Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegeheim will Betreuer bestellen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
nachdem Oma (für die eine Bevollmächtigung vorhanden ist) nun im Heim ist (für das die Rente nicht reicht), wurde dank ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 26
|
nachdem Oma (für die eine Bevollmächtigung vorhanden ist) nun im Heim ist (für das die Rente nicht reicht), wurde dank den tollen Tips hier im Forum wenigstens Wohngeld beantragt, welches auch gewährt wird.
Nun fallen ständig neue Ausgaben an, das Heim setzt willkürlich angeblich erforderliche Arztbesuche an (z.B. Neurologe samt Chipkarteeinlesen und Arbeitsaufwand dafür), für die nichts verschrieben wurde und auch sonst nicht erklärt werden kann, was der Besuch für einen Sinn gehabt haben soll. Der Heim-Hausarzt hingegen verschreibt ständig angeblich erforderliche Medikamente, die jedoch komischerweise von der Krankenkasse nie bezahlt werden (Schlafmittel, Abführmittel, Pütterbinden, Salben, blutverdünnende Medikamente usw.). Die werden dann von der Heimapotheke ausgeliefert...so arbeiten alle Hand in Hand und verdienen kräftig. Die Selbstbedienungsmentalität wurde schon mehrfach kritisiert, teilweise wurde das dann rückgängig gemacht. Nun ist die Heimleitung verärgert (offenbar weil nicht mehr so viel verdient werden kann) böse auf den Bevollmächtigten und will einen Betreuer bestellen. Darf das die Heimleitung bzw. wie wehrt man das zweckmäßig ab? Dafür fallen sicher Gerichts- und Gutachterkosten an. Wenn der Bevollmächtigte sich als Betreuer einsetzen läßt, kann er zwar alle Dinge regeln, würde aber dem verwandten Opa in den Rücken fallen - was man natürlich nicht will! Obwohl wirklich das kostenmäßig max. Mögliche herausgeholt wurde und jeder verauslagte Cent abgerechnet wurde (Aufwand samt eigener Auslagen natürlich nicht berechnet), ist zu allem Unglück auch der Ehemann von Oma böse auf die Bevollmächtigten, weil eben nicht alle Kosten von der Kasse übernommen werden und wirft den Bevollmächtigten (Verwandte) indirekt Verschwendung vor! Opa verwaltet das Geld von Oma und will nichts mehr zusätzlich herausgeben (Heim darf aber weiterhin abgebucht werden, nur die Zusatzkosten nicht). Natürlich will das der Bevollmächtigte nicht auf sich sitzen lassen und teilt dem Heim mit, es möge sich in Zukunft selbst an den Ehemann wenden...was dieses zusätzlich verärgerte und weshalb eben auch mit der Bestellung eines Betreuers gedroht wurde! Geändert von Bevollmächtigter (12.06.2011 um 20:21 Uhr) |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Moin Bevollmächtigter
Wie wäre es, wenn Du dem Gericht mitteilen würdest, dass eine Vollmacht besteht und der Bevollmächtigte auch schon längst aktiv ist. Ein Bericht dazu, über die vom Bevollmächtigten geregelten Aktivitäten (inkl. der Probleme mit dem Heim), ebenso eine Pi mal Daumen Rechnungslegung - und das Gericht wird sich normalerweise hüten, einen Betreuer zu bestellen. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Guten Morgen zusammen,
Zitat:
In Heimen soll öfter schon mal gesagt werden: tja, dann muss eben ein Betreuer bestellt werden- soll wohl so eine Art von Drohung sein ![]() Wenns tatsächlich so weit kommen sollte, hierzu ein Tip: achte besonders auf die Post der Oma, diese muss darüber vom Gericht,und/oder der Betreuungsstelle informiert werden, dann folgst Du Imres Ratschlag und damit dürfte sich das dann erledigt haben. Nicht verzagen, Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 26
|
Vielen Dank! Das klingt ja sehr ermutigend. Hauptsache die Post für Oma kommt dann auch pünktlich an. Wird ja vom Heim entgegen genommen und in Omas Mappe gelegt. Eigentlich müßte dann doch auch der Ehemann Post vom Gericht bekommen oder kann der übergangen werden?
