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Kontenverwaltung bei Vermögenssorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontenverwaltung bei Vermögenssorge im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kollegen, wie geht Ihr damit um, wenn ein Betreuter eine Vermögenssorge hat, aber noch genug Ressourcen sein Konto selbst ...


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Alt 01.06.2011, 14:05   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 11
Standard Kontenverwaltung bei Vermögenssorge

Liebe Kollegen,
wie geht Ihr damit um, wenn ein Betreuter eine Vermögenssorge hat, aber noch genug Ressourcen sein Konto selbst zu verwalten, zumindest teilweise?
WIe sieht es mit der Verantwortung aus?
Muss man bei der Rechnungslegung, ich bin Vereinsbetreuer, also bei Betreuungsende, alles nachweisen, was da gelaufen ist?
willi1968 ist offline  
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Alt 01.06.2011, 15:42   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Moin,

ich gehe davon aus dass Dein Betreuter keinen Einwilligungsvorbehalt hat, daher würde ich mir einen online Zugang zum Konto einrichten lassen und regelmäßig aufs Konto schauen, ob sich seine Buchungen und Ausgaben im normalen Rahmen bewegen und erst einschreiten wenn er täglich 1000000EUR abhebt, oder anderweitig sein Vermögen schädigt.

Ansonsten ist es gut, dass er in diesem Bereich noch größtenteils selbstständig handeln kann und Du ihn bei Bedarf unterstützt und das Ganze im Auge behälst. So habt ihr beide die Sicherheit, dass alles im grünen Berich bleibt.

Viele Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 01.06.2011, 20:18   #3
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 163
Standard

Hallo,
üblicherweise teile ich dem Gericht schon im Erstbericht mit, dass Betreuter noch über sein Konto verfügt. Es hat bis heute noch bei keiner Rechnungslegung Probleme gegeben.
LG NaDa
NaDa ist offline  
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Alt 02.06.2011, 08:08   #4
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Kann ich so bestätigen. Ich habe auch Betreute, die ihr Geld komplett selbst verwalten, ich schaue halt im Rahmen der Arbeit drauf, dass keine Schulden entstehen. Die Rechnungslegung besteht in der Mitteilung, der Betreute mache dies selbst, und den Kontoauszügen. Eine separate Buchführung mache ich dann nicht.
Chrysologus ist offline  
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Alt 02.06.2011, 10:38   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von Chrysologus Beitrag anzeigen
Kann ich so bestätigen. Ich habe auch Betreute, die ihr Geld komplett selbst verwalten, ich schaue halt im Rahmen der Arbeit drauf, dass keine Schulden entstehen. Die Rechnungslegung besteht in der Mitteilung, der Betreute mache dies selbst, und den Kontoauszügen. Eine separate Buchführung mache ich dann nicht.
Das kenne ich auch so.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 07.06.2011, 11:24   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 25.05.2011
Beiträge: 14
Standard

Hallo zusammen,
ich hoffe ich darf mich ebenfalls zu dieser Kernfrage einklinken.
Bin auch neu und noch unbedarf.
Meine Betreute 84 macht ebenfalls noch viele Bankgeschäfte selbst. Wie ist das mit der Rechnungslegung und wie wird diese erstellt? Habe ich nicht die Verpflichtung über jede Ausgabe Buch zu führen wenn ich die Vermögensfürsorge habe? Das Amtsgericht wird sich doch an mich halten. Ein online Zugriff wird jedoch auch Kosten verursachen ist dies einfach so möglich ohne Genemigung?
Sollten meines Erachtens spekulative Auslandfonds (DekaLux) nicht Verkauft und wieder als Festgeld angelegt werden.

Je mehr man am Anfang darüber weiß je leichter geht es mit der Rechnungslegung.

Die Antworten waren mir da nicht klar und eindeutig.
Ich hoffe ich habe nicht allzuviel Forumregeln gebrochen, denn ich bin bisher noch unerfahren.

