Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungsvorsorge? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebes Forum,
seit Januar bin ich ehrenamtlicher Betreuer und betreue zwei Personen, einer mit Demenz und der andere mit Behinderung.
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2011
Ort: Mayen
Beiträge: 15
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Liebes Forum,
seit Januar bin ich ehrenamtlicher Betreuer und betreue zwei Personen, einer mit Demenz und der andere mit Behinderung. Ich möchte für eine Person einen "Bestattungsvorsorgevertrag" abschließen. Meine Fragen: ist der Mündelsicher? und muß ich das Vorhaben vom Betreuungsgericht genehmigen lassen? Viele Grüsse Ichtio |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
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Hallo,
da gehe ich davon aus, dass du den Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag meinst. Es gibt eine Ausfallbürgschaft. Genehmigungspflichtig der Abschluß der Bestattungsvorsorge grundsätzlich nicht. Nur wenn Gelder hierfür freigegeben werden müssen, stellt sich die Frage nicht mehr. Kommt das Geld vom Girokonto oder Kontokorrent wird es im Rahmen des Rechnungslegung oder des Jahresberichts angezeigt. Gruß aus dem Norden inne-huhn |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.05.2011
Ort: Mayen
Beiträge: 15
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Hallo inne-huhn,
danke für die Info, mein Betreuter ist dement im Endstadium und verbraucht sein Taschengeld nicht. Da bin ich auf diese Idee gekommen, denn meines wissens ist das Geld ja dort auch mündelsicher angelegt. viele Grüsse aus Mayen ichtio |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 24
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hallo! anfürsich eine gute idee, problem ist nur, wenn das sozialamt heimkosten zahlt und daher kein vermögen angesammelt werden darf. unser sozialamt akzeptiert bestattungsvorsorgeverträge nur zusätzlich zum schonvermögen, wenn sie schon vor eintritt der sozialhilfebedürftigkeit bestanden haben.
lg berufsbetreuerin |
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#5 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
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Zitat:
Gruß inne-huhn |
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