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Guten Morgen Bevollmächtigter,
ich denke nicht, dass Opa auch diese Post vom Gericht bekäme. Das Problem bei der Sache ist, solange keine Betreuung eingerichtet oder wirklich angeregt ist kann das Gericht mit der Vorlage Deiner Vollmacht nichts anfangen. Die liegt dann da - und das wars aber auch. Ob sie - falls einige Wochen später tatsächlich vom Heim eine Betreuungsanregung käme- dann noch richtig zugeordnet würde wage ich schwer zu bezweifeln. Keine Ahnung wie das bei Euch im Bezirk organisiert ist aber danach könntest Du Dich bei der Betreuungsstelle erkundigen. Bei uns hier gibt z.B. als erstes bei einer Betreuungsanregung die Betreuungsstelle eine Stellungnahme ab. Das hängt aber immer von den regionalen Gepflogenheiten und der Auslastung der Stelle ab. Es ist halt schwer etwas zu verhindern was noch gar nicht angeleiert, sondern nur "angedroht" wurde. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 26
|
Hallo Michaela,
vielen Dank für Deine Zeilen, es ist wohl besser trotzdem mal mit dem Gericht zu sprechen. Es gibt nämlich Zweifel, ob die Post im Heim tatsächlich rechtzeitig ausgehändigt wird. Einmal kam ein Schreiben, daß ein Gutachter vom med. Dienst käme - da war der Termin schon über eine Woche vorbei! Und die Post von Omas Tochter kam zuletzt über drei Wochen später an... Es wurde nun eine Liste gemacht mit Datum und an diesem Tag hinterlegter Post, aber die wollte das Heim nicht unterschreiben. Die wissen wohl schon warum. Es wird also in Zukunft angewiesen werden müssen, daß die Post in Zukunft an die/den Bevollmächtigten gehen soll. Hoffentlich klappt das. Mit der Vollmacht ist das auch so ein Problem. Die wurde bis jetzt zwar überall anerkannt und man konnte damit alles regeln, obwohl eigentlich zuvor zwei Ärzte unabhängig bestätigen müssen, daß Oma Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Und dann steht in der Vollmacht Opa an erster Stelle und die Enkelin als Ersatz, falls er nicht mehr dazu in der Lage ist. Die hat aber aus beruflichen Gründen keine Zeit mehr und deren Partner hat deshalb bisher alles geregelt... Also entweder die schicken die Post nun wirklich an Opa oder die Enkelin direkt oder es gibt u.U. ein kleines Problem. Zudem hat die Enkelin in der Vollmacht übereilt angekreuzt das sie für den Fall, daß die Vollmacht nicht ausreichen würde vom Gericht als Betreuerin bestellt werden möchte - was sie aber aus Zeitgründen nun nicht schafft. Kann sie das jetzt einseitig wiederrufen bevor die Vollmacht dem Heim übergeben wird oder wäre das in der jetzigen Situation eher unklug? Notfalls könnte natürlich dort auch nachträglich der Partner der Enkelin eingesetzt werden und Oma noch mal gegenzeichnen. Geändert von Bevollmächtigter (18.06.2011 um 22:11 Uhr) |
|
|
|
|
|
#7 | ||
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Guten Morgen,
Zitat:
Das würde dann den Rest auch anders als bislang zu vermuten war erklären: Wenn das Heim nichts von der Vollmacht weiss muss es zu Recht annehmen, da ist ne alte Frau die einiges selbst nicht mehr überblickt und irgendwer von der Verwandtschaft rührt in dem Topf dann noch mit rum. Klar gibt sowas Verwirrung. Ihr solltet Euch unbedingt einigen wer dauerhaft die Vollmacht erfüllen kann, dies dort eintragen und Oma soll bestätigen sofern sie einverstanden ist. Zitat:
Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
||
|
|
|
|
|
#8 |
|
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 26
|
Nun wird die ganze Sache völlig unlösbar, wir sind wohl vom Regen in die Traufe gekommen
