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Auszug, welche Leistungen??

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Hallo an alle, auch ich habe Renovierungsarbeiten durchzuführen. Bei der verstorbenen Tochter meiner Betreuten, habe ich eine persönliche Vereinbarung im ...


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Alt 30.05.2011, 12:02   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 58
Standard Auszug, welche Leistungen??

Hallo an alle,

auch ich habe Renovierungsarbeiten durchzuführen.

Bei der verstorbenen Tochter meiner Betreuten, habe ich eine persönliche Vereinbarung im Mietvertrag verzeichnet.
Dort steht das Tapeten zur entfernen, Decken, Türrahmen und Türen (Holzimitat) zu streichen sind.

In der vorgefertigten Mietvertragsklausel zum Auszug steht, das die Wohnung besenrein abzugeben ist, die o.g. Arbeiten stehen und "sonstige Vereinbarung" mit dem Vermieter.

Wie ist die Rechtslage?

LG
Thomas
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Alt 30.05.2011, 12:55   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Zitat:
Zitat von Lewrenz Beitrag anzeigen
....habe ich eine persönliche Vereinbarung im Mietvertrag verzeichnet.
Dort steht das Tapeten zur entfernen, Decken, Türrahmen und Türen (Holzimitat) zu streichen sind.
Moin,

zum Verständnis, Du als Betreuer der Mutter hast den Mietvertrag der Tochter unterschrieben, weil die Tochter noch nicht 18 war und bist dabei für Deine Betreute diese Vereinbarung eingangen?

Zu Eurer Vereinbarung schau mal hier:

§ 305b BGB Vorrang der Individualabrede

Habt ihr diesen Part "individuell" ausgehandelt, oder war es eher ein "hach das sollte da ansich schon gestanden haben, aber schreiben wa mal grad hin" vom Vermieter?
Wenn es wirklich Ausgehandelt war, dann sieht es eher schlecht aus, wenn es aber Taktik war, dann müsstest Du es nur noch nachweisen.

Grüße!

Geändert von gonzo (30.05.2011 um 13:00 Uhr)
gonzo ist offline  
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Alt 31.05.2011, 11:18   #3
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 58
Standard

Zitat:
Zitat von gonzo Beitrag anzeigen
Moin,

zum Verständnis, Du als Betreuer der Mutter hast den Mietvertrag der Tochter unterschrieben, weil die Tochter noch nicht 18 war und bist dabei für Deine Betreute diese Vereinbarung eingangen?

Zu Eurer Vereinbarung schau mal hier:

§ 305b BGB Vorrang der Individualabrede

Habt ihr diesen Part "individuell" ausgehandelt, oder war es eher ein "hach das sollte da ansich schon gestanden haben, aber schreiben wa mal grad hin" vom Vermieter?
Wenn es wirklich Ausgehandelt war, dann sieht es eher schlecht aus, wenn es aber Taktik war, dann müsstest Du es nur noch nachweisen.

Grüße!

Nein, ........ ich habe eine Betreute, diese hatte ein Tochter die jüngst verstorben ist. Die Betreute hat über mich den Erbschein erhalten, ich mache die Nachlasspflege.

Im Mietvertrag ist zur Sanierung der Wohnung der verstorbenen Tochter geregelt:
"Türen, Türrahmen und Decken sind zu streichen" ...
Diese Vereinbarung wurde zwischen der Tochter und dem Vermieter persönlich vereinbart.

Ist so eine Vereinbarung zwingend einzuhalten??

(ist das nun besser erklärt??)
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