Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Schlussrechnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlussrechnung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle, Mein zu Betreuender ist nach 28 Tagen, nach dem die Betreuung eingerichtet wurde verstorben. Er war vermögend ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 12.06.2011, 11:33   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
Standard Schlussrechnung

Hallo an alle,
Mein zu Betreuender ist nach 28 Tagen, nach dem die Betreuung eingerichtet wurde verstorben. Er war vermögend
Muss ich jetzt an das Gericht eine Schlussrechnung zur Genehmigung schreiben?
Ist mein erster Todesfall bin noch etwas unsicher

auf eine Antwort würde ich mich freuen
Danke und noch schöne Pfingsttage
vanessa ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2011, 11:48   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo vanessa,

Du musst eine Rechnungslegung über die 28 Tage der Betreuung abgeben. D.h. auf allen Konten die Bewegungen auflisten und einen Endstand feststellen.

Was Du damit:
Zitat:
Muss ich jetzt an das Gericht eine Schlussrechnung zur Genehmigung schreiben?
meinst verstehe ich nicht. Redest Du jetzt von deiner Vergütung?

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2011, 12:47   #3
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Du musst eine Rechnungslegung über die 28 Tage der Betreuung abgeben. D.h. auf allen Konten die Bewegungen auflisten und einen Endstand feststellen.
Hallo Vanessa,
also das gilt zumindest wenn du die Vermögenssorge als Aufgabenkreis hattest.

Zitat:
Muss ich jetzt an das Gericht eine Schlussrechnung zur Genehmigung schreiben?
Also so ganz verstehe ich die Frage auch nicht. Wenn der Betreute verstorben ist dann ist die Betreuung beendet und du kannst dann deine Rechnung zur Festsetzung ans Gericht schicken.

Gruß,
Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2011, 13:36   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.02.2011
Beiträge: 24
Standard

Sorry ja ich meine meinen Vergütungsantrag
Danke für eure Antwort ihr zwei
vanessa ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:21 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27