ich Auskunft von der Gewerkschaft bekommen, selbst wenn mein Betreuter nicht in der Gewerkschaft ist? Schöne Grüße aus Bamberg von Sunsun |
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#6 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin,
berichte mal was die KK aus Deinem Widerspruch macht. In Bezug auf die Gewerkschaft könntest Du Glück haben, wenn der den Du an der Hotline erwischt Ahnung hat und Dir direkt hilft, ansonsten wirst die Beratung nicht kostenlos bekommen. Schau doch mal in den Tarifvertrag Deines Betreuten, dort sollte die Regelung dann zu finden sein. Viele Grüße! |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 09.04.2011
Beiträge: 5
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Hallo Gonzo,
habe heute nochmal mit der KK gesprochen (wie schon einige Male) und mit Nachdruck geäußert, dass die Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes meines Betreuten nicht das tatsächliche Verhältnis widerspiegele und das für den realitätsnahen Betrag Entgeltfortzahlungen vergangenheitsbezogen berechnet werden müssten.!! Und plötzlich war die Dame ganz verständnisvoll und meinte, ja, sie würde dann die Berechnung einfach noch mal neu angehen und das frühere Entgelt als Basis nehmen. Schließlich hätte mein Betreuter ja auch nur deswegen sowenig verdient (in diesem einem Monat), weil er im Urlaub war. Dies sei ja aber nicht der Verdienst, den er durch geleistete Arbeit einbringen würde - und von daher nicht relevant! Das sieh einer mal an! Da muss man offensichtlich nur genau drauf gucken und hartnäckig bleiben (und gute Tipps bekommen, wie den von der IKK) und dann geht es ohne Klage! Ohne Beistand hätte mein Betreuter schlichtweg in die Röhre geguckt. Finde ich dramatisch! Danke nochmal für Deine und Eure Hilfe, die mir in diesem Fall sehr geholfen hat! Bis zum nächsten Fall, herzlich Sunsun |
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