Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallöchen,
hab da mal wieder eine Frage...
Wie macht ihr das mit dem Vermögensverzeichnis? Legt ihr da Kontoauszüge, Belege über ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
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Hallöchen,
hab da mal wieder eine Frage... Wie macht ihr das mit dem Vermögensverzeichnis? Legt ihr da Kontoauszüge, Belege über die Rente etc. bei? Bei einer meiner Betreuten ist die Heimkostenübernahme noch nicht geklärt. Erstelle jetzt ein vorläufiges Vermögensverzeichnis und reiche dann eins nach wenn alles geklärt ist? Kann man das so machen? LG |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 761
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Moin,
den Kontoauszug und die Rentenbescheinigungen die relevant sind, werden in Kopie begefügt. Es gibt eigentlich kein "vorläufiges Vermögensverzeichnis", sondern ein zum Stichtag Erstelltes. Gruß, und ein wunderherrlichen Feierabend,thomzim Geändert von thomzim (24.05.2011 um 18:59 Uhr) |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Blacky,
bei uns will da Gericht das nicht haben. Wir brauchen lediglich den Kontoauszug zum Stichtag. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
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Habe jetzt nichts beigefügt...Ich denke sie werden sich dann wohl eh melden...Aber ist schon blöd...
Danke für eure Antworten lg |
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