Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietkostenübernahme im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Muss ich denn, nachdem mein Betreuter ins Pflegeheim wechselte, das Sozialamt die Gewährung von Leistungen in Einrichtungen nach SGB XII ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Muss ich denn, nachdem mein Betreuter ins Pflegeheim wechselte, das Sozialamt die Gewährung von Leistungen in Einrichtungen nach SGB XII genehmigte und ich die Kostenübernahme der Renovierungskosten bei Auszug aus der bisherigen Mietwohnung beantragte, explizit die Übernahme der noch anfallenden Mietkosten der gekündigten Wohnung (selbstverständlich nach Genehmigung nach § 1907 Abs.1 BGB) beantragen?
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Das würde ich unbedingt machen, zumal Du ja den Betrag ausrechnen und benennen solltest, den Du als sozusagen "überschneidende" Mietkosten geltend machst. Ich hatte so einen Fall schon, die Übernahme der Mietkosten wurden zunächst vom hiesigen LRA abgelehnt, ich musste erst einigen Druck und das Urteil des Landessozialgerichts Ba-Wü vom 22.12.2010, L 2 SO 2078/10 ins Feld führen, bevor man das schließlich übernahm.
![]() Grüße Anni |
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