Da die Enkelin als Bevollmächtigte beruflich keine Zeit mehr hat, sich um Omas Angelegenheiten zu kümmern, wurde ihr Mann in die Vollmacht eingetragen und Oma hat unterschrieben.Nun sagte das Heim, die Vollmacht wäre nun ungültig (weil sie nicht nachträglich geändert werden kann) und eine neue kann nicht mehr ausgestellt werden, weil bei Oma Demenz diagnostiziert wurde!? Also Oma sagt schon sehr genau was sie will, wenn man sie fragt. Sie ist zwar ab und zu ein bißchen vergesslich, mehr aber auch nicht. Wie soll man jetzt vorgehen? Demenz besagt doch lediglich, daß das Kurzzeitgedächtnis nicht mehr ok ist. Ihren Willen kann sie doch klar und deutlich ausdrücken. Mit dem Gericht wurde auch schon gesprochen. Eine Vollmacht sei völlig ausreichend, wenn diese bereits exisiert, käme der Betreuungsantrag ohnehin nicht durch. Und Opa muß in jedem Fall benachrichtigt werden, schließlich muß ja ein Gutachter erst mal feststellen, ob er in der Lage ist sich um die Angelegenheiten seiner Frau zu kümmern. |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,157
|
HAllo Bevollmächtigter,
also ein bißchen komisch ist es ja schon deiner Schilderung nach. Entweder Oma kann ihre Angelegenheiten noch selber regeln, dann braucht es ja auch keinen Bevollmächtigten und sie kann in eine Vorsorgevollmacht einsetzen wen sie will. Oder sie ist krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage dazu ihre Angelegenheiten zu regeln, dann könnte es tatsächlich schwierig werden mit einer neuen Vollmacht. Aber die Feststellung ob Oma noch zur Erstellung einer Vollmacht in der Lage ist trifft sicher nicht irgendeine Heimleitung sondern im Zweifelsfall ein Facharzt. Die Zweifel der Heimleitung kann ich jedoch durchaus nachvollziehen. Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
|
|
|
|
|
|
#10 |
|
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 26
|
Ihre Angelegenkeiten regeln kann sie im Heim natürlich nicht. Zum einen hat sie dort weder PC noch Schreibmaschine, zudem kann sie sich nicht übers Internet informieren oder Behörden aufsuchen. Zum einen, weil sie dazu körperlich nicht mehr in der Lage ist und zum anderen weil das Heim aus Sicherheitsgründen verschlossen ist, damit die Bewohner nicht unkontrolliert weglaufen (ein ganz normales Heim ohne Freiheitsentzug, aber mit Verantwortung für die Bewohner). Zum anderen hat sie sich in ihrem Leben um nichts selbst gekümmert sondern immer ihr Mann. Der sitzt jetzt alt und krank 40km entfernt ohne Auto zu Hause und kann gerade noch seine eigenen Dinge erledigen und wird von einer Haushaltshilfe unterstützt. Die anderen Verwandten (meist Rentner) sind mit der Bürokratie vollkommen überfordert. Somit kümmern sich glücklicherweise die Bevollmächtigten um alles, aber stoßen langsam an ihre Grenze. Wohngeld beantragen? Haben Sie eine Vollmacht? Krankenkasse ummelden? Haben Sie eine Vollmacht? Krankenhaus? Oma lag nahezu bewußtlos auf der Intensivstation. Wer sind denn Sie? Haben Sie eine Vollmacht? Ohne Vollmacht geht rein gar nichts!
Inzwischen will nun auch das Heim eine. Als Bevollmächtigte haben wir Oma ins Krankenhaus mit Wasser in der Lunge gebracht oder zum Ohrenarzt, weil sie plötzlich nichts mehr hörte. Wir sind mit ihr einen Tag nach Hause gefahren und haben die Dinge mitgebracht, die sie dringend im Heim brauchte! Dürfen das beliebige Personen? Nein - eigentlich nur die, die sich durch eine Vollmacht ausweisen. Oma hat vor 3 Monaten noch den Heimvertrag selbst unterschrieben. Es ging bis jetzt vieles, weil sich die Bevollmächtigten Angehörigen von Anfang an um alles gekümmert haben. Wie gesagt, Oma weiß genau was sie will und was nicht, kann das auch energisch mitteilen, nur ihr sind körperlich (eingeschränkte Bewegungsfähigkeit und abnehmende Kraft) wie auch durch die Umstände daß sie im Heim lebt die Hände gebunden. Wenn das so weiter geht, sind dann auch die Bevollmächtigten (Alter um die 40 Jahre) mit ihrer Kraft und Opferbereitschaft am Ende. Die Bevollmächtigten wollen den Willen von Oma bestmöglich durchsetzen und nicht zulassen, daß sie anderen in dieser Situation nahezu hilflos ausgeliefert ist. Meiner Meinung sollte ein nachträglicher Zusatz mit Datum und Unterschrift nicht die Gültigkeit der Vollmacht beeinflussen, da alles nachvollziehbar ist. Aber sicher bin ich mir da leider nicht. Geändert von Bevollmächtigter (23.06.2011 um 23:08 Uhr) |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|