Dies ist ein Beitrag zum Thema Auszug, welche Leistungen?? im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle,
auch ich habe Renovierungsarbeiten durchzuführen.
Bei der verstorbenen Tochter meiner Betreuten, habe ich eine persönliche Vereinbarung im ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 58
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Hallo an alle,
auch ich habe Renovierungsarbeiten durchzuführen. Bei der verstorbenen Tochter meiner Betreuten, habe ich eine persönliche Vereinbarung im Mietvertrag verzeichnet. Dort steht das Tapeten zur entfernen, Decken, Türrahmen und Türen (Holzimitat) zu streichen sind. In der vorgefertigten Mietvertragsklausel zum Auszug steht, das die Wohnung besenrein abzugeben ist, die o.g. Arbeiten stehen und "sonstige Vereinbarung" mit dem Vermieter. Wie ist die Rechtslage? LG Thomas
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Gruß vom Elisabethmarkt aus dem schönen München- Schwabing .... und Weissbier bei 25°
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#2 | |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Zitat:
zum Verständnis, Du als Betreuer der Mutter hast den Mietvertrag der Tochter unterschrieben, weil die Tochter noch nicht 18 war und bist dabei für Deine Betreute diese Vereinbarung eingangen? Zu Eurer Vereinbarung schau mal hier: § 305b BGB Vorrang der Individualabrede Habt ihr diesen Part "individuell" ausgehandelt, oder war es eher ein "hach das sollte da ansich schon gestanden haben, aber schreiben wa mal grad hin" vom Vermieter? Wenn es wirklich Ausgehandelt war, dann sieht es eher schlecht aus, wenn es aber Taktik war, dann müsstest Du es nur noch nachweisen. Grüße! Geändert von gonzo (30.05.2011 um 13:00 Uhr) |
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#3 | |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 58
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Zitat:
Nein, ........ ich habe eine Betreute, diese hatte ein Tochter die jüngst verstorben ist. Die Betreute hat über mich den Erbschein erhalten, ich mache die Nachlasspflege. Im Mietvertrag ist zur Sanierung der Wohnung der verstorbenen Tochter geregelt: "Türen, Türrahmen und Decken sind zu streichen" ... Diese Vereinbarung wurde zwischen der Tochter und dem Vermieter persönlich vereinbart. Ist so eine Vereinbarung zwingend einzuhalten?? (ist das nun besser erklärt??)
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