Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlussrechnung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle,
Mein zu Betreuender ist nach 28 Tagen, nach dem die Betreuung eingerichtet wurde verstorben. Er war vermögend
...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
|
Hallo an alle,
Mein zu Betreuender ist nach 28 Tagen, nach dem die Betreuung eingerichtet wurde verstorben. Er war vermögend Muss ich jetzt an das Gericht eine Schlussrechnung zur Genehmigung schreiben? Ist mein erster Todesfall bin noch etwas unsicher ![]() auf eine Antwort würde ich mich freuen Danke und noch schöne Pfingsttage
|
|
|
|
|
|
#2 | |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo vanessa,
Du musst eine Rechnungslegung über die 28 Tage der Betreuung abgeben. D.h. auf allen Konten die Bewegungen auflisten und einen Endstand feststellen. Was Du damit: Zitat:
Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
|
#3 | ||
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
|
Zitat:
also das gilt zumindest wenn du die Vermögenssorge als Aufgabenkreis hattest. Zitat:
Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
|
||
|
|
|
|
|
#4 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
|
Sorry ja ich meine meinen Vergütungsantrag
![]() Danke für eure Antwort ihr zwei
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|