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Postnachsendeantrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Postnachsendeantrag im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich schon wieder.... wie macht ihr das mit Betreuten die ins Heim kommen...Stellt ihr auf jeden Fall einen Postnachsendeantrag? ...


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Alt 27.05.2011, 08:34   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 58
Standard Postnachsendeantrag

Hallo,

ich schon wieder....

wie macht ihr das mit Betreuten die ins Heim kommen...Stellt ihr auf jeden Fall einen Postnachsendeantrag?

Sie ist seit März im Heim. Die Wohnung wurde durch ihren Bevollmächtigten aufgelöst, der aber dann eine Betreuung beantragt hat. Seit Anfang Mai bin ich zuständig...Habe mich um den Nachsendeantrag nicht gekümmert, weil ich davon ausgegangen bin, dass es erledigt wurde. Außerdem habe ich keinen Cent für die Dame zur Verfügung, sodass ich gar keinen stellen kann...
.
Wie macht ihr das mit dem Taschengeld? Sie hat ein Taschengeldkonto. Die Anträge laufen seit Anfang März. Ein Bescheid wurde noch nicht erlassen, weil der vorher zuständige die Unterlagen nicht eingereicht hat.Das habe ich alles nachgeholt, dadurch läuft halt alles immer noch....
Jetzt sitzt die Dame ohne einen Cent seit März dort....

Wie macht ihr das mit den Zuzahlungen für Medikamente etc...?
Habe einen Antrag gestellt, dieser wurde abgelehnt, weil der Eigenanteil noch nicht erbracht wurde...Der liegt jetzt noch bei 122 Euro. Habe schon offene Rechnungen liegen. Habe überall um Stundung gebeten...


LG
Blacky16 ist offline  
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Alt 27.05.2011, 09:53   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

hallo Blacky,


gehört zur Betreuung auch die Postkontrolle. Sofern dies der Fall ist, darfst Du die Kosten des Nachsendeantrages aus der eigenen Tasche zahlen - von der Pauschale abgegegolten - , da Du ja die Post kontrollieren willst.

Wenn - ohne Postkontrolle - der Klient die Post noch selber lesen will/kann , müsste er persönlich für die Kosten des Nachsendeantrages aufkommen. Ich würde die Kosten auslegen, und mir dann vom Barbetragskonto überweisen lassen - ich weiss, eigentlich wäre es ja ein genehmigungspflichtige Darlehen an den Klient ....


Ansonsten geht die Post von den Dritten, die Deine Funktion noch nicht kennen , an den Absender mit dem Vermerk unbekannt verzogen zurück. Wenn der Klient ordnungsgemäß umgemeldet wurde, kann sich der Dritte die neue Anschrift besorgen und die Post ans Heim schicken.

Mit dem Klienten und dem Heim müsstest Du dann eine Vorgehensweise wegen der eingehenden Post abklären.

Wegen der Zuzahlungsbefreiung gehe ich mal davon aus, daß Sozialhilfe beantragt ist. Sobald Sozialhilfe gewährt wird, kostet
die Zuzahlung nur noch ca 88,-/ 44,- €.

Ich kenne einige Heime , die Zuzahlungen an die Haus- und Heimapotheke auch vorschussweise übernehmen, wenn Sozialhilfe beantragt ist . Eigentlich müssten ja bei Abschluß des Heimvertrages die wirtschaftlcihen verhältnisses aufgedeckt worden sein.


schöne Grüße



fwu
fwu ist offline  
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Alt 27.05.2011, 15:20   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Blacky

Aufgepaßt:einen Postnachsendeantrag darfst DU nur stellen, wenn du den Aufgabenbereich der Postkontrolle (oder wie das auch immer genannt wird) hast. Wenn du diesen Bereich nicht hast, darf nur der Betreute den Nachsendeantrag stellen.

Wer die Gebühren dafür zahlt, ist letztlich Auslegungssache des Gerichtes bzw. des Rechtspflegers. in der Mailoingliste der RUB hat es da mal eine interessante Diskussion zu gegeben.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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