Dies ist ein Beitrag zum Thema Haushaltshilfe im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
meine Betreute ist alleinstehend und hat nur einen entfernten Neffen.
Sie hat sich bis zum Betreuungsbeginn so eingerichtet, ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.05.2011
Beiträge: 14
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Hallo zusammen,
meine Betreute ist alleinstehend und hat nur einen entfernten Neffen. Sie hat sich bis zum Betreuungsbeginn so eingerichtet, dass sie verschiedene Bekannte hat, welche für sie Haushaltsdinge erledigten wie z.B Einkäufe. Diese Leute erhielten bisher eine kleine Vergütung in Bar (100 - 200/pro Monat). Da ich diese Kontakte nicht abbrechen möchte und die Betreute auch noch versteht um was es geht, habe ich als Betreuer die Absicht um dieses legal zu machen diese Leute als Haushaltshilfen einzustellen und über das Haushaltsscheckverfahren abzurechnen. Muss ich dies mit dem Rechtspfleger absprechen wenn dies auch der Wille des Betreuten ist ( Geld spielt keine Rolle bei der Betreuten sie hat genug ) Ich habe die Vermögenssorge etc. Was haltet Ihr davon. Viele Grüße
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo aerofox,
das klingt doch gut. Mit dem Rechtspfleger musst Du das nicht besprechen, die Führung der Betreuung liegt bei Dir. Du solltest nur zusehen, dass Dein Vorhaben in der jährlichen Rechnungslegung klar und übersichtlich dokumentiert bzw. nachzuvollziehen ist. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Aerofox
Wenn Du das alles schlön sauber machen willst, dann besprich doch mit Deinen Leuten, ob sie das nicht auf Geringverdienerbasis machen wollen und melde sie entsprechend an. Einmal ist das schön offiziell. Und zum zweiten sind die Kosten für Deine Betreute von der Steuer absetzbar. Wenn sie eh' genug Geld hat, wird es nicht so schnell eng für sie. Auch ein mittelprächtig reicher Mensch wird durch die Betreuungskosten (und natürlich auch die sonstigen Ausgaben) arm - und die Staatskasse muss zahlen Auch ein Vermögen von 1 - 200.000,00 € kann schnell aufgebraucht sein). Aber wenn Du dadurch auch nur ein Jahr weiter als Selbstzahler abrechnen kannst, hat nicht nur Deine Betreute sondern auch Du den Nutzen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.05.2011
Beiträge: 14
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Danke mal für euren Tipp.
Wenn ich euch richtig verstanden habe muss ich bei meinem Rechtspfleger nur dann eine Genehmigung einholen wenn ich an die Substanz (Festgeld) gehen muss. D.h. Dinge wie Steuerberater, Angelegenheiten des Pflegedienstes (Massagen die Sie bisher zusätzlich zum Pflegedienst hat) sowie Ihr Essen auf Räder Bankgeschäfte bezüglich Ihrer Vermietungen müssen auf keinen Fall mit dem Rechtspfleger abgesprochen werden. Ich stelle mich vielleicht ein wenig dusselig an aber es ist das erste Mal wo die Betreute sich Ihr Leben so geplant hat. Ich glaube nicht, dass die Staatskasse jemals einspringen werden muss. Ich glaube dann muss Sie 110 Jahre alt werden und kann immer noch Eis essen gehen auch bei 1 – 200.000 €. Natürlich schmeißen wir das Geld nicht auf die Straße aber für Sie Wichtige Dinge müssen schon sein. Um dass Ihr Wunsch noch so lange wie möglich zu Hause zu bleiben war werden kann. Sie war vor kurzem für ein Monat im Pflegeheim und wehrt sich meines Achtens mit Hände und Füße dagegen. Ihr Hausarzt möchte Sie dort wieder haben. Ich glaube er möchte sich nur nicht mit Ihr auseinandersetzen. Sie ist manchmal etwas schwierig wenn es nicht nach Ihrem Willen geht. Ist das richtig so? Güße an alle |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Aerofox
Is so. Lass Deine alte Dame doch schwierig sein. Da hat sie (wie wohl jeder Mensch ) einREcht drauf. Mit dem Unterschied, dass sie es sich zumindest finanziell leisten kann. Ihr Vermögen ist nicht dazu da, die Erben zu beglücken - zumindest ist das nicht Deine Aufgabe mit dem Vermögen so umzugehen. Du hast es für die Betreute einzusetzen. Dafür kannst Du Dr alles mögliche einfallen lassen, damit sie zu Hause bleiben kann, wenn sie das so möchte. Ggf. vom Besuchsdienst über zusätzliche Pflege, Physiotherapie, ein Pferd auf dem Flur oder sonst was. Hier ist Deine Phantasie -und auch die der Betreuten - gefragt. Viel Spaß dabei wünscht Imre
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.05.2011
Beiträge: 14
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Danke mal für die Antworten.
Werde es meiner alten Dame so angenehm wie möglich gestalten. Bis bald.
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.11.2010
Ort: Kirchheim unter Teck
Beiträge: 8
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Hallo Aerofox,
ich habe auch eine wohlhabende 98jährige Betreute, die nicht ins Heim will. Ich lasse die Mahlzeiten zubereiten und die MA von der Diakoniestation essen dann auch mit ihr. Ebenso beim gelieferten Essen auf Rädern. Der Fahrer nimmt sie als letzte auf der Tour und ißt dann mit ihr zusammen. Dadurch wird auch das Trinken überwacht. Fußpflege und Friseur kommen ins Haus. Eingekauft, gewaschen und geputzt wird von der Diakoniestation. Ein Gärtner sorgt für den Garten. Hausnotruf ist sinnlos, den verliert sie immer, ebenso wie ihr Hörgerät... Daher habe ich Pflegeschlösser einbauen lassen, die sich auch noch dann von außen öffnen lassen, wenn von innen der Schlüssel steckt, was alte Leutchen ja gerne machen. Nur kommt dann im Notfall niemand mehr hinein. Hope this helps. |
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