Viele Grüße
aerofox
aerofox ist offline  
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Alt 07.06.2011, 17:06   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 32
Standard

Hallo Ihr alle,

solange kein Einwilligungsvorbehalt besteht, ist es doch eigentlich klar, dass der Klient auch selbst Geldgeschäfte tätigen kann. Also ich habe fürs Onlinebanking noch kein Geld bezahlt und finde es ungemein praktisch - schon die Umsatzlisten sind super!! Da ich alle Rechnungen online überweise und sich dies leicht nachweisen läßt (PIN - TAN), fühle ich mich hiermit auch sicherer.
Ich halte es so, das sich notwendige Extraausgaben mit meinem Klienten bespreche und ihn bei entsprechender Summe auch selbst die Überweisung tätigen lasse. Das spart mir den Antrag auf Vermögensfreigabe beim Gericht..

Grüße

Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 07.06.2011, 17:51   #8
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Moin zusammen

Wenn ein Betreuter noch in der Lage ist selber Geschäfte zu machen und dabei keinen Mist baut, dann kann man ihm anbieten, die Vermögensverwaltung auch selbständig zu machen und als Betreuer nur beratend zur Seite zu stehen. Der Betreute gibt dann eine Entlastungserklärung für den Betreuer ab, und die Rechnungslegung vereinfacht sich dadurch beträchtlich. Das sollte dem Gericht aber schon zeitig mitgeteilt werden. Das Verringert den Ärger bei der Rechnungslegung noch weiter - so etwa gegen null.

Bei einer ganzen Reihe von Betreuten habe ich die Vermögenssorge so gehandhabt, nachdem ich sie selber geführt habe. Sprich: Auch Betreute mit einem Einwilligungsvorbehalt können lernen verantwortlich mit dem eigenen Geld umzugehen Wenn das dann etwa ein Jahr gut gegangen ist, wird mit dem Betreuten gemeinsam ein Antrag auf Aufhebung des EiV und beim nächsten mal (wenn's immer noch gut läuft) der ganze Vermölgenssorge.

Ziel einer Betreuung sollte ja doch eigentlich sein, die Betreuung überflüssig werden zu lassen, weil der betreute Mensch seine Sachen wieder selber erledigen kann. Geht nicht immer, kommt aber doch häufig vor und freut einen dann ganz besonders (Da kommt auch schon mal ein herzliches Dankeschön von den Betreuten)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.06.2011, 07:32   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 25.05.2011
Beiträge: 14
Standard

Hallo
war gestern bei meinem Rechtspfleger und er meinte, auch wenn die Betreute selbst noch überweisungen macht muß ich bei der Rechnungslegung alle Aktivitäten auflisten und bin dafür verantwortlich.
Das heißt ich muß die Rechnungslegung doch ganz übernehmen und kann nicht nur meine Tätigkeiten gesondert auflisten.
Bei der Auflistung währe ein Online Konto sehr hilfreich, da man dabei über Exel die Kontoauszüge importieren und dadurch ja eine Auflistung hat.
Was meint Ihr dazu
Grüße
aerofox ist offline  
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Alt 09.06.2011, 07:52   #10
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Zitat:
Zitat von aerofox Beitrag anzeigen
Hallo
war gestern bei meinem Rechtspfleger und er meinte, auch wenn die Betreute selbst noch überweisungen macht muß ich bei der Rechnungslegung alle Aktivitäten auflisten und bin dafür verantwortlich.
Wenn Du Dir jedoch, wie Imre schrieb, eine Entlastungserklärung vom Betreuten unterschreiben lässt und Du dies auch vorher bei Gericht mitteilst, dann bist nicht mehr verantwortlich in dem Sinne.

Zitat:
Zitat von aerofox Beitrag anzeigen
Bei der Auflistung währe ein Online Konto sehr hilfreich, da man dabei über Exel die Kontoauszüge importieren und dadurch ja eine Auflistung hat.
Ja - so hast Du alles aktuell im Blick und ggf einen einfachen Daten import


Grüßé!
gonzo ist offline  
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