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Einstellung der Ernährung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einstellung der Ernährung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin ich werfe mal ein brenzliges Thema in den Raum ist einer von der Betreuern schon mal damit konfrontiert worden, ...


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Alt 05.06.2011, 07:53   #1
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Beiträge: 8
Standard Einstellung der Ernährung

Moin

ich werfe mal ein brenzliges Thema in den Raum

ist einer von der Betreuern schon mal damit konfrontiert worden, das die Ernährung die ausschl. über PEG erfolgt eingestellt werden soll??

BW seit 11 vollständig bettlägrig, stark red. AZ.
austhearpiert..

wenn ja, wie war die Vorgehensweise?


LG

Lotte

Geändert von Lotte1961 (05.06.2011 um 07:54 Uhr) Grund: Ergänzung
Lotte1961 ist offline  
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Alt 05.06.2011, 09:26   #2
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Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von Lotte1961 Beitrag anzeigen
das die Ernährung die ausschl. über PEG erfolgt eingestellt werden soll??
Wenn es der Patient selber will, dann wäre es noch am eindeutigsten.

Die entscheidende Frage ist doch, wer regt mit welchen Gründen diese Einstellung an?
__________________
Es kann Nacht sein in neuhamsterdam...
neuhamsterdam ist offline  
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Alt 05.06.2011, 09:36   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 215
Standard

Hallo Lotte,

hier findest Du näheres über die Rechtslage:

PEG-Sonde ? Betreuungsrecht-Lexikon

Falls Deine Betreute keine Patientenverfügung hinterlassen hat und sie nicht mehr ansprechbar ist und über die Angehörigen keine Sichtweisen über diese tiefgreifende Frage bekannt sind, weiss vielleicht ein zuständiger Pfarrer, Seelsorger oder Arzt darüber Bescheid, wie ihr ihre Einstellung und vermeintlicher Wille dazu gewesen wäre.

Viele Grüße

Ingrid
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Alt 05.06.2011, 14:15   #4
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Registriert seit: 01.03.2011
Beiträge: 8
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schade

das meine Anfrage in den Angehörigenbereich
verschoben wurde.

ich hatte durchaus bewusst unter Rechtsfragen gepostet
und auf Antworten von Betreuern gehofft
Lotte1961 ist offline  
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Alt 05.06.2011, 17:16   #5
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Beiträge: 215
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Hallo Lotte,

wenn auch noch nicht lange, ich bin inzwischen Berufsbetreuerin.

Nachdem Dir der gepostete Link hinsichtlich Deiner Rechtsfragen offensichtlich nicht weiterhelfen konnte, was konkret möchtest Du denn näher wissen?

Viele Grüße

Ingrid
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Alt 05.06.2011, 17:43   #6
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Beiträge: 8
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wie aus meiner Vorstelllung hervorgeht bin ich stellv PDL in einer vollstationären Einrichtung.

wir verfahren z.Zt wie folgt:

Zitat:
Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung (Behandlungsabbruch) ist gerechtfertigt, wenn dies dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht (§ 1901a BGB) und dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen.
ist alles schriftlich mit dem Gericht festgelegt, und mir ging es einfach um Erfahrungen von Betreuern ob und wenn ja, wie sie dieses Procedere erlebt und vor allem durchgezogen haben

Lotte
Lotte1961 ist offline  
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Alt 05.06.2011, 18:13   #7
Forums-Geselle
 
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Ort: Niederbayern
Beiträge: 215
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Hallo Lotte,

hmm jetzt verstehe ich Dich besser und vor allem was Du wirklich wissen willst, aber hätte es unter Rechtsfragen besser gepasst?

Ich habe diese Entscheidung als Berufsbetreuerin noch nicht treffen müssen, auch wenn ich privat und beruflich durchaus mit Sterbesituationen konfrontiert wurde. Ich gehe mal davon aus , dass es Dir nicht um die Situationen geht, in der die PEG wieder aus Gründen der Besserung gezogen werden kann!

Einen inneren Konflikt wird es wohl immer bedeuten, wenn man über ein Menschenleben mitentscheiden muss - auch wenn ja klar definiert ist, dass es hier um die vermuteten Werteinstellungen des Betreuten und nicht um die eigenen Wertvorstellungen geht. Von einer Genehmigungspflicht gehe ich in dieser Situation aus.

Viele Grüße

Ingrid
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Alt 05.06.2011, 19:29   #8
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
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Beiträge: 1,157
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Zitat:
Zitat von Lotte1961 Beitrag anzeigen
ist alles schriftlich mit dem Gericht festgelegt, und mir ging es einfach um Erfahrungen von Betreuern ob und wenn ja, wie sie dieses Procedere erlebt und vor allem durchgezogen haben
Hallo Lotte1961,

also ich denke deine Frage ist nicht so einfach zu beantworten da es dabei in der Regel nicht um Entscheidungen geht welche nach einem bestimmten Schema "abgewickelt" werden können.

In Betreuungsfällen wird das Problem oftmals darin bestehen den Willen des Betreuten zu ermitteln.

Gruß,
Andreas

P.S. Dein Beitrag ist bisher nicht verschoben worden aber ich schieb ihn jetzt mal in die Rechtsfragen.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 05.06.2011, 20:21   #9
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 1,590
Standard

Moin Lotte

Mir ist es schon einige male passiert, dass ich gefragt wurde, ob der oder die Betreute eine PEG bekommen soll oder nicht (vor dem Hintergrund, dass er/sie sonst sterben würde), aber das ist etwas anderes als die Situation, in der eine PEG schon gelegt ist udn die Ernährung darüber eingestellt werden soll.

Zwischendurch nochmal: Deine Frage kann nicht allgemein beantwortet werden. Es kommt jedes aber auch wirklich jedes mal auf den Einzelfall an. Schon alleine wegen der Möglichkeit eines juristischen Nachspieles, dass auch nur auf den Einzelfall bezogen durchgeführt wird.

Für mich ist es ein Unterschied, ob eine PEG schon gelegt ist oder eben nicht. Wenn ich nicht genau wüßte, dass der betreute Mensch nicht mehr zu leben wünscht, würde ich eine laufende Versorgung über die Sonde nicht einstellen. Das wäre mir zu aktiv als Sterbehilfe und dementsprechend verboten. Weiteres Kriterium sind die Angehörigen: Diese würde ich in meine Entscheidungsfindung einbeziehen. Sie kenne die betreute Person logischerweise länger als ich und können dementsprechend eher etwas über deren Wünsche und Vorstellungen sagen.
Nach der aktuellen Gesetzeslage ist es für die Entscheidung bzgl. der Sterbehilfe entscheidend, wenn sich Betreuer und behandelnder Arzt über den mutmaßlichen Willen des Patienten/Betreuten einig sind.
Daher ist es sicherlich sinnvoll, die Angehörigen einzubeziehen und ihre Position zu den Wünschen des Betreuten ggf. sogar schriftlich fixieren zu lassen. Die Entscheidung bleibt dann immer noch beim Betreuer.

Egal wie es kommt, es ist und bleibt eine Situation, die auch nach Feierabend eine Zeit lang im Kopf bleibt. Und das ist auch gut so.

Findet

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Alt 05.06.2011, 21:12   #10
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Beiträge: 8
Standard

das Bett ruft
der Frühdienst auch

deshalb nur kurz

werde morgen mal etwas differenzierter zu dem Fall schreiben

Lotte
Lotte1961 ist offline  
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